Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7325 20. 08. 2015 1Eingegangen: 20. 08. 2015 / Ausgegeben: 22. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Feuerwehrmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren im Enzkreis von wem in welchem Umfang gefördert? 2. Ist sie der Ansicht, dass die Ausrüstung, die Fahrzeuge sowie das technische Equipment der Feuerwehren im Kreis auf einem bestmöglichen Stand sind oder sieht sie Nachholbedarf und falls ja, wo? 3. Wie kann sie Aufgabenträger vor Ort im Enzkreis unterstützen, mögliche Defizite zu beheben? 4. Wie bewertet sie die Aussage in einem Ablehnungsbescheid eines Förderantrags , dass einerseits eine beabsichtigte Maßnahme feuerwehrtechnisch als notwendig und zweckmäßig bewertet wird, aber andererseits die Unterstützung mit Verweis auf die fehlenden Haushaltsmittel abgelehnt wird? 17. 08. 2015 Viktoria Schmid CDU Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Förderung des Feuerwehrwesens im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7325 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. September 2015 Nr. 4-1503.-0/Enzkreis/1 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Feuerwehrmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren im Enzkreis von wem in welchen Umfang gefördert? Zu 1.: Die Fördermaßnahmen für die Jahre 2011 bis 2015 sind in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Jahr Gemeinde Vorhaben Förderbetrag VwV-Z-Feu1 Bemerkung 2011 Knittlingen, Abteilung Knittlingen Feuerwehrhaus (FwH) 320.000 € 2011 Heimsheim Rüstwagen (RW) 166.000 € 100.000 € Kreiszuschuss 2011 Illingen, Abteilung Illingen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit mindestens 2.000 l Wassertank (HLF 20) 99.000 € 2011 Remchingen, Abteilung Nord HLF 20 99.000 € 2011 Eisingen Mannschaftstransportwagen (MTW) 12.000 € 2011 Neuenbürg MTW 12.000 € 2011 Keltern MTW 12.000 € 2011 Tiefenbronn MTW 12.000 € 2012 Mühlacker Schlauchfpflegeeinrichtung 35.462 € 2012 Birkenfeld Löschgruppenfahrzeug mit mindestens 1.000 l Wassertank (LF 10) 61.000 € 2012 Neuenbürg Staffellöschfahrzeug (StLF) 47.500 € 2012 Königsbach-Stein Gerätewagen Logistik der Ausrüstungsstufe 2 (GW-L2) 33.000 € 2012 Neuhausen StLF 47.500 € 2012 Wimsheim MTW 12.000 € 2012 Maulbronn MTW 12.000 € 2012 Maulbronn MTW 8.000 € 2012 Ötisheim MTW 12.000 € 2012 Ölbronn-Dürrn Erweiterung/Umbau FwH 11.180 € 2012 Ötisheim Erweiterung/Umbau FwH 18.720 € _____________________________________ 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen VwV-Z-Feu) vom 18. Januar 2011 – GABl. S. 94. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7325 2. Ist sie der Ansicht, dass die Ausrüstung, die Fahrzeuge sowie das technische Equipment der Feuerwehren im Kreis auf einem bestmöglichen Stand sind oder sieht sie Nachholbedarf und falls ja, wo? 3. Wie kann sie Aufgabenträger vor Ort im Enzkreis unterstützen, mögliche Defizite zu beheben? Zu 2. und 3.: Die Gemeindefeuerwehren im Landkreis sind mit 185 Feuerwehrfahrzeugen und 60 Anhängern für Sondergeräte sowie Materialtransport gut aufgestellt. Alle Feuerwehrabteilungen verfügen über die für den Grundschutz erforderliche Ausrüs - tung. Für den überörtlichen Einsatz von Sonderfahrzeugen, z. B. Drehleiter, Rüstwagen , Gerätewagen-Gefahrgut, Schlauchwagen, sind entsprechende Alarmierungsfolgen im Einsatzleitrechner hinterlegt, um die geforderten Eintreffzeiten einzuhalten. Die Beschaffungen von Sonderfahrzeugen mit überörtlicher Funk - 2013 Sternenfels Tanklöschfahrzeug mit mindestens 4.000 l Wassertank (TLF 4000) 120.000 € 2013 Friolzheim Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit mindestens 1.000 l Wassertank (HLF 10) 68.000 € 2013 Illingen MTW 12.000 € 2013 Königsbach-Stein MTW 12.000 € 2013 Tiefenbronn Rettungssatz 5.608 € 2013 Mühlacker Kommandowagen (KdoW) 10.000 € 2014 Eisingen Feuerwehrhaus 175.000 € 2014 Mühlacker, Abteilung Enzberg Feuerwehrhaus 120.000 € 2014 Ispringen HLF 10 68.000 € 2014 Neuhausen, Abteilung Hamb. Mittleres Löschfahrzeug (MLF) 47.500 € 2015 Knittlingen, Abteilung Freud MLF 48.650 € 2015 Keltern, Abteilung Weiler MLF 48.650 € 2015 Illingen, Abteilung Schützlingen LF 10 90.000 € 2015 Neulingen, Abteilung Göbrichen HLF 10 90.000 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7325 4 tion wird zusätzlich zur Landesförderung durch den Landkreis finanziell unterstützt . Alle Gemeindefeuerwehren im Landkreis haben zwischenzeitlich entsprechende Feuerwehrbedarfspläne aufgestellt. Diese wurden vor der Bestätigung durch den jeweiligen Gemeinderat mit dem Kreisbrandmeister als Fachtechnischem Beamten abgestimmt. Gemäß den dort aufgeführten Planungen werden insbesondere altersbedingt erforderliche Ersatzbeschaffungen durchgeführt. Aufgrund des technischen Fortschritts und eines Fahrzeugalters von bis zu 30 Jahren kann nicht von einem „bestmöglichen Ausstattungsstandard“ gesprochen werden bzw. kein solcher vorhanden sein. Die Gemeinden orientieren sich bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren an den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr. Im Jahr 2015 wurden im Enzkreis Zuwendungen in Höhe von 533.450 € beantragt . Dem Landratsamt konnten 277.300 € zur Förderung zugewiesen werden. Dies liegt im Durchschnitt des Regierungsbezirks Karlsruhe. Hier stehen den 13,12 Millionen € an beantragten Zuwendungen 6,78 Millionen € an zugewiesenen Fördermitteln gegenüber. Die Gemeinden als Träger der Feuerwehren sind zunächst gefordert, eine leis - tungsfähige Feuerwehr auszustatten und zu unterhalten. Hierzu gehört eine langfristige Beschaffungs- und Ersatzbeschaffungsplanung, bei der die feuerwehrtechnische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit. Diese Bewertung erfolgt durch den Gemeinderat. Derzeit haben die Zuwendungsanträge einen außergewöhnlich hohen Stand erreicht . Dies spricht dafür, dass sich bei den Gemeinden ein Rückstau gebildet hat. Dieser müsste sich in den nächsten Jahren abbauen lassen. Falls das Antragsvolumen dauerhaft in diesem Bereich liegen würde, könnte das Land durch eine Erhöhung der Haushaltsmittel beziehungsweise der Fördermittel eine Verbesserung herbeiführen. 4. Wie bewertet sie die Aussage in einem Ablehnungsbescheid eines Förderantrags , dass einerseits eine beabsichtigte Maßnahme feuerwehrtechnisch als notwendig und zweckmäßig bewertet wird, aber andererseits die Unterstützung mit Verweis auf die fehlenden Haushaltsmittel abgelehnt wird? Zu 4.: Die feuerwehrtechnische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit ist gemäß der VwV Z-Feu eine grundlegende Zuwendungsvoraussetzung für alle Anträge. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund des ihr zustehendes Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sofern die verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle beantragten Maßnahmen zu fördern, erfolgt eine Zuteilung der Mittel auf der Grundlage der von den Landratsämtern aufgrund der feuerwehrtechnischen Notwendigkeit erstellten Prioritätenliste. Gall Innenminister