Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7248 31. 07. 2015 1Eingegangen: 31. 07. 2015 / Ausgegeben: 03. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wo, mit welchem Verhandlungspartner bzw. Vermieter und in welchem vereinbarten Umfang hält das Land aktuell im Stadtgebiet Mannheim Kapazitäten für die Erstaufnahme von Flüchtlingen (Landeserstaufnahmeeinrichtung [LEA] und bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung [BEA]) vor? 2. Wann und in welchem Umfang wurden diese Kapazitäten in welchem Ausmaß ausgelastet (im Zeitverlauf) bzw. werden aktuell über die vereinbarte Kapazität hinaus Flüchtlinge durch das Land bzw. das Regierungspräsidium Karlsruhe im Stadtgebiet Mannheim untergebracht? 3. Wie sieht sie die Rolle der Mannheimer Stadtgesellschaft, insbesondere der Stadtspitze, des Gemeinderats und der Träger der Freien Wohlfahrtspflege bei der Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe und bei der Wahrung des sozialen Friedens in der Stadt? 4. Welche Leistungen erbringt die Stadt Mannheim bzw. erbringen Träger der Freien Wohlfahrtspflege und Ehrenamtliche nach ihrer Kenntnis an den Stand - orten der Erstaufnahmeeinrichtungen in Mannheim? 5. Wie, wann (wie zeitnah) und von wem wird die Stadt Mannheim in diesem Zusammenhang jeweils offiziell über aktuelle Änderungen bei der Flüchtlingsunterbringung im Mannheimer Stadtgebiet informiert? 6. Ist das Land in weiteren Verhandlungen mit den aktuellen Vermietern – insbesondere der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – oder mit poten - ziellen neuen Vermietern zur Ausweitung der Erstaufnahme-Kapazitäten? Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Erstaufnahme von Flüchtlingen im Stadtkreis Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7248 2 7. Wie wurde und wird die Stadt Mannheim in die Standortsuche sowohl für die geplante Landeserstaufnahmestelle als auch für die aktuellen und mögliche alternative BEA-Standorte einbezogen? 8. Welchen Stellenwert misst sie der langjährigen Erfahrung der Stadt Mannheim bei der Integration von Migranten und dem Wissen der Stadtverwaltung über die Tauglichkeit einzelner Standorte im Stadtgebiet für Erstaufnahmeeinrichtungen bei? 9. Wie – mit welchen Stellen und welchen Sachmitteln – plant sie, die Registrierung der Asylbewerber, die Gesundheitsprüfung und die Einleitung der Asylverfahren vor Ort zu beschleunigen, um so den logistischen und zeitlichen Aufwand zu reduzieren? 30. 07. 2015 Wacker CDU B e g r ü n d u n g Die Stadt Mannheim hat sich bereit erklärt, Standort für eine Landeserstaufnahmestelle zu werden und hat aktuell neben einer Außenstelle der Landeserstaufnahmestelle Karlsruhe auch Bedarfserstaufnahmekapazitäten auf dem Gelände des Benjamin-Franklin-Village in Käfertal, das noch im Eigentum der BImA ist, aber teilweise kurz vor der Vermarktung steht. Aktuell sind erstmalig die dort vereinbarten Kapazitäten für 600 Flüchtlinge überschritten worden. Die Stadt Mannheim hat langjährige Erfahrung bei der Integration von Migranten und legt den Fokus seit Jahren insbesondere auf die große Zahl von Migranten aus Südosteuropa, die konzentriert in wenigen Stadtteilen leben und dort, wo die Stadtverwaltung Einfluss nehmen kann, nach und nach dezentral im Stadtgebiet untergebracht werden. Aus dieser Erfahrung heraus hat die Stadt zum einen begründetes Interesse, bei der Wahl von Erstaufnahme-Standorten durch das Land mit einbezogen zu werden, zum anderen auch ein großes Wissen über die „Belastbarkeit “ und Tauglichkeit bestimmter Standorte für die Flüchtlingsaufnahme. Aktuell ist aber weder eine Einbeziehung der Stadt in die Planungen des Landes noch eine rechtzeitige Information über jeweils aktuelle Zuweisungen von Flüchtlingen gewährleistet. Da die kommunalen Akteure am besten in der Lage sind, die Stimmung in der Bevölkerung einzuschätzen und die Informationen über neu hinzukommende Flüchtlinge adäquat weiterzugeben, ist hier dringend eine bessere Kommunikation erforderlich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7248 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. August 2015 Nr. 2-0141.5/15/7248 beantwortet das Minis - terium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wo, mit welchem Verhandlungspartner bzw. Vermieter und in welchem vereinbarten Umfang hält das Land aktuell im Stadtgebiet Mannheim Kapazitäten für die Erstaufnahme von Flüchtlingen (Landeserstaufnahmeeinrichtung [LEA] und bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung [BEA]) vor? Zu 1.: In der Pyramidenstraße/Industriestraße in Mannheim befindet sich derzeit eine Außenstelle der LEA Karlsruhe, die Platz für 750 Flüchtlinge bietet. Das Land ist „Untermieter“ der Stadt Mannheim, die als frühere ausschließliche Nutzerin noch Hauptmieterin der in Privateigentum befindlichen Liegenschaft ist. Daran angrenzend (Pyramidenstr. 2) wurde ein Bürogebäude für Verwaltung und Polizei ebenfalls von einem Privateigentümer angemietet. Außerdem besteht in der Columbusstraße im Benjamin-Franklin-Village (BFV) Süd eine bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung (BEA), die in Ergänzung zu dort bereits kommunal untergebrachten Flüchtlingen Platz für nominal bis zu 850 Personen bietet. Vermieterin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). 2. Wann und in welchem Umfang wurden diese Kapazitäten in welchem Ausmaß ausgelastet (im Zeitverlauf) bzw. werden aktuell über die vereinbarte Kapazität hinaus Flüchtlinge durch das Land bzw. das Regierungspräsidium Karlsruhe im Stadtgebiet Mannheim untergebracht? Zu 2.: Die Außenstelle der LEA Karlsruhe in der Pyramidenstraße/Industriestraße war stets nur bis zur maximalen Kapazität von 750 belegt. Die BEA Mannheim im Patrick-Henry-Village war seit Anfang 2015 zunächst mit ca. 100 Personen belegt . Im Zuge der Ergänzung des bereits genutzten Wohnblocks durch weitere Gebäude im Juli 2015 (in Absprache mit der Stadt Mannheim) auf eine Kapazität von insgesamt ca. 850 Plätzen musste die Belegung aktuell auf bis 1.000 Personen aufgestockt werden, was einer temporären Überbelegung von ca. 20 % entspricht . 3. Wie sieht sie die Rolle der Mannheimer Stadtgesellschaft, insbesondere der Stadtspitze, des Gemeinderats und der Träger der Freien Wohlfahrtspflege bei der Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe und bei der Wahrung des sozialen Friedens in der Stadt? 4. Welche Leistungen erbringt die Stadt Mannheim bzw. erbringen Träger der Freien Wohlfahrtspflege und Ehrenamtliche nach ihrer Kenntnis an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen in Mannheim? Zu 3. und 4.: Die Stadt Mannheim, ihre Bürgerinnen und Bürger tragen durch ihre Toleranz und ihre aktive Willkommenskultur zu einer adäquaten Unterbringung und Integration der Flüchtlinge während der wenigen Wochen in der Erstaufnahme bei. Die Stadt Mannheim hat am Standort der BEA Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt , die durch einen städtischen Hausmeister mit betreut werden. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit verschiedenen Angeboten in den Einrichtungen (bisher primär Pyramiden-/Industriestr.) präsent, u. a. durch Freizeit - angebote für Kinder und Jugendliche. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7248 4 Träger der Freien Wohlfahrtspflege übernehmen insbesondere die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung (SuV) nach § 6 Absatz 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes . In der Industriestraße nehmen Caritasverband und Diakonisches Werk die SuV wahr. In der BEA wird diese bislang durch den Freundeskreis Asyl Karlsruhe als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wahrgenommen. Sowohl für die BEA als auch LEA Mannheim wurden dem Regierungspräsidium Karlsruhe wegen des angestrebten Betreuungsschlüssels von 1:100 weitere Ressourcen für die Sozial- und Verfahrensberatung vom Land zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungsverfahren an die Ligaorganisationen und parallel die Personal - gewinnung sind im Gange. 5. Wie, wann (wie zeitnah) und von wem wird die Stadt Mannheim in diesem Zusammenhang jeweils offiziell über aktuelle Änderungen bei der Flüchtlingsunterbringung im Mannheimer Stadtgebiet informiert? Zu 5.: Die Stadt Mannheim wird über die Meldebehörde automatisch über Belegungs - änderungen informiert. Das Integrationsministerium steht zudem auf Leitungsund Arbeitsebene in ständigem Kontakt mit der Stadtverwaltung Mannheim, um Fragen der Unterbringung abzustimmen. 6. Ist das Land in weiteren Verhandlungen mit den aktuellen Vermietern – insbesondere der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – oder mit poten - ziellen neuen Vermietern zur Ausweitung der Erstaufnahme-Kapazitäten? Zu 6.: Das Land ist laufend im Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA), insbesondere soweit es um ehemalige Militärliegenschaften in Baden-Württemberg geht. Sofern sich hierbei weitere Optionen im Stadtgebiet von Mannheim ergeben sollten, würden diese gegenüber der Stadtverwaltung unverzüglich offen gelegt und mit ihr erörtert werden. 7. Wie wurde und wird die Stadt Mannheim in die Standortsuche sowohl für die geplante Landeserstaufnahmestelle als auch für die aktuellen und mögliche alternative BEA-Standorte einbezogen? Zu 7.: Die Stadt Mannheim wurde stets in die Standortsuche für Erstaufnahmeeinrichtungen einbezogen. Dies gilt für die Option eines künftigen dauerhaften LEAStandorts in der Ludwig-Jolly-Straße (anstelle der Pyramidenstraße/Industriestraße ) ebenso wie für die BEA im Benjamin-Franklin-Village. Umgekehrt wurde auch das Integrationsministerium von der Stadt Mannheim bzw. der Mannheimer Konversionsgesellschaft MWSP in Gespräche mit der BImA eingebunden. 8. Welchen Stellenwert misst sie der langjährigen Erfahrung der Stadt Mannheim bei der Integration von Migranten und dem Wissen der Stadtverwaltung über die Tauglichkeit einzelner Standorte im Stadtgebiet für Erstaufnahmeeinrichtungen bei? Zu 8.: Das Land hält die Stadt Mannheim hinsichtlich der Integration von Einwanderinnen und Einwanderern für einen ausgesprochen erfahrenen und kompetenten Akteur . Auch hinsichtlich der Geeignetheit möglicher innerstädtischer Standorte für die Flüchtlingserstaufnahme ist die Stadt Mannheim der maßgebende Ansprechpartner des Landes. Das Land ist daran interessiert, mit der Stadt Mannheim gemeinsam die Erstaufnahme in Mannheim erfolgreich zu gestalten und im Hinblick auf eine dauerhaft am Standort einzurichtende LEA weiterzuentwickeln. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7248 9. Wie – mit welchen Stellen und welchen Sachmitteln – plant sie, die Registrierung der Asylbewerber, die Gesundheitsprüfung und die Einleitung der Asylverfahren vor Ort zu beschleunigen, um so den logistischen und zeitlichen Aufwand zu reduzieren? Zu 9.: Es ist beabsichtigt, neben der BEA im Benjamin-Franklin-Village den Standort Pyramidenstraße/Industriestraße als Interims-LEA auch personell voll auszubauen. Dabei ist vorgesehen, neben der Registrierung und ED-Behandlung auch die Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen. Eine Außenstelle des BAMF am Stand - ort Mannheim zur Durchführung der Asylverfahren ist ebenfalls geplant. Das Personalkonzept zum Ausbau der Flüchtlingserstaufnahme im Land – auch in Bezug auf die Standorte in Mannheim befindet sich derzeit noch in der Abstimmung, wobei eine erste Tranche von 18 weiteren Stellen für die LEA-Verwaltung einschließlich der Registrierung von Asylsuchenden bereits freigegeben ist. Öney Ministerin für Integration