Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7286 07. 08. 2015 1Eingegangen: 07. 08. 2015 / Ausgegeben: 28. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Beschäftigungssituation im Einzelhandel in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut – aufgegliedert nach der Zahl der Beschäftigten und der Auszubildenden – in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 2. Welche Bedeutung misst sie dem „Einkaufstourismus“ für die gesamte deutsche Wirtschaft im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet bei? 3. Wie hat sich das Aufkommen der verschiedenen Steuern und Abgaben im Einzelhandel in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 4. Welche Veränderungen haben sich in diesem Zusammenhang seit der Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro ergeben? 5. Inwieweit wurden von ihr Gespräche mit der Bundesregierung, Regierungsvertretern aus der betroffenen Grenzregion, Landkreisverwaltungen etc. über eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuerrückerstattung geführt? 6. Gibt es ihrerseits eine offizielle Haltung hierzu und inwieweit hat eine Beratung im Kabinett dazu stattgefunden? 7. Beziehen sich ihre Pläne für eine Bagatellgrenze auf den Gesamtwert der Einkäufe oder jeweils auf die einzelnen Einkäufe? Kleine Anfrage der Abg. Felix Schreiner, Ulrich Lusche und Wolfgang Reuther CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Mehrwertsteuerrückerstattung im Grenzgebiet Deutschland–Schweiz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 2 8. Wie bewertet sie die Pläne zur Einführung einer automatisierten Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Vergleich zu einer Bagatellgrenze? 9. Auf welche weiteren Fälle müsste die Bagatellgrenze ausgeweitet werden, damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen wird? 06. 08. 2015 Schreiner, Lusche, Reuther CDU B e g r ü n d u n g Die Entwicklung des Wechselkurses des Schweizer Franken zum Euro seit der Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro hat den „Einkaufstourismus “ in das deutsche Grenzgebiet noch einmal ansteigen lassen. Dies hat zu einer intensiven Diskussion über die Mehrwertsteuerrückerstattung geführt. In dieser Diskussion haben sich auch unter anderem Vertreter der Landesregierung zu Wort gemeldet und die Einführung einer Bagatellgrenze für die Mehrwert - steuerrückerstattung gefordert. Um die Diskussion hierüber sachlich führen zu können, ist erforderlich, die offizielle Position der Landesregierung hierzu und die sie tragenden Gründe zu erfahren. Ebenso ist unverzichtbar, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung dieser Fragestellung für die Grenzregion genauer herauszuarbeiten. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 22. September 2015 Nr. 3-S713.4/39 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Beschäftigungssituation im Einzelhandel in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut – aufgegliedert nach der Zahl der Beschäftigten und der Auszubildenden – in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Auszubildenden im Einzelhandel in den drei o. g. Landkreisen ist der in der Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Daten ab 2008 nur sehr eingeschränkt mit den Daten für den Zeitraum 2005 bis 2007 vergleichbar sind, weil sich ab dem Berichtsjahr 2008 die Wirtschaftszweigsystematik geändert hat (Übergang von der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2003 auf die WZ 2008). *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 2. Welche Bedeutung misst sie dem „Einkaufstourismus“ für die gesamte deutsche Wirtschaft im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet bei? Der Begriff „Einkaufstourismus“ ist insoweit irreführend, als der überwiegende Teil der von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz in der genannten Region getätigten Einkäufe nicht im Zusammenhang mit einem touristisch motivierten Aufenthalt erfolgt, sondern dem originären Ziel der Deckung des Bedarfs an Verbrauchsgütern und anderen Sortimenten des Einzelhandels dient. Vor allem in den grenznahen Gemeinden der Region erfüllt der Einzelhandel eine wesentliche Nahversorgungsfunktion auch für die Nordschweiz. Hierdurch bedingt verfügen viele Gemeinden über Versorgungskennziffern, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Viele Einzelhändler weisen Verkaufsflächen aus und verfügen über Sortimentsbreiten, die andernorts in Gemeinden vergleichbarer Größenordnung betriebswirtschaftlich nicht rentabel wären. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung auf der deutschen Seite des Hochrheins geleistet. Darüber hinaus profitieren die Gastronomie und andere Dienstleistungsbranchen ebenfalls von der Schweizer Kundschaft. Sowohl der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) als auch der Handels - verband Baden-Württemberg (EHV) schätzen den Umsatz mit Kunden aus der Schweiz in der Region auf ca. 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro im Jahr. Der durch die Schweizer Kundschaft generierte Umsatzanteil dürfte sich damit auf 30 bis 35 % des gesamten Einzelhandelsumsatzes belaufen, bei bestimmten Sortimenten wie etwa Möbeln liegt er teilweise noch höher. Bedingt durch die starke Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro seit Jahresbeginn haben die Einkäufe durch Schweizer Kunden am Hochrhein zunächst deutlich zugelegt. Inzwischen haben sich die Umsätze nach Angaben des EHV auf einem leicht erhöhten Wert eingependelt. Auch der BWIHK geht davon aus, dass die zunächst realisierten Umsatzzuwächse nicht nachhaltig sind. Hierbei dürfte eine Rolle spielen, dass der Schweizer Handel Währungsvorteile durch den starken Franken offenbar in Form von Preissenkungen verstärkt an seine Kunden weitergibt, um dem „Einkaufstourismus“ nach Deutschland zu begegnen . 3. Wie hat sich das Aufkommen der verschiedenen Steuern und Abgaben im Einzelhandel in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Aufkommenszahlen der verschiedenen Steuern im Einzelhandel in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut in den vergangenen fünf Jahren sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Quelle: Landeszentrum für Datenverarbeitung, Stand: 20. August 2015 Einkommensteuer nach Landkreisen in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Konstanz 11.719.725 10.441.554 9.205.966 11.979.373 11.890.650 Lörrach 9.329.838 9.362.136 10.214.540 10.278.884 9.728.883 Waldshut 6.738.175 9.571.569 9.654.927 10.461.653 10.536.846 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 4 Quelle: Landeszentrum für Datenverarbeitung, Stand: 20. August 2015 Quelle: Landeszentrum für Datenverarbeitung, Stand: 20. August 2015 Quelle: Landeszentrum für Datenverarbeitung, Stand: 20. August 2015 Zu den Sozialabgaben liegen keine Daten vor. Deren Entwicklung kann jedoch anhand der Entwicklung des Lohnsteueraufkommens abgeleitet werden. Zur Gewerbesteuer liegen ebenfalls keine einzelhandelsspezifischen Daten vor. Diese lassen sich anhand der Gewerbesteuermessbeträge sowie der gewogenen Hebesätze für die drei Landkreise ableiten. Der gewogene Hebesatz bestimmt sich für Gruppen von Gemeinden (z. B. eines Landkreises, einer Gemeindegrößenklasse oder das Land insgesamt) für jede Realsteuerart nach der Formel „Summe Istaufkommen x 100/Summe Grundbeträge“. Quelle: Landeszentrum für Datenverarbeitung, Stand: 20. August 2015 Lohnsteuer nach Landkreisen in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Konstanz 8.203.457 10.959.496 13.121.472 16.902.373 17.702.526 Lörrach 8.739.019 13.160.666 15.623.797 18.366.318 18.833.751 Waldshut 6.339.452 7.657.098 9.691.588 11.538.640 11.990.815 Körperschaftsteuer nach Landkreisen in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Konstanz 1.629.377 2.504.537 2.292.276 2.499.245 2.585.562 Lörrach 1.977.830 2.435.985 2.366.845 2.377.882 2.694.935 Waldshut 1.856.323 3.030.926 2.882.795 2.835.183 3.402.321 Umsatzsteuer nach Landkreisen in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Konstanz 80.953.470 98.997.913 81.901.062 47.752.845 50.897.280 Lörrach 13.410.928 7.457.881 7.457.347 10.576.154 11.821.822 Waldshut 5.018.872 177.715 -3.659.618 -3.147.352 -1.835.066 Gewerbesteuer-Messbetrag nach Landkreisen in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Konstanz 1.884.621 2.431.277 2.546.318 2.355.345 82.881 Lörrach 1.747.843 2.265.404 2.214.425 2.271.121 100.905 Waldshut 1.431.632 2.167.219 2.268.740 1.803.583 104.302 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 Quelle: Statistisches Landesamt, Daten aus dem Statistischen Bericht „Steuereinnahmen der Gemeinden “ der Jahre 2010 bis 2014 Hinsichtlich der Aufkommenszahlen für die Jahre 2013 und 2014 ist zu beachten, dass für steuerlich beratene Steuerpflichtige eine allgemeine Abgabefrist für die jeweiligen Jahreserklärungen bis zum 31. Dezember des Folgejahres gilt. Unter Berücksichtigung individueller Abgabefristen sowie des Bearbeitungsstandes in den jeweiligen Finanzämtern ist mit Änderungen der angegebenen Aufkommenszahlen zu rechnen. Hinsichtlich der Feststellungen über einen Gewerbesteuer - messbetrag liegen für das Jahr 2014 bislang nur wenige Messbetragsfeststellungen vor. Negative Aufkommenszahlen zur Umsatzsteuer sind auf Vorsteuerüberhänge zurückzuführen, d. h. den Vorsteuerbeträgen steht z. B. aufgrund von steuerfreien Ausgangsumsätzen eine niedrigere Umsatzsteuerschuld gegenüber. 4. Welche Veränderungen haben sich in diesem Zusammenhang seit der Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro ergeben? Die Aufkommenszahlen der verschiedenen Steuern im Einzelhandel in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut für das Jahr 2015 (Aufhebung der Bindung des Schweizer Franken an den Euro am 15. Januar 2015) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Quelle: Landeszentrum für Datenverarbeitung, Stand: 20. August 2015 (Die Werte beziehen sich auf die bis zu diesem Stichtag eingegangenen Zahlungen für die Anmeldungszeiträume bis zum 31. Juli 2015.) Die für das Jahr 2015 aufgeführten Werte beinhalten nur geleistete Vorauszahlungen . Feststellungen über einen Gewerbesteuermessbetrag liegen für das Jahr 2015 noch nicht vor. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Ziffer 3. 5. Inwieweit wurden von ihr Gespräche mit der Bundesregierung, Regierungsvertretern aus der betroffenen Grenzregion, Landkreisverwaltungen etc. über eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuerrückerstattung geführt? Herr Minister Peter Friedrich hat die Thematik beim Kamingespräch der Internationalen Bodenseekonferenz am 30. April 2015 angesprochen. Gewogener Gewerbesteuer-Hebesatz nach Landkreisen in % 2010 2011 2012 2013 2014 Konstanz 352 361 363 360 364 Lörrach 353 353 357 355 357 Waldshut 355 355 357 358 358 Steueraufkommen in Euro Einkommensteuer Lohnsteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Konstanz 5.905.022 10.160.742 1.315.096 385.720 Lörrach 4.299.146 10.751.697 1.408.024 2.730.346 Waldshut 5.197.855 6.977.823 1.947.313 –3.114.249 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 6 6. Gibt es ihrerseits eine offizielle Haltung hierzu und inwieweit hat eine Beratung im Kabinett dazu stattgefunden? Mit Schreiben vom 6. Mai 2015 haben Herr Minister Dr. Nils Schmid und Herr Minister Peter Friedrich gegenüber dem Bundesfinanzminister die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro angeregt. Dadurch könnten die hohe Anzahl an zu erteilenden Ausfuhrbescheinigungen für Kleinbeträge eingedämmt und die Grenzzollstellen spürbar entlastet, mögliche negative Folgen für die Wirtschaft in der Region aber dennoch in Grenzen gehalten werden. In einem weiteren Schreiben vom 17. Juli 2015 hat Herr Minister Peter Friedrich diese Position gegenüber dem Bundesfinanzminister nochmals bekräftigt. Eine Kabinettsbefassung hat bislang nicht stattgefunden. 7. Beziehen sich ihre Pläne für eine Bagatellgrenze auf den Gesamtwert der Einkäufe oder jeweils auf die einzelnen Einkäufe? Nach Artikel 48 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Mehrwert - steuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ist für die Feststellung, ob die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 147 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c MwSt - SystRL festgelegte Bagatellgrenze überschritten wurde, der jeweilige Rechnungsbetrag zugrunde zu legen. Der Gesamtwert mehrerer Gegenstände darf nur dann zugrunde gelegt werden, wenn alle diese Gegenstände in ein und derselben Rechnung aufgeführt sind und diese Rechnung von ein und demselben Steuerpflichtigen , der diese Gegenstände liefert, an ein und denselben Abnehmer ausgestellt wurde. Eine hiervon abweichende Ausgestaltung der Bagatellgrenze, z. B. ein Abstellen auf den Gesamtwert aller Rechnungsbeträge, ist unionsrechtlich nicht möglich. 8. Wie bewertet sie die Pläne zur Einführung einer automatisierten Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Vergleich zu einer Bagatellgrenze? Mit einem automatisierten Verfahren zur Rückerstattung der Umsatzsteuer kann eine Vereinfachung der Verfahrensabwicklung und damit eine personelle Entlas - tung erreicht werden. Zu berücksichtigen ist allerdings die mit der Realisierung eines solchen automationsgestützten Verfahrens erfahrungsgemäß verbundene mehrjährige Vorlaufzeit. Diese ist bestimmten einzuhaltenden und notwendigen Maßnahmen wie dem Ausschreibungsverfahren und der Pilotierung des dann entwickelten Verfahrens geschuldet. Im Vergleich dazu wäre die Einführung einer Bagatellgrenze schneller umsetzbar. Ein automatisiertes Rückerstattungsverfahren würde – im Gegensatz zu einer Bagatellgrenze – außerdem keinen Einfluss auf die Zahl der abzufertigenden Ausfuhren verbunden mit den hieraus resultierenden Belastungen für die Infrastruktur in der Grenzregion nehmen. 9. Auf welche weiteren Fälle müsste die Bagatellgrenze ausgeweitet werden, damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen wird? Vergleichbare Fälle gibt es nicht. Innerhalb der EU unterliegen sämtliche Um - sätze an Privatpersonen der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Im nichtkommerziellen Reiseverkehr bestehen Wertgrenzen bei der Einfuhr von Waren. Gemäß der Richtlinie 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern (ABl. EU Nr. L 346, S. 6) sowie der Zollbefreiungsverordnung (EG) Nr. 1186/2009 vom 16. November 2009 (ABl. EU Nr. L 324, S. 23) befreien die Mitgliedstaaten Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden zu nicht gewerblichen Zwecken eingeführt werden, bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen Einfuhrabgaben. Für Flug- und Seereisende beträgt der Wert 430 Euro. Diese Wertgrenzen sind für die Mitgliedstaaten obligatorisch. Im Gegensatz zur Um- 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 satzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr besteht keine Möglichkeit, von diesen Vorgaben abzuweichen. Allerdings bestehen solche Wertgrenzen auch in der Schweiz, die Einfuhren bis zu einer Grenze von 300 Schweizer Franken abgabenfrei belässt. In Vertretung Hofelich Staatssekretär Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7286 8