Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7275 06. 08. 2015 1Eingegangen: 06. 08. 2015 / Ausgegeben: 08. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Stadt und Land über die Sanierung des Stuttgarter Opernhauses und den Standort für die Interimsspielstätte? 2. Sind die vom Gutachter geschätzten Sanierungskosten in Höhe von 300 Millionen Euro nach dem heutigen Stand noch realistisch bzw. welche Kosten veranschlagt sie heute? 3. Trifft es zu, dass für eine Interimsspielstätte eine Überbauung des Eckensees oder alternativ im Oberen Schlossgarten ein Gebäude entlang der Schillerstraße zwischen dem Hotel am Schlossgarten und dem Königin-Katharina-Stift errichtet werden soll und welche Interimsspielstätte wird vom Land favorisiert? 4. Wie lange werden die Sanierungsarbeiten der Stuttgarter Oper dauern? 5. Wie hoch werden die Kosten für den Bau der Interimsspielstätte sein und was soll aus dem Gebäude entlang der Schillerstaße werden, falls dieses Gebäude nach der Interimsspielzeit seinen Zweck erfüllt hat? 6. Haben sie und die Stadt Stuttgart alternative Interimslösungen erwogen, z. B. im SI-Centrum, in der Liederhalle oder an einem auswärtigen Standpunkt, was die Kosten für die Interimsspielzeit senken würde? 05. 08. 2015 Dr. Löffler CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Sanierung der Stuttgarter Oper – Interimslösung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7275 2 B e g r ü n d u n g Das Gutachten von Kunkel Consulting für die Stuttgarter Oper stellte fest, dass 300 Millionen Euro erforderlich seien für eine umfassende bauliche und technische Sanierung des Dreispartenhauses. Nachdem das Vorbild, die Sanierung der Berliner Staatsoper, zu erheblichen Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich geführt hat, zeigt sich auch in Stuttgart, dass das Gebäude selbst, wie auch der Chorsaal, die Orchesterprobenräume und die Werkräume einschließlich der Technik zeitgemäßen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden. Will Stuttgart eine international anerkannte Kulturstadt bleiben, müssen das Land und die Stadt eine tragfähige und finanziell vertretbare Lösung finden. In den Medien und den Kulturkreisen werden verschiedene Interimsspielstätten diskutiert, da mit einer Sanierung von mehreren Jahren zu rechnen sein wird und eine zeitweise Schließung des Hauses ohne Ersatzstandort nicht denkbar ist. Eine weitere Bebauung des oberen Schlossgartens ist jedoch ein kritischer Eingriff in diesen Park. Die Interimsspielstätte in die Musicalspielstätte SI-Centrum zu verlegen , wäre eine kostengünstige Alternative, weil das SI-Centrum nicht ausgelastet ist und weil die technische Infrastruktur für Opernaufführungen dort zur Verfügung steht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. August 2015 Nr. 4-33ST/925 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Stadt und Land über die Sanierung des Stuttgarter Opernhauses und den Standort für die Interimsspielstätte? Zu 1.: Stadt und Land verfolgen das gemeinsame Ziel der Sanierung des Stuttgarter Opernhauses. Grundlage für das weitere Vorgehen und die Verhandlungen zwischen Stadt und Land ist das Gutachten der Kunkel Consulting International GmbH. Die in diesem Gutachten aufgezeigten Möglichkeiten der Sanierung des Opernhauses werden derzeit von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung geprüft und in Abstimmung mit den Württembergischen Staatstheatern auf Grund - lage der bisherigen Erkenntnisse angepasst. Im Rahmen der Prüfung des Gutachtens finden Gespräche mit der Stadt Stuttgart zu der Sanierung des Stuttgarter Opernhauses und dem Standort für die Interimsspielstätte statt. 2. Sind die vom Gutachter geschätzten Sanierungskosten in Höhe von 300 Millionen Euro nach dem heutigen Stand noch realistisch bzw. welche Kosten veranschlagen sie heute? Zu 2.: Nach Abschluss der Prüfung des Gutachtens sollen die Konzeption für die Sanierung des Stuttgarter Opernhauses und darauf aufbauend das konkrete Bauprogramm festgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage können die Kosten für die Maßnahme ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Angabe zu den Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7275 3. Trifft es zu, dass für eine Interimsspielstätte eine Überbauung des Eckensees oder alternativ im Oberen Schlossgarten ein Gebäude entlang der Schillerstraße zwischen dem Hotel am Schlossgarten und dem Königin-Katharina-Stift errichtet werden soll und welche Interimsspielstätte wird vom Land favorisiert ? Zu 3.: Im Rahmen der Prüfung des Sanierungs- und Organisationsgutachtens für das Opernhaus werden neben dem darin für eine Interimsspielstätte vorgeschlagenen Standort Eckensee weitere Standorte überprüft. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen . Eine Aussage zu einem vom Land favorisierten Standort ist frühestens nach Abschluss der Prüfung und Auswertung möglich. 4. Wie lange werden die Sanierungsarbeiten der Stuttgarter Oper dauern? Zu 4.: Eine belastbare Aussage zur Dauer der Sanierungsarbeiten ist erst auf Grundlage des konkreten Bauprogramms möglich. 5. Wie hoch werden die Kosten für den Bau der Interimsspielstätte sein und was soll aus dem Gebäude entlang der Schillerstraße werden, falls dieses Gebäude nach der Interimsspielzeit seinen Zweck erfüllt hat? Zu 5.: Die Kosten für den Bau einer Interimsspielstätte sind unter anderem in erheblichem Maß vom konkreten Standort und den damit verbundenen Rahmenbedingungen , insbesondere die Infrastruktur betreffend, abhängig. Belastbare Angaben zu den Kosten sind erst nach Abschluss der Prüfung zu den möglichen Standorten für eine Interimsspielstätte auf Grundlage des konkreten Bauprogramms möglich. Im Rahmen der laufenden Prüfung wird untersucht, welche Alternativstandorte grundsätzlich für eine Interimsspielstätte geeignet sind. Erst nach Feststellung geeigneter Standorte kann der weitere Umgang nach der Interimsspielzeit erörtert werden. 6. Haben sie und die Stadt Stuttgart alternative Interimslösungen erwogen, z. B. im SI-Centrum, in der Liederhalle oder an einem auswärtigen Standpunkt, was die Kosten für die Interimsspielzeit senken würde? Zu 6.: Im Rahmen der Prüfung des Sanierungs- und Organisationsgutachtens für das Opernhaus werden neben dem darin für eine Interimsspielstätte vorgeschlagenen Standort Eckensee weitere Standorte überprüft. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen . Die Kosten der Interimsspielstätte werden im Rahmen der Festlegung der Konzeption der Sanierung des Stuttgarter Opernhauses berücksichtigt. Schumacher Ministerialdirektor