Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7120 03. 07. 2015 1Eingegangen: 03. 07. 2015 / Ausgegeben: 05. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgt die Auswahl eines Standorts für eine BEA? 2. Wie wird dabei die Vereinbarkeit der Einrichtung mit der Umgebung geprüft? 3. Gibt es ein Ablaufschema für die Eröffnung einer solchen BEA? 4. Welche Vorlaufzeiten werden nach welchen Regelungen für die Einrichtung einer BEA eingeplant? 5. Wann, wie und über welche Informationswege werden bei der Einrichtung einer BEA die Standortkommune, der Standortlandkreis, das jeweilige Versorgungsunternehmen , Hilfsorganisationen (wie zum Beispiel Feuerwehr, DRK und THW), die jeweiligen Anlieger und die Öffentlichkeit eingebunden? 6. Wie sind die obigen Schritte am Standort Villingen-Schwenningen erfolgt? 7. Wie sehen die Planungen und strategischen Überlegungen des Landes aus, um dem Anstieg an Flüchtlingszugängen gerecht zu werden und die Kommunen durch eine ausreichende Vorlaufzeit zur Vorbereitung einer geordneten vorläufigen Unterbringung zu entlasten? 8. Wann wird die geplante LEA in Freiburg eröffnet? Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Die Einrichtung von bedarfsorientierten Erstaufnahme - einrichtungen für Flüchtlinge (BEA) und die Situation der geplanten Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) im Regierungsbezirk Freiburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7120 2 9. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Eröffnung der LEA in Freiburg, auch in Bezug auf die ursprünglichen Planungen? 10. Welche weiteren Verfahrensschritte müssen bis zur Eröffnung der LEA in Freiburg noch erfolgen? 30. 06. 2015 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Seit Monaten ist die Zugangssituation im Flüchtlingsbereich sehr angespannt. Die LEA in Karlsruhe war überfüllt, weshalb beschlossen wurde, in jedem Regierungsbezirk weitere Erstaufnahmekapazitäten zu schaffen. Für den Regierungs - bezirk Freiburg ist eine Landeserstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Freiburg vorgesehen . Schon im Januar dieses Jahres war abzusehen, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen würden. Da die LEA in Freiburg noch nicht fertig - gestellt werden konnte, mussten ergänzende Kapazitäten durch sogenannte BEA geschaffen werden. Eine solche BEA wurde in Villingen-Schwenningen eröffnet. Zum 30. April 2015 wurde diese BEA wieder geschlossen und die Infrastruktur komplett abgebaut. Ende Juni musste diese BEA in Villingen-Schwenningen mit hohem Aufwand wieder eröffnet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Juli 2015 Nr. 2-0141.5/15 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie erfolgt die Auswahl eines Standorts für eine BEA? 2. Wie wird dabei die Vereinbarkeit der Einrichtung mit der Umgebung geprüft? 3. Gibt es ein Ablaufschema für die Eröffnung einer solchen BEA? Zu 1. bis 3.: Bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften für die Einrichtung von bedarfs - orientierten Erstaufnahmeeinrichtungen (BEA) beteiligt das Integrationsministe - rium das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und die Regierungspräsidien. Zusätzlich können bei Bedarf andere Adressaten, wie z. B. die Landeskirchen oder Privateinrichtungen und -unternehmen eingebunden werden. Frei werdende ehemals militärische Liegenschaften kommen ebenfalls vielfach für die Einrichtung einer BEA in Betracht. Das Land steht insoweit in ständigem Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA). Teil der Prüfung auf Geeignetheit einer Liegenschaft ist die Klärung des Baurechts und des Brandschutzes. Daneben wird geprüft, ob die Objekte nach Lage und Umgebung infrastrukturell geeignet sind. In aller Regel erfolgt bereits sehr frühzeitig eine Kontaktaufnahme mit den kommunalen Verantwortungsträgern. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7120 Die tatsächliche Ertüchtigung der Gebäude für eine Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt durch die zuständigen Regierungspräsidien, denen der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg in baulichen Angelegenheiten Amtshilfe leistet, und ggfs. unter Mitwirkung weiterer Stellen und Einrichtungen. Eine starre Vorgehensweise gibt es dabei nicht, da jede Liegenschaft andere planerische und bauliche Anforderungen an die Einrichtung als BEA stellt. 4. Welche Vorlaufzeiten werden nach welchen Regelungen für die Einrichtung einer BEA eingeplant? 5. Wann, wie und über welche Informationswege werden bei der Einrichtung einer BEA die Standortkommune, der Standortlandkreis, das jeweilige Versorgungsunternehmen , Hilfsorganisationen (wie zum Beispiel Feuerwehr, DRK und THW), die jeweiligen Anlieger und die Öffentlichkeit eingebunden? Zu 4. und 5.: Die Vorlaufzeiten und das Verfahren zur Einrichtung von BEAs orientieren sich jeweils am Zustand der Liegenschaft und der Situation vor Ort ohne starre Vor - gaben. Sofern Instandsetzungen erforderlich sind, werden diese unter Beachtung der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Die betroffenen Kommunen werden über das Vorhaben unterrichtet . Diese wiederum informieren intern bspw. die Feuerwehren. Kontaktaufnahmen zu Organisationen des Bevölkerungsschutzes erfolgen, wenn die örtliche Situation dies erforderlich macht. Die Detailplanungen zum Aufbau und Einrichtung einer BEA erfolgen durch das zuständige Regierungspräsidium und ggf. weitere Stellen (vgl. Antwort zu 1. bis 3.). Dabei sind auch die für den Betrieb der BEA notwendigen Leistungen zu regeln. 6. Wie sind die obigen Schritte am Standort Villingen-Schwenningen erfolgt? Zu 6.: In Villingen-Schwenningen ist eine BEA in ehemaligen Wohnungen der franzö - sischen Streitkräfte eingerichtet worden. Dort bestand bereits bis zum 30. April 2015 für kurze Zeit eine BEA. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat kurzfristig zugestimmt, dort erneut eine BEA einzurichten. Der Schwarzwald-Baar-Kreis wurde hierüber unterrichtet. Das Regierungspräsidium Freiburg konnte den Betrieb mit kurzer Vorlaufzeit aufnehmen. 7. Wie sehen die Planungen und strategischen Überlegungen des Landes aus, um dem Anstieg an Flüchtlingszugängen gerecht zu werden und die Kommunen durch eine ausreichende Vorlaufzeit zur Vorbereitung einer geordneten vorläufigen Unterbringung zu entlasten? Zu 7.: Bei insgesamt sehr hohen Zugangszahlen ist es für ein nachhaltig funktionierendes Erstaufnahmesystem langfristig erforderlich, dass die Abgänge den Flüchtlingszugängen entsprechen. Das Land informiert die Stadt- und Landkreise daher unverzüglich über Zugangsprognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt die daraus abzuleitenden Zugänge für Baden-Württemberg dar. Auf Grundlage der letzten Prognose des BAMF ist beispielweise für das Jahr 2015 in Baden-Württemberg von 52.000 Asylerstantragstellern auszugehen. Dies ermöglicht den Kreisen, vorausschauend für entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu sorgen. Das für die Zuteilung an die Kreise zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe stimmt Zuteilungen, soweit möglich, mit den Kreisen ab und kündigt in aller Regel mit angemessener Frist an, wann Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen an die Kreise weitergeleitet werden. Problematisch ist es, wenn Kreise trotz der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung geltend machen, die entspre- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7120 4 chende Anzahl zu verlegender Flüchtlinge zum angekündigten Zeitpunkt nicht aufnehmen zu können. Grundsätzlich ist es erforderlich, Zuteilungen an die Kreise konsequent umzusetzen. Daneben erfordern steigende Zugangszahlen eine raschere Durchführung der Verfahrensschritte in der Erstaufnahme. Die in Landeszuständigkeit liegenden Verfahrensschritte Registrierung und Gesundheitsuntersuchung sind bereits deutlich verkürzt worden und werden weiter beschleunigt. Dagegen dauert es teilweise sehr lange, bis das BAMF den Asylantrag entgegennehmen kann. Solange keine zeitnahe Bearbeitung möglich ist, müssen Flüchtlinge teilweise auch ohne Antragstellung verlegt werden. Das Land übernimmt in diesen Fällen die erkennungsdienstliche Behandlung, die an sich das BAMF mit der Asylantragstellung durchführt. Um den Kreisen auch bei einer frühzeitigeren Verlegung weiterhin möglichst lange Vorbereitungszeit zu lassen, soll, die Abstimmung mit den Kreisen bereits direkt nach der Registrierung aufzunehmen. Des Weiteren baut das Land seine Erstaufnahmekapazitäten weiter aus, um den erhöhten Zugangszahlen gerecht zu werden. Die Kapazitäten wurden von ca. 950 im Jahr 2012 auf aktuell 9.000 aktuell erhöht, weitere mindestens 5.000 Plätze sollen in den kommenden sechs Monaten bereitgestellt werden. 8. Wann wird die geplante LEA in Freiburg eröffnet? 9. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Eröffnung der LEA in Freiburg, auch in Bezug auf die ursprünglichen Planungen? 10. Welche weiteren Verfahrensschritte müssen bis zur Eröffnung der LEA in Freiburg noch erfolgen? Zu 8. bis 10.: Über die Rahmenbedingungen einer LEA in Freiburg werden zwischen dem Land und der Stadt Freiburg derzeit noch Gespräche geführt, deren Ergebnis Grundlage für den Aufbau der LEA in Freiburg sein wird. Die Hochschule der Polizei wird bis Sommer 2016 am Standort bleiben und die Unterkunftsgebäude weiter nutzen. Da bereits kurzfristig Bedarf für die Flüchtlingsunterbringung gegeben ist, besteht mit der Stadt Einvernehmen, auf dem Sportplatz des Geländes zunächst eine BEA in Modulbauweise oder als Traglufthalle zu realisieren. Diese soll noch im Herbst 2015 den Betrieb aufnehmen. Es ist eine Unterbringung von bis zu 500 Flüchtlingen vorgesehen. Planungen zu einer LEA werden parallel zum Betrieb der BEA fortgesetzt. Öney Ministerin für Integration << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice