Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7180 16. 07. 2015 1Eingegangen: 16. 07. 2015 / Ausgegeben: 18. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass die Messe Friedrichshafen im Rahmen der Frühjahrsmesse IBO (Internationale Bodensee-Messe für Konsum- und Investitionsgüter) erstmalig den Themenbereich „Fair Trade“ in Kooperation mit der SEZ angeboten hat? 2. Wie sah nach ihrem Kenntnisstand die Kooperation der SEZ mit der Messe Friedrichshafen konkret aus (mit Darstellung der Unterscheidung von der Kooperation der SEZ mit der Messe Stuttgart)? 3. In welcher Höhe wurde die Messe „FAIR HANDELN – Internationale Messe für Fairtrade und nachhaltiges Handeln“ in den letzten vier Jahren durch die Regierung oder die SEZ finanziell gefördert? 4. Erhielt auch die Messe Friedrichshafen eine Förderung aus Landesmitteln oder Mitteln der SEZ (mit Angabe der Mittelhöhe)? 5. Inwiefern und in welchem Umfang ist das Land Baden-Württemberg jeweils an der Messe Stuttgart und der Messe Friedrichshafen beteiligt? 6. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass Mitarbeiter der SEZ im Juni 2015 Mitarbeitern der Messe Friedrichshafen mitgeteilt haben, dass die SEZ nicht mehr als offizieller Partner zur Verfügung steht? 7. Was ist nach ihrem Kenntnisstand der Grund für das Ende der Kooperation? 8. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht den Rückzug der SEZ, nachdem sie doch sonst den Fairen Handel weiter nachdrücklich, gezielt und mit neuen Impulsen unterstützen und fördern will? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Kooperation der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) und der Messe Friedrichshafen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7180 2 9. Teilt sie die Auffassung, dass Fairer Handel als Thema allein der Messe Stuttgart vorbehalten sein sollte und der Rückzug der SEZ aus der Kooperation mit der Messe Friedrichshafen daher gerechtfertigt ist? 10. Wird sie sich dafür einsetzen, dass die SEZ das Thema Fair Trade auch in einem anderen als dem Stuttgarter Messestandort unterstützen kann? 14. 07. 2015 Glück FDP/DVP B e g r ü n d u n g Es ist bedenklich, wenn die landeseigene SEZ ein Unternehmen mit Landesbeteiligung gegenüber einem Unternehmen ohne Landesbeteiligung bevorzugt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. August 2015 Nr. III-4261/Landtagsanfragen/17 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, dass die Messe Friedrichshafen im Rahmen der Frühjahrs - messe IBO (Internationale Bodensee-Messe für Konsum- und Investitionsgüter) erstmalig den Themenbereich „Fair Trade“ in Kooperation mit der SEZ angeboten hat? Dem Staatsministerium ist bekannt, dass eine Kooperation der Stiftung-Entwicklungs -Zusammenarbeit (SEZ) mit der Messe Friedrichshafen GmbH zum Themenbereich Fair Trade auf der Internationalen Bodensee-Messe für Konsum- und Investitionsgüter (i. F. IBO-Messe) im März 2015 bestanden hat. 2. Wie sah nach ihrem Kenntnisstand die Kooperation der SEZ mit der Messe Friedrichshafen konkret aus (mit Darstellung der Unterscheidung von der Kooperation der SEZ mit der Messe Stuttgart)? Auf der Homepage der IBO-Messe wird die SEZ als „fachlicher Partner mit langjähriger Messeerfahrung im Bereich Fair Trade“ geführt und darauf verwiesen , dass die Ausstellerzulassung dieses Messeteiles in 2015 über die SEZ erfolgt ist.1 Die Messe Friedrichshafen GmbH ist 2014 auf die SEZ mit der Anfrage zugegangen , ob die SEZ beim Aufbau des Sonderbereichs Fair Trade im Rahmen der IBO-Messe im März 2015 unterstützen könne. Ihrem Stiftungszweck folgend2, unterstützte die SEZ die Messe Friedrichshafen GmbH als fachlicher Partner bei der Einführung des neuen Sonderbereichs Fair Trade durch Beratung zum Fairen Handel und Zertifizierungen sowie bei der _____________________________________ 1 http://www.ibo-messe.de/ibo-de/aussteller/fair-trade.php am 21. Juli 2015 2 „Die Stiftung [SEZ] verfolgt den Zweck, private, kommunale und regionale Initiativen zur Verbesserung und Vertiefung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern der „Dritten Welt“ zu fördern und das Bewusstsein der Bürger in Baden-Württemberg für die Notwendigkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken.“ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7180 Ausstellerakquise, -prüfung und -zulassung. Die Messe Friedrichshafen GmbH hat die SEZ für ihre Dienstleistung bezahlt und eine Freifläche inklusive Stand - aufbau bereitgestellt. Im Vergleich dazu handelt es sich bei der Zusammenarbeit zwischen der SEZ und der Landesmesse Stuttgart GmbH (i. F. LMS) hinsichtlich der FAIR HANDELN Internationale Messe für global verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln (i. F. FAIR HANDELN) um eine gewachsene Struktur. Aufgrund des Erfolges der FAIR HANDELN hat sich eine intensive Form der Zusammenarbeit entwickelt , die sich laut Kooperationsvertrag zwischen LMS und SEZ sowie Angaben der SEZ folgendermaßen darstellt: Nach zwei Messen im Haus der Wirtschaft in Stuttgart 2005 und 2006 ist die SEZ auf die LMS zugegangen, um das Projekt FAIR HANDELN zu realisieren. Die Verlagerung der Messe auf das Gelände der LMS führte in den vergangenen sechs Jahren zu einer Steigerung der nicht-kommerziellen Aussteller von 5 auf 45, der kommerziellen Aussteller von 17 auf 110 und der Besucher/-innen von 2.000 auf über 17.000. Dieser Verbreitung des Fair Trade-Gedanken wurde vonseiten des Landes mit finanzieller Förderung der FAIR HANDELN über die SEZ entsprochen. Die LMS ist wirtschaftlicher und rechtlicher Veranstalter der FAIR HANDELN. Die LMS stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und hat diese in ihr Versicherungspaket aufgenommen. Sie trägt die Organisations- und Durchführungskosten der Pressearbeit. Vornehmlich sorgt die LMS für eine finanzielle Einbettung der FAIR HANDELN in das Gesamtportfolio der Frühjahresmessen. Im Gegenzug trägt die FAIR HANDELN in erheblichem Maße zur Glaubwürdigkeit der Frühjahrsmessen als Nachhaltigkeitsmessen bei. Die SEZ ist fachlicher und ideeller Träger der FAIR HANDELN, trägt die Rechte am Namen FAIR HANDELN und unterstützt die LMS bei der Umsetzung des Konzeptes. Sie ist federführend für die Gestaltung und Abwicklung des Rahmenprogramms verantwortlich. Letzteres beinhaltet die Auswahl, Akquise und Betreuung der Referenten/-innen sowie die organisatorische Planung und Abwicklung inklusive Teilnehmerregistrierung. Die SEZ ist zudem verantwortlich für die Erstellung der Kriterien in den einzelnen Ausstellungsbereichen sowie die Ausstellerprüfung und Ausstellerzulassung. Hierbei unterstützt die SEZ die Key-Account- und Multiplikatoren-Akquisition und führt dazu gemeinsame Werbemaßnahmen sowie persönliche Kundenansprachen zusammen mit der LMS durch. Die SEZ stellt der LMS einen fachbezogenen Presseverteiler und Ausstelleradressen zur Verfügung, aktualisiert diese Datensätze und trägt Sorge dafür, dass diese aus datenschutzrechtlicher Sicht für die LMS uneingeschränkt verwendbar sind. 3. In welcher Höhe wurde die Messe „FAIR HANDELN – Internationale Messe für Fair Trade und nachhaltiges Handeln“ in den letzten vier Jahren durch die Regierung oder die SEZ finanziell gefördert? Die Förderung der FAIR HANDELN durch die einzelnen Partner lässt sich durch die Übernahme von Einzelbeträgen der Gesamtkosten der FAIR HANDELN visualisieren. Nach Angaben der SEZ stellt sich die Aufteilung der Gesamtkosten der FAIR HANDELN in den vergangenen vier Jahren folgendermaßen dar: 2012 2013 2014 2015 Gesamt 566.408,58 € 589.254,48 € 596.964,91 € Ca. 600.000,00 € SEZ 25.264,72 € 29.746,35 € 27.767,85 € Ca. 30.000,00 € SEZ Einwerbung 25.400,00 € 28.000,00 € 28.000,00 € 26.000,00 € LMS 170.016,76 € 159.861,03 € 172.636,82 € Ca. 170.000,00 € Land 85.000,00 € 55.000,00 € 55.000,00 € 55.000,00 € LMS Einnahmen 260.727,10 € 316.647,10 € 313.559,54 € Ca. 319.000,00 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7180 4 Die Gesamtzuschussbeträge seitens der SEZ in den Jahren vor 2014 lagen bei 71.400 € (2010), 65.450 € (2011), 59.500 € (2012) und 53.550 € (2013). Diese wurden ebenfalls in Teilen mit den jährlich vom Land Baden-Württemberg erhaltenen Zuwendungen finanziert. Im Vertrag zwischen LMS und SEZ ist für die Jahre 2014 und 2015 die Summe von 47.600 € brutto an die LMS festgeschrieben. Das für die FAIR HANDELN notwendige Personal finanzierte die SEZ nach eigenen Angaben über Eigenmittel, Sponsoren- und Zuwendungsbeiträge mit ca. 37.000 € in 2014. Das Land hat der SEZ 2012 85.000 € und in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils 55.000 € als Projektförderung in Form eines Zuschusses über den Weg der Festbetragsfinanzierung bewilligt. 50.000 € davon wurden aus Haushaltsmitteln des Staatsministeriums, 5.000 € durch Zuschuss des Umweltministeriums finanziert (in 2012 mit Beteiligung des MLR und einem erhöhten Beitrag des StM). Zuwendungsfähige Ausgaben waren hierbei die Vertragskosten mit der LMS (47.600 €), Standmiete (8.000 €), Öffentlichkeitsarbeit (5.000 €) und Rahmenprogramm (16.000 €) mit einer Gesamthöhe von 76.600 €. Zudem stellt das Staatsministerium dem Gemeinschaftsprojekt WeltMarktplatz – auf dem sich die nicht-kommerziellen Ausstellenden mit ihren Eine-Welt Themen auf der FAIR HANDELN präsentieren können – seit zwei Jahren 5.000 Euro p. a. zur Verfügung. 4. Erhielt auch die Messe Friedrichshafen eine Förderung aus Landesmitteln oder Mitteln der SEZ (mit Angabe der Mittelhöhe)? Die Messe Friedrichshafen GmbH erhielt in Bezug des Antragsgegenstandes keine Förderung aus Landesmitteln des Staatsministeriums. Nach Angaben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft hatte die Messe Friedrichshafen für den Neubau nahe dem Flughafen und die erste Ausbaustufe mit Investitionen in Höhe von rund 122 Mio. € im Rahmen der Regionalmessenförderung rund 22,79 Mio. € Fördermittel des Landes erhalten. Einzelne Messeveranstaltungen werden vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nicht gefördert . Seitens der SEZ flossen keine Mittel an die Messe Friedrichshafen GmbH und es wurde keine diesbezügliche Anfrage der SEZ an das Land oder den Stiftungsrat der SEZ gestellt. Nach Angaben der SEZ hat sie von der Beteiligung an der Zusammenarbeit mit der Messe Friedrichshafen GmbH finanziell profitiert. Pro Aussteller hat sie eine Gewinnbeteiligung von 20 Prozent pro Netto-Stand - mietenerlöse erhalten sowie eine Freifläche inklusive Standbau zur eigenen Präsentation . 5. Inwiefern und in welchem Umfang ist das Land Baden-Württemberg jeweils an der Messe Stuttgart und der Messe Friedrichshafen beteiligt? Nach Angaben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ist das Land BadenWürttemberg mit 50 v. H. an der Landesmesse Stuttgart GmbH beteiligt. Eigen - tümer des Messegeländes auf den Fildern ist die Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG, Stuttgart. An der Projektgesellschaft ist die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH (eine 100 %ige Beteiligung des Landes Baden-Württemberg) mit 45 v. H. beteiligt. Das Land Baden-Württemberg ist weder an der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (Eigentümerin des Messegeländes) noch an der Messe Friedrichshafen GmbH, der Betriebsgesellschaft, beteiligt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7180 6. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass Mitarbeiter der SEZ im Juni 2015 Mitarbeitern der Messe Friedrichshafen mitgeteilt haben, dass die SEZ nicht mehr als offizieller Partner zur Verfügung steht? Beim Abschlussgespräch zwischen der SEZ und der Messe Friedrichshafen zum Sonderbereich Fair Trade auf der IBO 2015 am 17. Juni 2015 in Stuttgart hat nach Angaben der SEZ der Projektleiter der SEZ dem Projektleiter der Messe Friedrichshafen GmbH mitgeteilt, dass die SEZ mit ihren Beratungsleistungen für die IBO 2016 nicht mehr zur Verfügung stehe. Mit Schreiben vom 26. Juni 2015 teilten der Geschäftsführer der Messe Fried - richshafen GmbH, Herr Klaus Wellmann, und der stellvertretende Projektleiter der IBO/Garten & Ambiente Bodensee/Neues BauEn/Urlaub Freizeit Reisen, Herr Rolf Hofer, Herrn Minister Peter Friedrich mit, dass in dem genannten Gespräch vonseiten der SEZ darauf hingewiesen wurde, dass die SEZ nicht mehr als offizieller Partner der Messe Friedrichshafen GmbH fungieren dürfe. In gleichem Schreiben wird der Grund der Absage mit einem Veto der LMS begründet und um eine diesbezügliche Befassung des Stiftungsrates der SEZ gebeten. 7. Was ist nach ihrem Kenntnisstand der Grund für das Ende der Kooperation? Dem Staatsministerium ist nicht im Wortlaut bekannt, welche Aussagen zum Ende der Zusammenarbeit von der SEZ und der Messe Friedrichshafen GmbH getroffen wurden. Einer der Gründe für ein von der SEZ ausgesprochenes Ende der Kooperation dürfte sein, dass die SEZ ihre Zusammenarbeit mit der LMS in Bezug auf die FAIR HANDELN nicht durch ein fast zeitgleiches Engagement in Friedrichshafen gefährden möchte. Die SEZ steht mit der LMS über die Fortführung der weiteren Zusammenarbeit hinsichtlich der FAIR HANDELN in Vertragsverhandlungen. Gegenstand dieser Verhandlungen ist auch das Engagement der SEZ an anderen Messestandorten. Im Rahmen der Kooperation der SEZ mit der LMS wird vonseiten der LMS eine Beteiligung der SEZ an Events, Tagungen und Kongressen sowie an anderen Messen unkritisch gesehen, solange dabei der Zweck nicht die Etablierung einer Konkurrenzmesse zur FAIR HANDELN ist. Dieser Punkt ist aus Sicht der LMS erreicht, wenn die SEZ als Mitveranstalter oder Werbepartner agiert. 8. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht den Rückzug der SEZ, nachdem sie doch sonst den Fairen Handel weiter nachdrücklich, gezielt und mit neuen Impulsen unterstützen und fördern will? Die Unterstützung neuer Impulse für den Fairen Handel ist der Landesregierung in den entwicklungspolitischen Leitlinien, welche in einem breiten Bürgerbeteiligungsprozess entstanden sind, vorgegeben. Deswegen unterstützt die Landes - regierung den Fairen Handel in ganz Baden-Württemberg, vornehmlich in den Bereichen in welchen sie gesetzlich befugt ist, tätig zu werden. Ein Beispiel dafür ist die im April 2015 in Kraft getretene VwV-Beschaffung und die Anwendungsempfehlung der VwV-Beschaffung an die VwV-Vergabe. Damit können erst - malig und bundesweit beispielhaft Kriterien des Fairen Handel auch im Bereich der Öffentlichen Beschaffung als Entscheidungskriterium umgesetzt werden. Weitere Beispiele sind das landesweite Eine-Welt-Promotoren/-innenprogramm, in welchem eigene Fachpromotoren/-innenstellen für Faire Beschaffung und Fairen Handel eingerichtet sind und vom Land finanziell unterstützt werden. Der Unternehmensdialog oder die Förderung der Fair Trade Schools-Kampagne sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen. Zahlreiche themenbezogene Veranstaltungen im Land werden von verschiedensten Landes- und Bundeseinrichtungen unterstützt. Der Faire Handel in Baden-Württemberg wird demnach nicht nur durch Fair-Handelsmessen in Friedrichshafen oder Stuttgart gefördert, auch wenn solche Messen einen wesentlichen Teil dazu beitragen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7180 6 Das Erfolgsmodell FAIR HANDELN gilt als Leuchtturm der Fair Handelsbewegung in Baden-Württemberg und als größte Messe Deutschlands diesen Bereiches . Die SEZ ist ideeller und fachlicher Träger. Deswegen liegt der Schwerpunkt ihrer Arbeit im Bereich des Fairen Handels eindeutig auf der FAIR HANDELN. Daneben kann sich die SEZ entlang ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegen - über der LMS an anderen Messen beteiligen, sofern sie nicht als Mitveranstalter oder Werbepartner zum Zwecke der Etablierung einer Konkurrenzmesse zur FAIR HANDELN agiert. Der Rückzug der SEZ wird deswegen als folgerichtige Entscheidung verstanden, da sie zudem den vertraglichen Regelungen zwischen ihr und der LMS entspricht. 9. Teilt sie die Auffassung, dass Fairer Handel als Thema allein der Messe Stuttgart vorbehalten sein sollte und der Rückzug der SEZ aus der Kooperation mit der Messe Friedrichshafen daher gerechtfertigt ist? Es entzieht sich der Kenntnis des Staatsministeriums, wer dieser Auffassung ist. Das Thema Fairer Handel ist nicht der LMS oder irgendeiner anderen Organisa - tion vorbehalten. Da das Staatsministerium direkt an der FAIR HANDELN beteiligt und das Land ein Träger der LMS ist, hatte man die Möglichkeit, das wichtige Thema Fairer Handel direkt zu unterstützen und dadurch weiterzuverbreiten. Es ist sehr erfreulich, dass diese Landesunterstützung mittlerweile auch dazu geführt hat, dass sich andere Messestandorte das Thema zu Eigen machen und dadurch den Fair Trade-Gedanken insgesamt stärken. Der Bestand und der Vorbildcharakter der FAIR HANDELN in Stuttgart werden nur durch einen Ausbau der Aktivitäten erhalten bleiben können. Deswegen wird der Verweis der LMS auf bestehende Kooperationsverträge zwischen der LMS und der SEZ hinsichtlich der Beteiligung der SEZ an anderen Messen nicht als Versuch verstanden, das Thema an anderen Messestandorten zu unterbinden, sondern die FAIR HANDELN nicht zu gefährden. Hinsichtlich dieses Aspektes sind sowohl das Vorgehen der LMS als auch die Absage der SEZ an die Messe Friedrichshafen GmbH nachzuvollziehen. Da die SEZ weiterhin in den für sie gültigen Rahmenbedingungen – wie bisher auch – Beratung leisten und den Themenbereich Fair Trade unterstützen kann, ist dieser Rückzug aus Sicht des Staatsministeriums auch nicht als Ende eines abgeschlossenen Entscheidungsprozesses zu sehen. 10. Wird sie sich dafür einsetzen, dass die SEZ das Thema Fair Trade auch in einem anderen als dem Stuttgarter Messestandort unterstützen kann? Eine Beteiligung an anderen Messen ist eine Entscheidung der SEZ, sofern Ergebnisse dieser Beteiligungen oder die Beteiligung an sich nicht der Satzung der SEZ, den Richtlinien des Stiftungsrates und/oder bereits eingegangenen Kooperationsverträgen widersprechen. In diesem Sinne ist es der Landesregierung über den Stiftungsrat der SEZ und die Unterstützung der FAIR HANDELN möglich, darauf zu achten, dass die SEZ nicht unverhältnismäßig in ihren Aktivitäten zur Verbreitung des Fairen Handels und zur Beteiligung an anderen Messen eingeschränkt wird. Friedrich Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice