Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7126 03. 07. 2015 1Eingegangen: 03. 07. 2015 / Ausgegeben: 06. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gilt nach wie vor die Regel, dass kein Asylbewerber die Landeserstaufnahmestelle (LEA) Karlsruhe verlässt, ohne zuvor einen Asylantrag gestellt zu haben? 2. Trifft es nach ihrem Kenntnisstand zu, dass mittlerweile Asylbewerber ohne die vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchung aus der LEA Karlsruhe verlegt werden? 3. Falls ja, ist diese Vorgehensweise mit den aufnehmenden Kreisen abgestimmt bzw. werden den Kreisen die hierfür entstehenden Kosten erstattet? 4. Trifft es nach ihrem Kenntnisstand zu, dass die Weiterleitung von Asylbewerbern , die anderen Bundesländern zugeteilt werden, generell ohne Gesundheitsuntersuchung erfolgt? 5. Wenn ja, was sind die Gründe hierfür? 6. Wie lang ist aktuell die Zeitspanne zwischen der Aufnahme eines Asylbewerbers in der LEA Karlsruhe und dem Vorliegen seines Gesundheitszeugnisses (durchschnittlich sowie gestaffelt nach realen Zahlen – 5 Tage, 10 Tage, 15 Tage, längste Zeitspanne)? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, künftig diese Zeitspanne zu verkürzen? 8. Wie beurteilt sie bezüglich Frage 6 die Beauftragung privater Röntgeninstitute ohne nochmalige Beteiligung des Gesundheitsamts? Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Entscheidungs- und Handlungskapazitäten im Asylverfahren Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7126 2 9. Vor dem Hintergrund, dass es durch das Ansteigen der Asylbewerberzahlen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einer Aufsto - ckung des Personals um circa 1.000 Stellen gekommen ist, wie bewältigt das Land mit seinen nachgeordneten Behörden die daraus resultierenden höheren Fallzahlen (mit Angabe, ob in den Bereichen Justiz, Landesverwaltung und Ausländerbehörden personelle Aufstockungen geplant sind)? 10. Wie hat sich im Jahr 2011 die Stellensituation in den oben genannten Be - reichen verändert? 03. 07. 2015 Schütz CDU B e g r ü n d u n g Nachdem vermehrt Kritik laut geworden ist, dass das BAMF keine Asylanträge bearbeitet bevor das Gesundheitszeugnis vorliegt, ist es nun Ziel mit dieser Kleinen Anfrage zu klären, wie eine Beschleunigung dieses Verfahrens möglich ist. So ist die Frage, ob nicht eine Beauftragung privater Röntgeninstitute ohne nochmalige Einbindung des Gesundheitsamts sinnvoll sein könnte. Ebenso verlängern sich die Asylverfahren durch Personalengpässe bei Justiz und anderen Landesbehörden. Während das BAMF im Jahr 2011 circa 43.000 Entscheidungen getroffen hat, werden es im Jahr 2015 200.000 Entscheidungen sein. All diese Entscheidungen ziehen weitreichende Maßnahmen auf Landesebene nach sich, wie etwa Familienzusammenführungen, Familiennachzug und Arbeitsmarktzugang . Gleich zeitig liegt die Klagequote gegen Ablehnungen gegenwärtig bei circa 33 Prozent. Auf diese Weise kommen auf Justiz und Verwaltungen der Länder massive Mehrbelastungen zu. Während die Personalausstattung des BAMF aufgrund der gestiegenen Asylbewerberzahlen deutlich erhöht wurde, ist die Personaldecke von Jus tiz und Landesbehörden gleich geblieben bzw. sogar leicht gesunken . Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es daher ebenso zu erfahren, wie die Landesregierung diesem Problem begegnet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Juli 2015 Nr. 2-0141.5/15/7126 beantwortet das Ministe - rium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gilt nach wie vor die Regel, dass kein Asylbewerber die Landeserstaufnahmestelle (LEA) Karlsruhe verlässt, ohne zuvor einen Asylantrag gestellt zu haben? Zu 1.: Für die Asylverfahren und damit auch für die Entgegennahme des Asylantrags ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, das in Karls - ruhe auf dem Gelände der LEA in der Durlacher Allee 100 eine Außenstelle betreibt . Aufgrund wieder stärker steigender Zugänge in Verbindung mit weiterhin unzureichenden Bearbeitungskapazitäten des BAMF, die zu sehr langen Wartezeiten bis zur Antragsstellung führen, müssen seit einigen Wochen Flüchtlinge teilweise ohne formelle Antragstellung beim BAMF in die Stadt- und Landkreise zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen werden. Das Land übernimmt dabei zurzeit die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung, die das BAMF im Regelfall erst bei der Antragsstellung durchführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7126 2. Trifft es nach ihrem Kenntnisstand zu, dass mittlerweile Asylbewerber ohne die vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchung aus der LEA Karlsruhe verlegt werden? 3. Falls ja, ist diese Vorgehensweise mit den aufnehmenden Kreisen abgestimmt bzw. werden den Kreisen die hierfür entstehenden Kosten erstattet? Zu 2. und 3.: Ärztliche Inaugenscheinnahme und Röntgenuntersuchung finden während der Zeit der Erstaufnahme statt. Flüchtlinge sind auch zuvor nicht ohne ärztliche Inaugenscheinnahme in die Stadt- und Landkreise verlegt worden. Es gab allerdings über den Winter aufgrund der hohen Zugänge bei im Vergleich zur aktuellen Situation deutlich weniger Kapazitäten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Bedarfsabhängigen Erstaufnahmeeinrichtungen einen Zeitraum, in dem ein Teil der Flüchtlinge ohne die zusätzliche Röntgenuntersuchung verlegt werden musste. Die Röntgenuntersuchung dient primär dem Zweck, Fälle von ansteckungsfähiger Lungentuberkulose aufzuspüren, um das Übertragungsrisiko in den Gemeinschaftseinrichtungen zu vermindern. Bei Kindern unter 15 Jahren ist das Röntgen entbehrlich. Bei Schwangeren wird zum Schutz des ungeborenen Lebens auf eine Röntgenaufnahme verzichtet und stattdessen ein Bluttest durchgeführt, bei dem die Ergebnisse in der Regel erst nach vier bis sechs Tagen vorliegen. Es wurden damals nur Flüchtlinge aus Herkunftsländern, bei denen das Tuberkuloserisiko erfahrungsgemäß gering ist, ohne Röntgenuntersuchung verlegt. Die radiologische Untersuchung wurde in diesen Fällen von den Gesundheitsämtern der aufnehmenden Stadt- und Landkreise, in Amtshilfe für das zuständige Gesundheitsamt Karlsruhe, veranlasst. Heute ist das nicht mehr der Fall. 4. Trifft es nach ihrem Kenntnisstand zu, dass die Weiterleitung von Asylbewer - bern, die anderen Bundesländern zugeteilt werden, generell ohne Gesundheitsuntersuchung erfolgt? 5. Wenn ja, was sind die Gründe hierfür? Zu 4. und 5.: Flüchtlinge, die über das EASY-System anderen Bundesländern zugeteilt worden sind, werden unmittelbar nach der Registrierung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, wo die Gesundheitsuntersuchung stattfindet. Dies entspricht dem bundesweit üblichen Verfahren bei Weiterleitungen in andere Länder. 6. Wie lang ist aktuell die Zeitspanne zwischen der Aufnahme eines Asylbewerbers in der LEA Karlsruhe und dem Vorliegen eines Gesundheitszeugnisses (durchschnittlich sowie gestaffelt nach realen Zahlen – 5 Tage, 10 Tage, 15 Tage, längste Zeitspanne)? Zu 6.: Nach Ankunft in der LEA Karlsruhe erfolgt zunächst die Registrierung. Bei der Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Termin zur Vorstellung beim Gesundheitsamt mit einem zeitlichen Abstand von in der Regel drei Tagen. Die Gesundheitsuntersuchung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst eine Inaugenscheinnahme und anschließend eine Röntgenuntersuchung für alle Personen über 15 Jahre mit Ausnahme von Schwangeren. Der Termin zur Röntgenuntersuchung wird bei der Inaugenscheinnahme vergeben. Ein erheblicher Teil der Flüchtlinge hält diese Termine nicht ein. Erst nach Vorliegen des Befundes der Röntgenuntersuchung wird das Gesundheitszeugnis erstellt. Die Auswertung der Dokumentation der LEA Karlsruhe für den Stichtag 8. Juli 2015 ergab die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verteilung der Zeitspannen zwischen Registrierung und der Röntgenuntersuchung: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7126 4 Nach den Angaben des Gesundheitsamtes Karlsruhe beträgt der Zeitraum zwischen der Inaugenscheinnahme und dem Ausstellen des Gesundheitszeugnisses in der Regel drei bis vier Tage, maximal eine Woche, sofern kein abklärungs- oder behandlungsbedürftiger Befund erhoben wurde. Die Auswertung der Dokumentation des Gesundheitsamtes für den Stichtag 9. Juni 2015 ergab die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verteilung der Zeitspannen zwischen Vorstellung beim Gesundheitsamt und Übergabe des Gesundheitszeugnisses an die LEA Verwaltung : In den Fällen, in denen die Zeitspanne von der Vorstellung beim Gesundheitsamt bis zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses länger als zehn Tage beträgt, muss entweder das Ergebnis der Blutuntersuchung (QFT) bei Schwangeren abgewartet werden, der aus einem anderen Bundesland angeforderte Röntgenbefund liegt noch nicht vor, der Flüchtling hat den vorgesehenen Röntgentermin nicht wahr - genommen oder es besteht eine behandlungsbedürftige Erkrankung. 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, künftig diese Zeitspanne zu verkürzen? Zu 7.: Ein wesentlicher Faktor ist die Säumnis der vergebenen Termine zur Vorstellung beim Gesundheitsamt. Deshalb wurde mit den Sicherheitsdiensten der jeweiligen Einrichtungen vereinbart, dass diese die Flüchtlinge persönlich auf die Termine hinweisen und aus den zahlreichen Außenstellen gesammelt per Bustransfer zur Gesundheitsuntersuchung in der Durlacher Allee bringen. Gleichzeitig wurden auch ehrenamtlich Tätige sowie die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung gebeten, die Flüchtlinge für die Bedeutung der pünktlichen Wahrnehmung dieser Termine verstärkt zu sensibilisieren. 8. Wie beurteilt sie bezüglich Frage 6 die Beauftragung privater Röntgeninstitute ohne nochmalige Beteiligung des Gesundheitsamts? Zu 8.: Die vom Landratsamt Karlsruhe mit verschiedenen Krankenhäusern im Kreis vereinbarten Röntgenkapazitäten sind derzeit ausreichend. Insofern wird aktuell kein Bedarf gesehen, bei privaten Röntgeninstituten weitere Kapazitäten zu erschließen . Es ist im Übrigen nicht zu erwarten, dass die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses durch private Röntgeninstitute schneller erfolgt als durch das Gesundheits - amt Karlsruhe. Zeitdauer Anteil der Asylbewerber innerhalb 1 Woche 29 % innerhalb 1 bis 2 Wochen 34 % innerhalb 2 bis 3 Wochen 25 % länger als 3 Wochen 12 % Zeitdauer Anteil der Asylbewerber ” 5 Tage 66 % ” 7 Tage 86 % ” 10 Tage 89 % > 10 Tage 11 % 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7126 9. Vor dem Hintergrund, dass es durch Ansteigen der Asylbewerberzahlen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einer Aufstockung des Personals um circa 1.000 Stellen gekommen ist, wie bewältigt das Land mit seinen nachgeordneten Behörden die daraus resultierenden höheren Fallzahlen (mit Angabe, ob in den Bereichen Justiz, Landesverwaltung und Ausländerbehörden personelle Aufstockungen geplant sind)? 10. Wie hat sich im Jahr 2011 die Stellensituation in den oben genannten Bereichen verändert? Zu 9. und 10.: Hatte Baden-Württemberg im gesamten Jahr 2011 5.262 Erstantragsteller aufzunehmen , ist beruhend auf der aktuellen Prognose des BAMF 2015 von einem Landeszugang von 52.000 Erstantragstellern und bis zu 7.000 Folgeantragstellern auszugehen. Dementsprechend wurde ab dem Jahr 2014 mit Personalaufstockungen in den Bereichen Justiz, Landesverwaltung und Ausländerbehörden reagiert. Zur Bewältigung des gestiegenen Flüchtlingszugangs wurden im Rahmen der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans 2015/2016 und dem entsprechenden ersten Nachtrag neue Stellen veranschlagt: Im Bereich Justiz, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2011 keine Richterstellen abgebaut hat – allerdings 2011 im Servicebereich aus alten Abbauverpflichtungen (unter Einbeziehung der Nachtragshaushalte) insgesamt 9 Stellen (alle aus dem Bereich der Tarifbeschäftigten ) abzubauen hatte, wurden 16 Verwaltungsrichterstellen neu geschaffen. Im Bereich der Gesundheitsverwaltung wurden laut fachlich zuständigem Sozial - ministerium insgesamt 10 neue Stellen geschaffen (davon acht Stellen für Ärztinnen /Ärzte bei den Gesundheitsämtern und zwei Stellen im fachlich zuständigen Sozialministerium, davon eine für Ärztinnen/Ärzte und eine im gehobenen Verwaltungsdienst zur Koordinierung der Gesundheitsuntersuchungen). Im Übrigen wurden 117 Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten im Einzelplan des Innenministeriums für den Bereich Asylrecht, Rückführung und Ausweisung sowie für die Aufnahmeverwaltung in den Landeserstaufnahmestellen des Landes bei den Regierungspräsidien neu geschaffen. Daneben sind dem Innenministerium und dem Integrationsministerium jeweils drei Stellen zugegangen. Für im Laufe des Haushaltsvollzugs 2015 weiter erforderlichen Stellen, werden Maßnahmen entsprechend den haushaltsrechtlichen Ermächtigungen eingeleitet. So hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Rahmen des bei Kapitel 1212 Titel 359 01 ausgebrachten Planvermerks bereits in 1,5 Stellen für den Mehrbedarf beim Regierungspräsidium Karlsruhe zur Umsetzung des „Sonderkontingents für besonders schutzbedürftige Frauen und Mädchen aus dem Nord - irak“ eingewilligt. Aussagen zur Stellensituation der unteren Ausländerbehörden (Stadt- und Landkreise , Große Kreisstädte) können nicht getroffen werden, da die Personal- und Organisationshoheit bei den jeweiligen Kommunen liegt. Öney Ministerin für Integration << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice