Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7247 31. 07. 2015 1Eingegangen: 31. 07. 2015 / Ausgegeben: 03. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern wirkt sich der Zuspruch des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel für die Bevorzugung von Erdverkabelung gegenüber von Freileitungen im Falle von örtlichen Widerständen beim Neubau von Stromtrassen auf die aktuellen Neubauprojekte des Landes Baden-Württemberg aus? 2. Wie bewertet sie dieses Zugeständnis des Bundesministers im Hinblick auf den Wunsch der Gemeinde Kieselbronn auf Erdverkabelung für den Bau der 380- kV-Leitung Birkenfeld – Punkt Ötisheim auf der Gemarkung Kieselbronn im Falle der blauen und roten Trasse? 3. Wurde im Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium über die Möglichkeit der Erdverkabelung entlang der erwähnten Trasse auf der Gemarkung Kieselbronn gesprochen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Welchen Bemühungen geht sie nach, um beim Bau von Freileitungen in Baden -Württemberg den Einsatz von Kompaktmasten zu ermöglichen? 5. Wie bewertet sie Planungen für den Bau der 380-kV-Leitung Birkenfeld – Punkt Ötisheim, welche den Einsatz von Kompaktmasten zwar auf Teilstrecken , aber nicht auf der Gemarkung der Gemeinde Kieselbronn vorsehen? 6. Inwiefern unterstützt sie die Gemeinde dabei, dass dem Wunsch nach einer Erdverkabelung oder mindestens dem Einsatz von Kompaktmasten auf der gesamten Trasse (Länge ca. 11 km) entsprochen werden kann? 30. 07. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Erdverkabelung bei Neubau von Stromtrassen und Kompaktmasten beim Bau von Freileitungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7247 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. August 2015 Nr. 6-4552.2/141/1 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern wirkt sich der Zuspruch des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel für die Bevorzugung von Erdverkabelung gegenüber von Freileitungen im Falle von örtlichen Widerständen beim Neubau von Stromtrassen auf die aktuellen Neubauprojekte des Landes Baden-Württemberg aus? Die im Rahmen des Koalitionsgipfels am 1. Juli 2015 gefassten Beschlüsse sehen einen Vorrang der Erdverkabelung gegenüber Freileitungen bei den neuen Hochspannungs -Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ) vor. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 3 enthaltene HGÜ-Verbindung von Brunsbüttel nach Großgartach künftig vorrangig als Erdkabel geplant und ausgeführt werden soll. 2. Wie bewertet sie dieses Zugeständnis des Bundesministers im Hinblick auf den Wunsch der Gemeinde Kieselbronn auf Erdverkabelung für den Bau der 380- kV-Leitung Birkenfeld - Punkt Ötisheim auf der Gemarkung Kieselbronn im Falle der blauen und roten Trasse? Die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften lassen die Möglichkeit zur teilweisen Erdverkabelung des Leitungsbauvorhabens Birkenfeld – Punkt Ötisheim nicht zu. Auch die Beschlüsse des o. g. Koalitionsgipfels und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus (BR-DS 129/15 vom 27. März 2015), in den diese Beschlüsse noch einzuarbeiten sind, sehen keine zusätzlichen Erdkabelpilotprojekte im Drehstromnetz in Baden-Württemberg vor. 3. Wurde im Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium über die Möglichkeit der Erdverkabelung entlang der erwähnten Trasse auf der Gemarkung Kieselbronn gesprochen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Landesregierung hatte im Rahmen ihrer Stellungnahme zum unter Ziffer 2 erwähnten Gesetzentwurf den Bund aufgefordert, für alle im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgeführten Projekte die Möglichkeit zur Erdverkabelung auf wirtschaftlich und technisch effi - zienten Teilabschnitten einzuräumen. Auf Initiative Baden-Württembergs hatte auch die Umweltministerkonferenz am 22. Mai 2015 einen diesbezüglichen Beschluss gefasst. Darüber hinaus hat sich das Umweltministerium in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass im Rahmen der weiteren Beratungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Bundesbedarfs- und Netzentwicklungsplanung und ihrer Ausbauvorhaben das Bundesbedarfsplan-Vorhaben Nr. 35 Birkenfeld-Mast 115 A (Birkenfeld – Ötisheim) als Erdkabelpilotprojekt definiert wird. Derzeit ist nicht abzusehen, in welchem Umfang die genannten Initiativen noch zu Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf führen werden. 4. Welchen Bemühungen geht sie nach, um beim Bau von Freileitungen in BadenWürttemberg den Einsatz von Kompaktmasten zu ermöglichen? Das Umweltministerium hält den Einsatz von Kompaktmasten, sofern technisch realisierbar, für eine geeignete Maßnahme, um fallweise die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen und begrüßt die Umsetzung von Kompaktmast-Pilotprojekten in BadenWürttemberg . Es steht diesbezüglich auch mit TransnetBW im Gespräch. Nach Auskunft von TransnetBW beschäftigt sich der Übertragungsnetzbetreiber intensiv mit der technischen Umsetzbarkeit von Kompaktmasten. TransnetBW steht 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7247 derzeit auch in Kontakt mit der Bundesnetzagentur, da geprüft werden muss, inwiefern die Mehrkosten von Kompaktmasten im Wege der Regulierung anerkannt und über die Netzentgelte umgelegt werden können. Darüber hinaus hat TransnetBW zusammen mit dem Kompaktmastenhersteller Europoles einen MusterStahlvollwandmast entwickelt, der auf dem TransnetBW-Gelände der Hauptschaltleitung Wendlingen aufgestellt wurde und besichtigt werden kann. 5. Wie bewertet sie Planungen für den Bau der 380-kV-Leitung Birkenfeld – Punkt Ötisheim, welche den Einsatz von Kompaktmasten zwar auf Teilstrecken, aber nicht auf der Gemarkung der Gemeinde Kieselbronn vorsehen? Nach Auskunft von TransnetBW gibt es derzeit noch keine konkreten Planungen, sondern erste Überlegungen zum Einsatz von Kompaktmasten. In einem Gespräch zwischen TransnetBW und der Gemeinde Kieselbronn wurde zwar von TransnetBW darauf hingewiesen, dass aus landschaftsplanerischer und tech - nischer Sicht der Einsatz von Kompaktmasten in anderen Abschnitten sinnvoll wäre. Ein konkreter Ausschluss der Gemarkung Kieselbronn ist damit zum derzeitigen Verfahrensstand allerdings nicht verbunden. 6. Inwiefern unterstützt sie die Gemeinde dabei, dass dem Wunsch nach einer Erdverkabelung oder mindestens dem Einsatz von Kompaktmasten auf der gesamten Länge (Länge ca. 11 km) entsprochen werden kann? Es wird auf die Stellungnahmen zu den Ziffern 3 und 4 verwiesen. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor