Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7246 31. 07. 2015 1Eingegangen: 31. 07. 2015 / Ausgegeben: 01. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Brücken im Enzkreis ist aufgrund des maroden Zustands ein Neubau angedacht oder bereits in Planung? 2. In welchem Stadium befinden sich die Planungen zum Neubau der Kieselmannbrücke auf der Bundesstraße (B) 35 und der B 35-Brücke bei MaulbronnWest ? 3. Mit welchem zeitlichen Rahmen plant sie für den Abschluss der Planungen und dem Beginn des Neubaus dieser beiden Brücken und wie lange wird der Bau voraussichtlich dauern? 4. Wie weit sind die Planungen zum Umleitungsverkehr während der Baumaßnahmen vorangeschritten und welche Ortschaften werden davon betroffen sein? 5. Inwieweit ist die Finanzierung der Neubauten der beiden Brücken bereits sichergestellt ? 6. Welche Maßnahmen werden bis zum Baubeginn noch zur Instandhaltung der beiden maroden Brücken ergriffen? 7. Welchen erkennbaren Einfluss hat die Reduzierung des erlaubten Tempos auf den maroden Brücken und in welchen Abständen werden hier Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Temporeduzierung zu kontrollieren? 30. 07. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Neubau maroder Brücken im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7246 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. August 2015 Nr. 2-3952.2/131 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für welche Brücken im Enzkreis ist aufgrund des maroden Zustands ein Neubau angedacht oder bereits in Planung? Ein Ersatzneubau ist nach derzeitigem Kenntnisstand für folgende Brücken im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung des Landes erforderlich: B 10, Enzbrücke bei Niefern-Öschelbronn B 35, Unterführung der K 4520 bei Knittlingen (Kieselmannbrücke) B 35, Unterführung der L 1131 und DB bei Maulbronn-West L 1134, Enzbrücke in Mühlacker-Dürrmenz (Herrenwaagbrücke) L 1135, Kreuzbachbrücke in Iptingen 2. In welchem Stadium befinden sich die Planungen zum Neubau der Kieselmannbrücke auf der Bundesstraße (B) 35 und der B 35-Brücke bei Maulbronn-West? Für beide Bauwerke wurde eine Nachrechnung durchgeführt. Diese erbrachte jeweils umfangreiche Defizite hinsichtlich der Traglastreserven. In der Folge wurden Machbarkeitsstudien zur möglichen Bauwerksverstärkung erstellt. Anschlie - ßend wurden diese im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einem jeweiligen Ersatzneubau gegenübergestellt. Hierbei hat sich ergeben, dass bei beiden Brücken der Ersatzneubau wirtschaftlicher ist. 3. Mit welchem zeitlichen Rahmen plant sie für den Abschluss der Planungen und dem Beginn des Neubaus dieser beiden Brücken und wie lange wird der Bau voraussichtlich dauern? Falls für die Erstellung der Ersatzbauwerke Baurechtsverfahren notwendig werden , wird derzeit von mehr als zwei Jahren Planungs- und Genehmigungszeitraum ausgegangen. Als Bauzeit werden je nach Bauverfahren, natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen, Bahnsperrpausen usw. derzeit rund 18 Monate veranschlagt . 4. Wie weit sind die Planungen zum Umleitungsverkehr während der Baumaßnahmen vorangeschritten und welche Ortschaften werden davon betroffen sein? Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen zu einer möglichen Verkehrsführung während der Bauzeit. 5. Inwieweit ist die Finanzierung der Neubauten der beiden Brücken bereits sichergestellt? Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren für die Erhaltungsmaßnahmen an den Bundesfernstraßen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden, sodass beide Maßnahmen nach Abschluss der Planungen zeitnah und auch zeitgleich realisiert werden können. 6. Welche Maßnahmen werden bis zum Baubeginn noch zur Instandhaltung der beiden maroden Brücken ergriffen? Beide Bauwerke befinden sich derzeit in einem verkehrssicheren Zustand. Größere Instandsetzungsmaßnahmen sind vor der Erneuerung der Bauwerke nicht geplant. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7246 7. Welchen erkennbaren Einfluss hat die Reduzierung des erlaubten Tempos auf den maroden Brücken und in welchen Abständen werden hier Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Temporeduzierung zu kontrollieren ? Die Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hat den Effekt, dass die Tragwerke geringeren dynamischen Be - lastungen ausgesetzt werden, sodass die Bauwerke bis zur Erstellung des Ersatzneubaus weiter verkehrssicher genutzt werden können. Geschwindigkeitskontrollen sollen hierzu in unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor