Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7291 11. 08. 2015 1Eingegangen: 11. 08. 2015 / Ausgegeben: 16. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Qualifizierung muss ein Kontrolleur haben bzw. nachweisen können (mit Angaben zur Ausbildung)? 2. Ist ein Sachkundeausweis notwendig für die Ausübung des genannten Berufs? 3. Bestehen bei ihr Überlegungen hinsichtlich der gebührenfreien verdachtsunabhängigen Kontrollen (mit Angaben zur Höhe der Gebühr und Umsetzung)? 4. Plant sie, die Erstkontrollen gebührenfrei durchzuführen? 5. Sind die Gebühren landesweit einheitlich geregelt (mit Angabe, wie sich die jeweiligen Regelungen gestalten)? 6. Wie viele Landkreise bzw. Stadtkreise in Baden-Württemberg haben gebührenfreie Kontrollen (mit Angabe dieser sowie aufgeteilt nach Erst- und Zweitkontrolle )? 7. Wie viele Schulen kooperieren in Baden-Württemberg mit dem Verband „Deutsche Schützenjugend“, und unterstützt sie die Fortführung der Kooperationen (mit Angabe, in welcher Form dies erfolgen soll)? 06. 08. 2015 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Innenministeriums Waffenkontrollen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7291 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. September 2015 Nr. 4-1115.0/398 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Qualifizierung muss ein Kontrolleur haben bzw. nachweisen können (mit Angaben zur Ausbildung)? Zu 1.: Allgemeingültige Vorgaben und einheitliche Standards hinsichtlich der Qualifikation der Waffenkontrolleure im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) sind nicht vorhanden. In der Regel handelt es sich bei den Kontrolleuren um Mitarbeiter der Waffenbehörden oder um pensionierte Polizeibeamte. Soweit die Kontrolleure die erforderlichen einschlägigen waffenrechtlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie für ihre Kontrollfunktion vor Ort benötigen, nicht bereits aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besitzen, werden diese entsprechend geschult. In Frage kommen hierfür behördeninterne Schulungen, der Erwerb der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG) oder Seminare zur Waffenkunde/Waffenkontrolle, die z. B. die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in Baden-Württemberg anbieten. 2. Ist ein Sachkundeausweis notwendig für die Ausübung des genannten Berufs? Zu 2.: Ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 WaffG wird für Kontrolleure im Rahmen der Aufbewahrungskontrollen nicht für zwingend notwendig erachtet, da die Schwerpunkte der erforderlichen Kenntnisse der Waffenkontrolleure auf den zu beachtenden Rechtsvorschriften liegen, die die Aufbewahrung und den Umgang mit Waffen und Munition betreffen. Der Umfang der Sachkunde nach § 7 WaffG geht jedoch weit über diesen Bereich hinaus. 3. Bestehen bei ihr Überlegungen hinsichtlich der gebührenfreien verdachtsunabhängigen Kontrollen (mit Angaben zur Höhe der Gebühr und Umsetzung)? 4. Plant sie, die Erstkontrollen gebührenfrei durchzuführen? 5. Sind die Gebühren landesweit einheitlich geregelt (mit Angabe, wie sich die jeweiligen Regelungen gestalten)? Zu 3. bis 5.: Nach § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG) setzen die unteren Verwaltungsbehörden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebüh - ren fest. Danach dürfen die Waffenbehörden für alle Waffenkontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG Gebühren erheben, unabhängig davon, ob sie verdachtsabhängige oder verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Sie entscheiden über die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren im Waffenrecht dabei in eigener Zuständigkeit und setzen diese durch Rechtsverordnung bzw. Satzung fest. Das Land hat diesbezüglich keine Weisungsbefugnis. Bezüglich der Gebührenerhebung und -entwicklung wird auf die Ausführungen in der Drucksache 15/6226 (zu 3. bis 8.) verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7291 6. Wie viele Landkreise bzw. Stadtkreise in Baden-Württemberg haben gebührenfreie Kontrollen (mit Angabe dieser sowie aufgeteilt nach Erst- und Zweitkontrolle )? Zu 6.: Am Stichtag 31. Dezember 2014 haben von den insgesamt 149 Waffenbehörden 64 Waffenbehörden bei Kontrollen grundsätzlich keine Gebühren für Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Absatz 3 WaffG erhoben, auch wenn Beanstandungen vorlagen, vgl. Drs.15/6226 (zu 3. mit Anlage). 7. Wie viele Schulen kooperieren in Baden-Württemberg mit dem Verband „Deutsche Schützenjugend“, und unterstützt sie die Fortführung der Kooperationen (mit Angabe, in welcher Form dies erfolgen soll)? Zu 7.: Das Kooperationsprogramm Schule – Sportverein wird in Baden-Württemberg seit 1987/1988 flächendeckend durch die Schulen und Vereine umgesetzt. Es fördert gemeinsam von Schule und Sportverein durchgeführte und langfristig angelegte Spiel-, Übungs- und Trainingsgruppen in den verschiedenen Sportarten. Im Schuljahr 2014/2015 waren 30 Kooperationen von Schulen mit Vereinen aus dem Bereich des Schießsports sowie zwei Kooperationen mit Vereinen zu verzeichnen , die die Sportart Biathlon anbieten. 23 der 30 Kooperationen bezogen sich auf den Bogensport. Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat mit der Initiative „Ziel im Visier“ eine Mitgliederentwicklungskampagne mit einem Schwerpunkt auf den Bogensport ins Leben gerufen. Eine gleichnamige Homepage ist geschaltet. Diese wird in Kürze auch eine interaktive Übersicht zu den vorhandenen Kooperationen zwischen Schützenvereinen mit Bogensportabteilung und Schulen im Bereich des Bogensports in Deutschland und Baden-Württemberg enthalten. Die Schützenvereine stehen bei der Nutzung der Sportgeräte in der Verpflichtung, einen ausschließlich sportbezogenen und damit verantwortungsbewussten Umgang mit den Schuss- und Bogensportwaffen zu üben. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die Aufbewahrung der Sportgewehre und Sportpistolen im Vereinsheim oder in den Privatwohnungen der Schützinnen und Schützen den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Gall Innenminister