Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7235 29. 07. 2015 1Eingegangen: 29. 07. 2015 / Ausgegeben: 30. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr die „Betriebsprogrammstudie Interimskonzept Plus“ für die Gäubahn, also die Schienenstrecke zwischen Stuttgart und Singen, bekannt und wie beurteilt sie das Konzept „Interim Plus“ im Vergleich zum Interimsfahrplan? 2. Welche baulichen Maßnahmen sind erforderlich, um einen zusätzlichen Halt der Gäubahn im Rahmen des Konzepts „Interim Plus“ in Engen zu ermög - lichen? 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, der Stadt Engen bei der Realisierung dieser baulichen Maßnahmen zu helfen? 4. Wie beurteilt sie die Wirtschaftlichkeit des Konzepts „Interim Plus“? 5. Verfügt sie über Informationen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Deutsche Bahn zusätzliche finanzielle Forderungen bei der Realisierung von „Interim Plus“ mit weiteren Haltepunkten auf der Gäubahn erheben will? 6. Beabsichtigt sie, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Razavi (Landtagsdrucksache 15/6903) genannten Einsparungen durch den Interimsfahrplan für Verbesserungen des Schienenverkehrs auf der Gäubahn einzusetzen und durch welche Maßnahmen soll dies erfolgen? 29. 07. 2015 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Fahrplankonzept „Interim Plus“ auf der Gäubahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7235 2 B e g r ü n d u n g Das Land und die Deutsche Bahn AG haben sich auf einen Interimsfahrplan auf der Gäubahn, also der Schienenstrecke zwischen Stuttgart und Singen verständigt, der den aus dem Süden anreisenden Fahrgästen in Stuttgart wieder Anschlüsse an die Fernverbindungen der Bahn ermöglicht. Dieses begrüßenswerte Fahrplankonzept bringt allerdings nicht allen Gäubahn-Anliegern in gleichem Umfang Vor - teile bei der Angebotsqualität. Daher soll mit dem Konzept „Interim Plus“ insbesondere für die Kreise Rottweil und Konstanz eine optimierte Lösung vorgeschlagen werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 22. September 2015 Nr. 3-3824.5-01/80 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr die „Betriebsprogrammstudie Interimskonzept Plus“ für die Gäubahn, also die Schienenstrecke zwischen Stuttgart und Singen, bekannt und wie beurteilt sie das Konzept „Interim Plus“ im Vergleich zum Interimsfahrplan? Das Konzept „Interim Plus“ ist der Landesregierung bekannt. Es beinhaltet aus verkehrlicher Sicht einige bemerkenswerte Aspekte. Wie eine Überprüfung des Konzepts durch die DB Netz AG ergab, überwiegen jedoch die Risiken, welche mit dem Konzept „Interim Plus“ einhergehen. So sind demnach etwa Zugfolgekonflikte mit der S-Bahn Stuttgart, wesentliche Fahrzeitverlängerungen und diverse Beeinträchtigungen in der Betriebsqualität zu befürchten. Das Land hat das Konzept für die Weiterentwicklung des Interims-Integrationskonzepts auf der Gäubahn Stuttgart–Singen–Zürich ebenfalls sorgfältig und eingehend geprüft. Die sehr interessanten Ansätze des Konzeptes sollen mithin bei der Fortentwicklung des SPNV-Angebots aufgegriffen werden. Bei allen Änderungen am vereinbarten Interimskonzept auf der Gäubahn, das Fernverkehr und Nahverkehr integriert, ist das Land auf Einvernehmen mit dem Vertragspartner, der DB Fernverkehr AG, angewiesen. Aufgrund der ablehnenden Haltung der DB Fernverkehr AG gegenüber einer Umsetzung des Konzepts „Interim Plus“ wird es jedoch in den kommenden Jahren nicht möglich sein, dieses Konzept umzusetzen. Mit der Inbetriebnahme des Bahnknotens Stuttgart 21 und der Umsetzung des Metropolexpress-Konzepts beabsichtigt die Landesregierung, den Verkehr auf der Gäubahn neu zu strukturieren und wird dabei die Ansätze des Konzepts „Interim Plus“ aufgreifen. Die Zeit bis dahin wird die Landesregierung nutzen, mit dem ursprünglichen Interimskonzept betriebliche Erfahrungen zu sammeln und ein Anschlusskonzept vorzubereiten. Zudem hat das Land den Vertretern des Konzepts „Interim Plus“ zugesagt zu prüfen , ob ohne Änderungen am bestehenden Vertrag mit der DB Fernverkehr AG die ggf. alternierende Aufnahme weiterer Halte im Rahmen des Integrations - modells auf der Gäubahn dennoch möglich ist. Ergebnisse hierzu stehen noch aus. 2. Welche baulichen Maßnahmen sind erforderlich, um einen zusätzlichen Halt der Gäubahn im Rahmen des Konzepts „Interim Plus“ in Engen zu ermöglichen? Um einen stündlichen Halt in Engen zu ermöglichen, muss dort ein niveaufreier Bahnsteigzugang geschaffen werden. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7235 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, der Stadt Engen bei der Realisierung dieser baulichen Maßnahme zu helfen? Die Landesregierung sieht Möglichkeiten, die Stadt Engen bei der Realisierung eines niveaufreien Bahnsteigzuganges zu unterstützen, nur im Rahmen des Regelprogramms LGVFG, bei welchem die Maßnahme in Konkurrenz zu zahlreichen anderen Vorhaben steht. 4. Wie beurteilt sie die Wirtschaftlichkeit des Konzepts „Interim Plus“? 5. Verfügt sie über Informationen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Deutsche Bahn zusätzlich finanzielle Forderungen bei der Realisierung von „Interim Plus“ mit weiteren Halten auf der Gäubahn erheben will? Fragen Ziffer 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Das mit der DB Fernverkehr AG vereinbarte Integrationskonzept ist das Ergebnis langwieriger und komplexer Verhandlungen. Die darin festgehaltenen Ausgleichs - zahlungen basieren auf einem fest fixierten Verkehrsangebot. Das von der Inte - ressengemeinschaft „Interim Plus“ entwickelte Konzept weicht hiervon ab. Die DB Fernverkehr AG lehnt jedoch eine Änderung des Vertrages ab. Die Wirtschaftlichkeit des Konzepts „Interim Plus“ kann daher gegenwärtig nicht abschließend beurteilt werden. Zumal – Verhandlungsbereitschaft unterstellt – mit der DB Fernverkehr AG ein völlig neuer Vertrag unter den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen ausgehandelt werden müsste. Das Ergebnis solcher Verhandlungen unter diesen Randbedingungen ist nicht prognostizierbar. 6. Beabsichtigt sie, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Razavi (Landtagsdrucksache 15/6903) genannten Einsparungen durch den Interimsfahrplan für Verbesserungen des Schienenverkehrs auf der Gäubahn einzusetzen und durch welche Maßnahmen soll dies erfolgen? Durch das Interimskonzept wird es zu vielfältigen Verbesserungen für die Fahr - gäste auf der Gäubahn kommen. Ab 2017 können sie zwischen Stuttgart und Singen die IC-Züge mit Fahrkarten des Nahverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Hierfür zahlt das Land der DB einen Tarifausgleich für die Nahverkehrstickets. Auf der Strecke Stuttgart–Singen–Zürich verkehren zukünftig ungefähr doppelt so viele IC-Züge wie heute. Zusätzlich haben Reisende aus Herrenberg, Gäufelden, Bondorf , Sulz (Neckar), Oberndorf (Neckar), Spaichingen und Engen eine neue Direktverbindung nach Zürich, da die IC-Züge alle zwei Stunden auch die Halte der heutigen RE-Züge bedienen werden. Auch Böblingen profitiert dann von stündlichen Direktverbindungen nach Stuttgart und Zürich. Weitere Verbesserungen lassen sich infolge der nach wie vor nicht auskömm - lichen Höhe der Regionalisierungsmittel aktuell leider nicht realisieren. Weitere Verbesserungen setzen eine Anhebung der Regionalisierungsmittel als Folge des laufenden Vermittlungsverfahrens zwischen Ländern und Bund voraus. Diese Verbesserung hat der Bundesfinanzminister bisher blockiert. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur