Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7236 29. 07. 2015 1Eingegangen: 29. 07. 2015 / Ausgegeben: 01. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr die Zunahme beziehungsweise die ungewöhnliche Häufung von Falschfahrern auf der B 29 auf dem Streckenabschnitt zwischen Fellbach und Schwäbisch Gmünd bekannt? 2. Wie viele Falschfahrer gab es in den letzten fünf Jahren auf der B 29 zwischen Fellbach und Schwäbisch Gmünd? 3. Welche Gründe waren die Ursachen für diese Falschfahrer-Unfälle? 4. Wie hat sich die Zahl der Falschfahrer-Unfälle auf der B 29 im ersten Halbjahr 2015 im Vergleich zu den letzten fünf Vorjahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Schwere des Unfalls)? 5. Was unternimmt sie, um Falschfahrer-Unfälle zu verhindern? 6. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Falschfahrten auf der B 29 zwischen Fellbach und Schwäbisch Gmünd hält sie aus welchen Gründen für am besten geeignet? 7. Werden in Baden-Württemberg bereits technische Hilfsmittel zur Prävention von Falschfahrern eingesetzt und wie sind die bisherigen Erkenntnisse? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Falschfahrer auf der Bundesstraße (B) 29 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7236 2 8. Sind ihr die positiven Erfahrungen anderer Länder durch den Einsatz von Krallen bekannt? 9. Wird sie in naher Zukunft Hilfsmittel zur Falschfahr-Prävention auf der B 29 einsetzen? 28. 07. 2015 Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Falschfahrer sind keineswegs ein Massenphänomen, dennoch gab es auf der B 29 alleine im ersten Halbjahr 2015 sechzehn zum Teil sehr schwere Unfälle. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, das Risiko einer Falschfahrt zu minimieren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. August 2015 Nr. 2-3961.1/49 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr die Zunahme beziehungsweise die ungewöhnliche Häufung von Falschfahrern auf der B 29 auf dem Streckenabschnitt zwischen Fellbach und Schwäbisch Gmünd bekannt? 2. Wie viele Falschfahrer gab es in den letzten fünf Jahren auf der B 29 zwischen Fellbach und Schwäbisch Gmünd? Zu 1. und 2.: Über die Anzahl der Falschfahrten wird keine Statistik geführt. Dagegen werden durch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gemeldete Falschfahrten bei der Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst im Innenministerium erfasst und an die Rundfunkanstalten weitergeleitet. Ferner wird der betroffene Streckenabschnitt durch die Polizei überprüft. Auswertungen der Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst ergaben, dass auf der Bundesstraße (B) 29 im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 3. August 2015 im Abschnitt zwischen Teiler B 14/B 29 und Schwäbisch Gmünd insgesamt 104 Falschfahrer gemeldet wurden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt: Eine ungewöhnliche Häufung von Falschfahrten ist nicht feststellbar. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Meldungen 23 10 9 27 20 15 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7236 3. Welche Gründe waren die Ursache für diese Falschfahrer-Unfälle? 4. Wie hat sich die Zahl der Falschfahrer-Unfälle auf der B 29 im ersten Halbjahr 2015 im Vergleich zu den letzten fünf Vorjahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Schwere des Unfalls)? Zu 3. und 4.: Die Anzahl der Falschfahrer-Unfälle hat sich im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2015 wie folgt entwickelt: Ursächlich für die drei Falschfahrer-Unfälle auf der B 29 waren in zwei Fällen das Auffahren entgegen der Fahrtrichtung, davon einmal unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten sowie in einem Fall unerlaubtes Wenden. Lokale Häufungen konnten dabei nicht festgestellt werden. 5. Was unternimmt sie, um Falschfahrer-Unfälle zu verhindern? Aus Anlass des schweren Falschfahrer-Unfalls am 18. November 2012 auf der A 5 hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Regierungspräsidien am 20. November 2012 gebeten, alle Autobahnanschlussstellen und Rastanlagen hinsichtlich der Beschilderung gemäß der „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000)“ zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ergänzen. Zudem wurden die Regierungspräsidien gebeten, an allen Zuund Abfahrten von Anschlussstellen und Rastanlagen jeweils drei Markierungspfeile hintereinander aufzubringen. Über diese Sofortmaßnahmen hinaus wurden die Regierungspräsidien in der Folge gebeten, alle Anschlussstellen an zweibahnigen Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) und Rastanlagen nach dem Muster der Bundesanstalt für Straßenwesen zu markieren, welches dem bayerischen Pilotversuch gegen Falschfahrten 2011 zugrunde lag. Diese Arbeiten wurden Ende 2014 abgeschlossen. Weiterhin wurden die Regierungspräsidien im Herbst 2013 gebeten, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen Checklisten zur Überprüfung von Anschlussstellen und Rastanlagen anzuwenden. Zur Anwendung dieser Checklisten kommen für jede Anschlussstelle und Rast - anlage jeweils die Mitglieder der Unfall- und Verkehrsschaukommission (Stra - ßenbaubehörde, Straßenverkehrsbehörde und Polizei) zusammen. 6. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Falschfahrten auf der B 29 zwischen Fellbach und Schwäbisch Gmünd hält sie aus welchen Gründen für am besten geeignet? Keine der eingesetzten Maßnahmen gegen Falschfahrten ist generell besser als andere geeignet, Falschfahrten zu verhindern. Es ist immer vom Einzelfall abhängig , welche Präventionsmaßnahmen eher Erfolg versprechen. Konkret wurde an der B 29 Folgendes veranlasst: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) 0 1 0 0 0 2 VU mit Personenschaden 0 0 0 0 0 2 dabei Getötete 0 0 0 0 0 2 dabei schwer Verletzte 0 0 0 0 0 0 dabei leicht Verletzte 0 0 0 0 0 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7236 4 Die Anschlussstellen im Zuge der B 29 wurden im Jahr 2014 gemäß den Vor - gaben des MVI mit der Markierung gegen Falschfahrten ausgestattet (siehe Antwort zu Frage 5). Im Vorfeld zu dieser Maßnahme wurden die Anschlussstellen hinsichtlich der Beschilderung und Erkennbarkeit überprüft und fehlende Verkehrszeichen nachgerüstet. Aufgrund der aktuellen Ereignisse auf der B 29 wurden die Landratsämter RemsMurr -Kreis und Ostalbkreis aufgefordert, alle Anschlussstellen durch Verkehrsschauen unter Teilnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart und den örtlichen Behörden zu überprüfen. 7. Werden in Baden-Württemberg bereits technische Hilfsmittel zur Prävention von Falschfahrern eingesetzt und wie sind die bisherigen Erkenntnisse? Nein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat für den Bereich der Bundesfernstraßen entschieden, bis auf Weiteres keine Maßnahmen gegen Falschfahrten zu ergreifen, die über die Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung hinausgehen. Technische Hilfsmittel, die dazu dienen, Falschfahrer physisch an einer Falschfahrt zu hindern, können zur Folge haben, dass der Fahrer oder die Fahrerin die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und das Fehlverhalten nicht mehr korrigiert werden kann. Gestoppte und/oder beschädigte Fahrzeuge von Falschfahrern stellen zudem eine Gefahr für den fließenden Verkehr dar, z. B. als Hindernis in einer Ausfahrt. Insofern existiert bisher noch kein zugelassenes, wirksames und technisch sinnvolles Hilfsmittel, um Falschfahrten zu verhindern. Zudem ist bei der Einrichtung technischer Hilfsmittel zu berücksichtigen, dass diese bundesweit installiert werden müssen und bei ihrer Installation, in Wartung und Betrieb erhebliche Kosten verursachen. Demzufolge liegen auch keine Erkenntnisse über den Einsatz technischer Hilfsmittel vor. 8. Sind ihr die positiven Erfahrungen anderer Länder durch den Einsatz von Krallen bekannt? Nein, es sind aus anderen Ländern keine Erfahrungen über den Einsatz von Krallen bekannt. 9. Wird sie in naher Zukunft Hilfsmittel zur Falschfahr-Prävention auf der B 29 einsetzen? Nein, die Landesregierung wird aus den zuvor genannten Gründen keine (technischen ) Hilfsmittel zur Falschfahrer-Prävention einsetzen. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor