Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7267 04. 08. 2015 1Eingegangen: 04. 08. 2015 / Ausgegeben: 08. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat sie von der Sperrung der L 154 zwischen Albbruck und Görwihl? 2. Welche Umwege müssen betroffene Anwohner in Kauf nehmen? 3. Wie hoch schätzt sie den Aufwand zur Sicherung der Felshänge ein? 4. Wie viele Verkehrsunfälle waren auf der L 154 in den vergangenen 30 Jahren zu verzeichnen, die im Zusammenhang mit Steinschlag stehen? 31. 07. 2015 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sperrung der Albtalstrecke Landesstraße (L) 154 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7267 2 B e g r ü n d u n g Seit dem 26. Mai 2015 ist die L 154, die sogenannte Albtalstrecke, für den Verkehr gesperrt. Die Straße stellt eine wichtige Verbindung von der Hochrheinschiene in den Schwarzwald dar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. August 2015 Nr. 2-39.-L154/1 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnis hat sie von der Sperrung der L 154 zwischen Albbruck und Görwihl? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) ist über die Sperrung der L 154, die aus Verkehrssicherheitsgründen erfolgen musste, informiert. Da in den Felshängen oberhalb der L 154 eine sehr hohe latente Gefahrenlage besteht, sind umgehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die eingeschränkte Begehbarkeit des steil geneigten Hanggeländes lässt befürchten, dass außer den bereits erkannten Gefahrenpunkten noch weitere Gefahrenstellen und Instabilitäten der Felshänge entdeckt werden. Nach einer vorläufigen Bewertung des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) wird der erforderliche Sicherungsaufwand als hoch eingeschätzt. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch bisher nicht festgelegt, da weitere umfangreiche Erkundungsarbeiten notwendig sind. Bis zur Umsetzung umfangreicher Sicherungsmaßnahmen kann die Albstraße nicht für den Verkehr freigegeben werden. 2. Welche Umwege müssen betroffene Anwohner in Kauf nehmen? Die Alternativroute auf der K 6589 nordwestlich der L 154 bedeutet einen Mehrweg von etwa 0,7 km. Die Alternativroute südwestlich der L 154 (über L 153, K 6547 und K 6544) weist eine Mehrlänge von 1,2 km auf. Der Streckenabschnitt der Landesstraße 154 zwischen dem Gasthaus Hohenfels und Tiefenstein war in der Vergangenheit wegen der engen Kurven und der fünf Tunnel für Fahrzeuge über 12 m Länge gesperrt. Aufgrund der oben beschriebenen akuten Gefährdungslage wurde dieser Strecken - abschnitt der L 154 (Albtalstrecke) vom Straßenbauamt des Landratsamtes Walds - hut voll gesperrt. Der gesperrte Straßenabschnitt hat eine Länge von 2,8 km. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung liegt bei rund 850 Pkw täglich, die auf die Kreisstraßen umgeleitet werden. Anwohner/-innen sind durch die Sperrung der Albtalstraße nicht direkt betroffen. 3. Wie hoch schätzt sie den Aufwand zur Sicherung der Felshänge ein? Es liegt eine vorläufige Bewertung des LGRB über den Sicherungsaufwand der Felshänge vor. Es kann festgestellt werden, dass an zahlreichen Gefährdungspunkten im Albtal eine hohe bis sehr hohe latente Gefährdungslage besteht und dass der Sicherungsaufwand sowohl wegen der Vielzahl der Gefährdungsstellen und der schweren Zugänglichkeit des Geländes als auch wegen der schwierigen Untergrundverhältnisse, die sich auf die Sicherungsmaßnahmen markant auswirken werden, sehr groß sein wird. Zur Festlegung konkreter Maßnahmen sind jedoch weitere umfangreiche Erkundungsarbeiten notwendig. Für die weitere Bestandsaufnahme müssen an weniger zugänglichen Stellen Besteigungen stattfinden. Falls weitere, nicht im Gutachten des LGRB aufgeführte Felsbereiche mit hoher bis sehr hoher Gefährdung festgestellt werden, sind diese zusätzlich aufzunehmen und zu bewerten. Für die Felsbereiche mit hoher bis sehr 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7267 hoher Felssturzgefahr ist ein Erkundungskonzept zu entwickeln, um Planungs - sicherheit zu erhalten. Erst danach kann eine Kostenabschätzung erfolgen. 4. Wie viele Verkehrsunfälle waren auf der L 154 in den vergangenen 30 Jahren zu verzeichnen, die im Zusammenhang mit Steinschlag stehen? Steinschlagbedingte Unfälle sind nicht bekannt. Davon unabhängig wurden vom Betriebsdienst des Landratsamtes Waldshut Steinschlag-Ereignisse ohne Unfallereignis festgestellt. Da die Aufbewahrungspflicht für Akten von Verkehrsunfällen in der Regel 10 Jah - re beträgt, kann das Polizeipräsidium Freiburg die Unfalldaten nur bis einschließlich 2003 zurückverfolgen. Die Polizei hat den größtmöglichen Auswertezeitraum angesetzt (1. Januar 2003 bis 31. Juli 2015). Unfälle, die sich vor 2003 ereignet haben, sind in der Datenbank nicht erfasst. Im genannten Zeitraum ereigneten sich auf der Strecke 163 Verkehrsunfälle. Es konnte kein Zusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Streckenzustand festgestellt werden. Dr. Splett Staatssekretärin