Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7294 11. 08. 2015 1Eingegangen: 11. 08. 2015 / Ausgegeben: 16. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die von der Organisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) öffentlich erhobenen Anschuldigungen gegen die Zoofachabteilungen einer Garten- und Baumarktkette allgemein und insbesondere vor dem Hintergrund , dass die betroffenen Zoofachabteilungen genau derselben tierschutzrechtlichen Genehmigungspflicht und Überprüfungspraxis unterliegen wie Zoo - facheinzelhändler auch? 2. Inwiefern unterstützt sie die in einer Pressemitteilung vom 4. August 2015 veröffentlichte Ankündigung der oben genannten Organisation, nun „verstärkt auf andere Unternehmen“ zuzugehen, damit der Handel mit Tieren insgesamt „bald der Vergangenheit angehört“, weil Heimtiere nach Ansicht der Organisation ausschließlich über Tierheime bezogen werden sollten? 3. Was tut sie bzw. was tut die Landesbeauftragte für den Tierschutz, um im Interesse eines seriösen Tierschutzes entsprechenden unsachlichen Kampagnen gegen den Zoofachhandel mit öffentlicher Aufklärung zu begegnen? 11. 08. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Öffentliche Kampagne von Tierschutzorganisation gegen Garten- und Baumarktketten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7294 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. September 2015 Nr. Z(34)-0141.5/569F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die von der Organisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) öffentlich erhobenen Anschuldigungen gegen die Zoofachabteilungen einer Garten- und Baumarktkette allgemein und insbesondere vor dem Hintergrund , dass die betroffenen Zoofachabteilungen genau derselben tierschutzrechtlichen Genehmigungspflicht und Überprüfungspraxis unterliegen wie Zoo - facheinzelhändler auch? Zu 1.: Nein. 2. Inwiefern unterstützt sie die in einer Pressemitteilung vom 4. August 2015 veröffentlichte Ankündigung der oben genannten Organisation, nun „verstärkt auf andere Unternehmen“ zuzugehen, damit der Handel mit Tieren insgesamt „bald der Vergangenheit angehört“, weil Heimtiere nach Ansicht der Organisation ausschließlich über Tierheime bezogen werden sollten? Zu 2.: Die Unteren Verwaltungsbehörden überwachen im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Tierschutz auch in den Betrieben, die der besonderen Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes unterliegen. Bei Vorliegen konkreter Informationen über Verstöße gegen die tierschutzrechtlichen Vorschriften sind sie gehalten, diesen nachzugehen und – sofern sie sich bestätigen – im Rahmen des Verwaltungsvollzugs zu ahnden. Darüber hinaus hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weder die Absicht, noch die rechtliche Handhabe, den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren in Betrieben zu unterbinden, die für diese Tätigkeit über eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen. 3. Was tut sie bzw. was tut die Landesbeauftragte für den Tierschutz, um im Inte - resse eines seriösen Tierschutzes entsprechenden unsachlichen Kampagnen gegen den Zoofachhandel mit öffentlicher Aufklärung zu begegnen? Zu 3.: Sowohl das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als auch die Landesbeauftragte für Tierschutz unterstützen solche Kampagnen nicht. Statt - dessen wird versucht gemeinsam mit dem Zoofachhandel die Tierschutzstandards in dieser Branche ständig zu verbessern. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Fraktion GRÜNE „Tierschutz in BadenWürttemberg “, DS 15/6411und zum Antrag des Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP „Pläne der Landestierschutzbeauftragten für eine Regulierung der Haltung von Haustieren“, DS 15/7083 verwiesen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz