Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7148 08. 07. 2015 1Eingegangen: 08. 07. 2015 / Ausgegeben: 06. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann kann mit dem Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Oppenweiler gerechnet werden? 2. Welche Bedeutung misst sie der Baumaßnahme B 14 Ortsumfahrung Oppenweiler aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht bei? 3. Welche Bedeutung misst sie der Innenentwicklung mit der Zielsetzung des Flächensparens im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme bei? 4. Wie bewertet sie das für das Obere Murrtal bedeutende und eng mit der B 14 Ortsumgehung abgestimmte Bauvorhaben „Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler“, für das bereits im Dezember 2014 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde und in welchem zeitlichen Zusammenhang sieht sie die beiden Projekte? 5. Wie weit ist der Stand der Planungen und der einzelnen Genehmigungen für die Umsetzung und den Baubeginn der Maßnahme? 6. Welche Vorbereitungen sind für einen Baubeginn und die Umsetzung der Maßnahme noch erforderlich? 08. 07. 2015 Klenk CDU Kleine Anfrage des Abg. Wilfried Klenk CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Bundesstraße B 14 – Ortsumfahrung Oppenweiler Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7148 2 B e g r ü n d u n g Für Oppenweiler bedeutet die Innenentwicklung eine große Herausforderung, weil die Gemeinde durch die Bundesstraße B 14 faktisch geteilt ist. So verläuft die Bundesstraße in Mitten des eigentlichen Ortskerns und sorgt mit den über 10.000 durchfahrenden Fahrzeugen pro Tag für erheblichen Schmutz, Feinstaub, Lärm und lange Verkehrsstaus. Die Gebäude entlang der B 14 Ortsdurchfahrt können aufgrund der anhaltenden Belastung nicht mehr adäquat genutzt und bewohnt werden. Viele Häuser stehen leer und das vorhandene Potenzial der Innenentwicklung kann nicht ausgeschöpft werden. Dazu hat Oppenweiler eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ erhalten . Um längerfristig die Ausweisung von weiteren Siedlungsflächen auf unbebauten Böden im Außenbereich zu minimieren und um das Innenentwicklungspotenzial zu nutzen sowie eine hohe Aufenthaltsqualität für die Einwohner zu schaffen, ist die seit vielen Jahren angestrebte Umfahrung der B 14 Oppenweiler notwendig. Die im November 2013 erfolgte Aufwertung der Ortsumfahrung Oppenweiler zu den dringlichsten Straßenbauprojekten in ganz Baden-Württemberg, erfordert jetzt den Start des Planfeststellungsverfahrens, zumal im Zuge der Gesamtkonzeption des Hochwasserschutzes des Wasserverbands Murrtal der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler bereits eingeleitet ist. Die beiden Projekte sind eng miteinander abgestimmt. Die Kleine Anfrage soll klären, wann mit der Einleitung des bereits 2008 zugesagten Planfeststellungsverfahrens gerechnet werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Juli 2015 Nr. 24-39.-B14S-CRAIL/8 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann kann mit dem Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Oppenweiler gerechnet werden? – Siehe, wegen des Sachzusammenhangs, die gemeinsame Antwort auf die Fragen 1., 4., 5. und 6. – 2. Welche Bedeutung misst sie der Baumaßnahme B 14 Ortsumfahrung Oppenweiler aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht bei? Mit der Ortsumfahrung Oppenweiler wird die wichtige Verkehrsachse im Zuge der B 14 gestärkt. Aufgrund des hohen Durchgangsverkehrsanteils kann die Ortsdurchfahrt durch die Ortsumfahrung um ca. 80 % entlastet werden. Das Land hat das Vorhaben zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 angemeldet und die Maßnahme in der Priorisierungsliste in der Gruppe 3 a (Neubau von Bundesstraßen) auf Rang 3 priorisiert. 3. Welche Bedeutung misst sie der Innenentwicklung mit der Zielsetzung des Flächensparens im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme bei? Das Gebot der Innenentwicklung ist nach dem Baugesetzbuch eine wesentliche Maßgabe für die kommunale Bauleitplanung nach dem BauGB. Ziel ist, eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme bisher unbebauter Flächen im Außenbereich zu vermeiden und eine bauliche Entwicklung vorrangig durch die Ausnutzung von Innenentwicklungspotenzialen zu fördern. Dieses Ziel kann jedoch nicht immer in reiner Form verwirklicht werden. Neben Belangen des Straßenbaus können beispielsweise auch vorhandene Altlasten, die Größe der Fläche oder die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer/-innen Maßnahmen der Innent- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7148 wicklung einschränken. Das öffentliche Interesse an der Innenentwicklung spielt bei einer Entscheidung über eine Änderung oder Umplanung von Straßen eine wichtige Rolle, muss aber mit den weiteren öffentlichen Belangen und Maßnahmen abgewogen werden. In der Förderrunde 2015 des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung “ hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur der Gemeinde Oppenweiler am 2. Juli 2015 einen Bewilligungsbescheid über 20.715 € erteilt. Mit dem geförderten Projekt will die Gemeinde ein Gemeindeentwicklungskonzept mit Schwerpunkt Innenentwicklung erarbeiten, das für das gesamte Gemeindegebiet insbesondere folgende Maßnahmen vorsieht: – Erarbeitung von Leitprojekten zum gemeinsam definierten Leitziel „Innenentwicklung “ im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung, – Aktualisierung des Katasters Baulücken, Leerstände und Nachverdichtung, planerische Darstellung sowie Aufbau eines Internetangebots („Baulückenbörse“). Außerdem sollen Grundsätze kommunaler Liegenschafts- und Immobilienpolitik entwickelt, eine Strategie zur intensiven Öffentlichkeitsarbeit zur nachhaltigen Flächenaktivierung erarbeitet und eine Lenkungsgruppe zwischen den beteiligten Ämtern zur Stärkung der Innenentwicklung eingerichtet werden. Auch an ein kommunales Förderkonzept für Vorhaben der Innenentwicklung ist gedacht, vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien. Wesentliche Merkmale des Projekts sind weiter eine intensive Bürgerbeteiligung und Einbeziehung von Eigentümer/-innen von Potenzialflächen der Innenentwicklung. 4. Wie bewertet sie das für das Obere Murrtal bedeutende und eng mit der B 14 Ortsumgehung abgestimmte Bauvorhaben „Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler“, für das bereits im Dezember 2014 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde und in welchem zeitlichen Zusammenhang sieht sie die beiden Projekte? 5. Wie weit ist der Stand der Planungen und der einzelnen Genehmigungen für die Umsetzung und den Baubeginn der Maßnahme? 6. Welche Vorbereitungen sind für einen Baubeginn und die Umsetzung der Maßnahme noch erforderlich? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1., 4., 5. und 6. im Folgenden gemeinsam beantwortet: Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis führt derzeit das Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserrückhaltebecken durch. Im April 2015 ist die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgt. Nach Auskunft des Landratsamtes ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, bis wann der Planfeststellungsbeschluss zu erwarten ist. Für das Straßenbauvorhaben B 14, OU Oppenweiler liegt ein genehmigter REVorentwurf vom 1. Februar 1999 vor. Nächster Planungsschritt ist die Erstellung der Genehmigungsplanung. Da die Planungen zum Bau des Hochwasserrück - haltebeckens auf die Straßenplanung zur Ortsumfahrung Oppenweiler im Zuge der B 14 abgestimmt sind, kann die Erstellung der Genehmigungsplanung erst erfolgen , wenn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserrückhaltebecken vorliegt. Für den Fall, dass sich im Zuge des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens zum Hochwasserrückhaltebecken Änderungen an der Planung ergeben, wirkt sich dies ggf. auch auf die Straßenplanung der B 14 aus. Eine Änderung der Gradiente der B 14, d. h. eine Änderung der B 14 in Lage und Höhe, hätte insbesondere Auswirkungen auf die Straßenentwässerung sowie auf verschiedene Fachuntersuchungen im Rahmen der Genehmigungsplanung. Vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und parallel zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für das Straßenbauvorhaben B 14, OU Oppenweiler sind noch Aktualisierungen der Straßenplanung und der begleitenden Untersuchungen erforderlich. Parallel dazu ist dem Bund eine aktualisierte Kostenfort- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7148 4 schreibung sowie, je nach dem Umfang der notwendigen Änderungen, auch die angepasste Planung zur Genehmigung vorzulegen. Unter der Voraussetzung, dass das Planfeststellungsverfahren zum Hochwasser - rückhaltebecken noch im Jahr 2015 abgeschlossen wird und keine Änderungen gegenüber der bisherigen Planung vorgenommen werden müssen, kann das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Oppenweiler Ende 2016 eingeleitet werden. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung erstellt werden. In Abhängigkeit von der Finanzierung durch den Bund erfolgt anschließend der Bau. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice