Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7203 22. 07. 2015 1Eingegangen: 22. 07. 2015 / Ausgegeben: 24. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat sie in der Folge der Beschwerden mehrerer Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein über das Notariat Heubach im Jahr 2014 veranlasst, um dem Bearbeitungsstau abzuhelfen? 2. Weshalb ist es ein Jahr nach der angekündigten Abhilfe noch immer zu keiner Verbesserung der Situation im Notariat Heubach gekommen? 3. Auf welche Höhe belaufen sich bisher die Kosten für die Stadt Heubach, die dieser entstanden sind, weil das Notariat Heubach keine notariellen Beurkundungen vornehmen kann und die Stadt auf ein Anwalts- und Notarbüro aus - weichen muss? 4. Sind ihr gleich gelagerte Fälle bekannt, in denen Kommunen derartige Kosten entstanden sind? 5. Werden der Stadt Heubach diese Kosten vom Land erstattet? 6. Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um der Situation im staatlichen Notariat Heubach abzuhelfen? 20. 07. 2015 Dr. Scheffold CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU und Antwort des Justizministeriums Notariat Heubach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7203 2 B e g r ü n d u n g Im Frühjahr 2014 beklagten die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein sowie die Wahlkreisabgeordneten unhaltbare Zustände im Notariat Heubach . Die vom Justizministerium seinerzeit in Aussicht gestellte Abhilfe hat offensichtlich keinerlei Wirkung gezeigt, da die Stadt Heubach vom staatlichen Notariat die Auskunft erhielt, dass notarielle Beurkundungen nicht möglich sind. Durch das zwangsweise Ausweichen auf ein Anwalts- und Notarbüro greift die Gebührenfreistellung aus § 7 des Landesjustizkostengesetzes für die Stadt Heubach nicht, sodass der Kommune Kosten entstehen, die bei einer Beurkundung durch ein staatliches Notariat nicht entstünden. Diese Kosten möchte die Kommune vom Land ersetzt bekommen. In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen, deren Beantwortung von Bedeutung für die betroffenen Kommunen, aber auch für die Allgemeinheit ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2015 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung in der Folge der Beschwerden mehrerer Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein über das Notariat Heubach im Jahr 2014 veranlasst, um dem Bearbeitungsstau abzuhelfen? Ausgangslage Nach Erkrankung des im Notariat Heubach tätigen Bezirksnotars kam es im Notariat Heubach zu Bearbeitungsrückständen. Von der Bevölkerung beklagt wurden vor allem lange Bearbeitungszeiten im Grundbuchbereich. Erfolgte Maßnahmen Dem Notariat Heubach wurde von Mai bis Juli 2014 zunächst eine Rechtspflegerin und ab August 2014 eine Notarvertreterin zur Unterstützung zugewiesen. Seit Oktober 2014 ist das Notariat Heubach wieder planmäßig mit 1,5 Arbeitskraftanteilen im gehobenen Dienst besetzt. Zwischen dem Landgericht Ellwangen und dem Notariat Heubach wurden Geschäftsabläufe besprochen, die gewährleisten, dass zuvörderst diejenigen Geschäfte erledigt werden, bezüglich derer sich die rechtsuchende Bevölkerung nicht auch an andere Notare wenden kann (Geschäfte des Grundbuchamts, des Nachlass- und Betreuungsgerichts). 2. Weshalb ist es ein Jahr nach der angekündigten Abhilfe noch immer zu keiner Verbesserung der Situation im Notariat Heubach gekommen? Die ergriffenen Maßnahmen haben eine Verbesserung der Situation im Notariat Heubach bewirkt. Ein Großteil der Rückstände konnte aufgearbeitet werden, die Bearbeitungszeit für Grundbuchanträge hat sich verkürzt. Aktuell kann es bei Beurkundungsaufträgen beim Notariat Heubach noch zu Engpässen kommen, die rechtsuchende Bevölkerung kann sich bei zeitkritischen Geschäften aber jederzeit an Notare in umliegenden Städten und Gemeinden wenden. Diese Situation ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass hierdurch die Erledigung anhängiger gerichtlicher Verfahren im Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsbereich gewährleistet werden kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Grundbuchamt des Notariats Heubach im Zuge der Grundbuchamtsreform im Dezember 2015 in das künftige grundbuchführende Amtsgericht Schwäbisch Gmünd eingegliedert wird und bis zu diesem Zeitpunkt die noch verbliebenen Rückstände im Grundbuchbereich aufzuarbeiten sind, um hierdurch und durch sonstige organisatorische Maß- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7203 nahmen das Grundbuchamt abgabereif zu machen. Die Neuordnung des Grundbuchwesens ist eine der größten Strukturreformen in der Geschichte der badenwürttembergischen Justiz. Diese wurde mit großer Sorgfalt vorbereitet, und die Eingliederungsvorgänge sind zwischenzeitlich etabliert und bewährt. Dennoch kann eine Reform dieser Größenordnung nicht ohne vorübergehende Einschränkungen bei der Erledigung der übrigen Geschäfte durchgeführt werden. Nach erfolgter Eingliederung des Grundbuchamts Heubach wird sich die Situation wieder entspannen und mehr Freiraum auch für die Übernahme von Beurkundungsgeschäften vorhanden sein. 3. Auf welche Höhe belaufen sich bisher die Kosten für die Stadt Heubach, die dieser entstanden sind, weil das Notariat Heubach keine notariellen Beurkundungen vornehmen kann und die Stadt auf ein Anwalts- und Notarbüro aus - weichen muss? Die Stadt Heubach hat um die Erstattung von Notargebühren in Höhe von insgesamt 18.817,57 Euro gebeten. 4. Sind der Landesregierung gleich gelagerte Fälle bekannt, in denen Kommunen derartige Kosten entstanden sind? Gleich gelagerte Fälle sind nicht bekannt. 5. Werden der Stadt Heubach diese Kosten vom Land erstattet? Der Antrag der Stadt Heubach auf Erstattung der Gebühren ist als Amtshaftungsanspruch zu werten und wird deshalb zuständigkeitshalber an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart weitergeleitet. Die Begründetheit des Antrages wird dort geprüft. Uns ist nicht bekannt, dass sich der Bürgermeister der Stadt Heubach mit den Beurkundungsaufträgen der Stadt auch an die umliegenden Bezirksnotariate, bei welchen die Stadt gem. § 7 LJKG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls gebührenbefreit gewesen wäre, gewandt hat. Die Beauftragung eines freien Notars war nicht zwingend veranlasst. 6. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um der Situa - tion im staatlichen Notariat Heubach abzuhelfen? Wie bereits unter Ziff. 2 ausgeführt, wird sich die Situation im Notariat Heubach bis Ende des Jahres entspannen. Um ggf. bis Ende des Jahres noch vorhandene Rückstände neben dem laufenden Geschäft aufarbeiten zu können, plant das Jus - tizministerium, den mit der Eingliederung des Grundbuchamts vorgesehenen Personalwechsel im gehobenen Dienst vom Notariat zum Grundbuchamt um einige Monate zu verschieben. In Vertretung Gallner Ministerialdirektorin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice