Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7327 20. 08. 2015 1Eingegangen: 20. 08. 2015 / Ausgegeben: 22. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit sind Presseberichte zutreffend, dass das Land Baden-Württemberg die Messehalle 6 in Sinsheim gemietet hat, um dort Asylbewerber/Flüchtlinge unterzubringen? 2. Wann wurden bezüglich des Mietvertrags zum ersten Mal Verhandlungen aufgenommen und wann genau wurde der Mietvertrag zwischen welchen Beteiligten mit welcher Laufzeit geschlossen? 3. Wie viele Asylbewerber/Flüchtlinge beabsichtigt das Land in der Sinsheimer Messehalle unterzubringen und zu versorgen? 4. Warum unterließ es die Ministerin für Integration bzw. das Ministerium für Integration sowohl die Stadt Sinsheim als auch den Landkreis im Vorfeld in diesen Vorgang miteinzubinden? 5. Inwieweit korrespondiert das gewählte Vorgehen der grün-roten Landesregierung hinsichtlich der Anmietung der Messehalle in Sinsheim mit dem eigenen Anspruch nach Transparenz, Offenheit und Mitsprache? 6. Ist sie der Ansicht, dass durch das von ihr gewählte Vorgehen die Akzeptanz der Bevölkerung hinsichtlich der Unterbringung weiterer Asylbewerber/Flüchtlinge gesteigert wird? 7. Wie wird die Unterbringung und Versorgung der nach Medienberichten bis zu 1.000 weiteren Asylbewerber/Flüchtlinge in Sinsheim gewährleistet? Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Unterbringung von Flüchtlingen in der Halle 6 der Messe Sinsheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 2 8. Welches Gesamtkonzept hat sie zur Bewältigung der großen Herausforderungen im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik? 9. Welche weiteren Objekte in der Rhein-Neckar-Region beabsichtigt das Land in den nächsten Monaten zur Unterbringung weiterer Asylbewerber/Flüchtlinge anzumieten? 20. 08. 2015 Brunnemer CDU B e g r ü n d u n g Nach aktuellen Informationen seitens der Stadt Sinsheim hat das Land BadenWürttemberg in Sinsheim die Messehalle 6 angemietet und richtet dort eine sogenannte bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung ein. Dort sollen Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht werden. Mit Schreiben vom 20. August 2015, das u. a. an die Fragestellerin gerichtet war, hat Integrationsministerin Bilkay Öney auf Nachfrage erklärt, dass sie bei ihrem Vor-Ort-Termin am 15. August 2015 in Sinsheim noch nichts von der Anmietung der Messehalle 6 wusste, sondern erst am 18. August 2015 darüber informiert wurde. Die Kleine Anfrage soll dringende Fragen zu diesem Vorgang klären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. September 2015 Nr. 2-0141.5/15/7327 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit sind Presseberichte zutreffend, dass das Land Baden-Württemberg die Messehalle 6 in Sinsheim gemietet hat, um dort Asylbewerber/Flüchtlinge unterzubringen? 2. Wann wurden bezüglich des Mietvertrags zum ersten Mal Verhandlungen aufgenommen und wann genau wurde der Mietvertrag zwischen welchen Beteiligten mit welcher Laufzeit geschlossen? 3. Wie viele Asylbewerber/Flüchtlinge beabsichtigt das Land in der Sinsheimer Messehalle unterzubringen und zu versorgen? 4. Warum unterließ es die Ministerin für Integration bzw. das Ministerium für Integration sowohl die Stadt Sinsheim als auch den Landkreis im Vorfeld in diesen Vorgang miteinzubinden? 5. Inwieweit korrespondiert das gewählte Vorgehen der grün-roten Landesregierung hinsichtlich der Anmietung der Messehalle in Sinsheim mit dem eigenen Anspruch nach Transparenz, Offenheit und Mitsprache? Zu 1. bis 5.: Das Ministerium für Integration erhielt am 18. August 2015 die Information, dass die Messehalle 6 in Sinsheim frei und belegbar war. Bedingt durch den dringenden Bedarf nach weiteren – auch kurzfristigen – Unterbringungskapazitäten, wur- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 den mit der Messe Sinsheim GmbH Verhandlungen aufgenommen. Die Stadt Sinsheim sowie das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wurden am 18. August 2015 im Vorfeld telefonisch über die Absicht des Landes, die Messehalle 6 für eine kurzfristige Flüchtlingsunterbringung anzumieten, unterrichtet. Am 20. August 2015 hat das Land vertreten durch das Regierungspräsidium Karls ruhe mit der Messe Sinsheim GmbH einen Mietvertag über die Messehalle 6 mit einer Laufzeit bis 14. September 2015 abgeschlossen. In der Messehalle werden ca. 1.400 Flüchtlinge untergebracht und versorgt. 6. Ist sie der Ansicht, dass durch das von ihr gewählte Vorgehen die Akzeptanz der Bevölkerung hinsichtlich der Unterbringung weiterer Asylbewerber/ Flüchtlinge gesteigert wird? Zu 6.: Landesweit besteht in der Bevölkerung großes Verständnis für die Notwendigkeit zum Handeln im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisen- und Kriegsgebieten . 7. Wie wird die Unterbringung und Versorgung der nach Medienberichten bis zu 1.000 weiteren Asylbewerber/Flüchtlinge in Sinsheim gewährleistet? Zu 7.: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte das Deutsche Rote Kreuz des RheinNeckar -Kreises mit der Unterbringung und logistischen Versorgung der ankommenden Flüchtlinge in der Messehalle 6 für die Dauer der Anmietung beauftragt. Die angefallenen Kosten wurden dem DRK durch das Land erstattet. 8. Welches Gesamtkonzept hat sie zur Bewältigung der großen Herausforderungen im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik? Zu 8.: Das Land beabsichtigt, bis zum Jahresende 2015 seine Unterbringungskapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen nochmals deutlich auszuweiten. Gleichzeitig erfolgt eine weitere Straffung und Optimierung der landeseigenen Verfahrensschritte in der Flüchtlingserstaufnahme. Entsprechende Beschlüsse sind durch die von der Landesregierung eingesetzte Lenkungsgruppe bereits getroffen worden. Das Land geht zudem davon aus, dass die in der Bundeszuständigkeit liegenden Verfahrensschritte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenfalls optimiert und beschleunigt werden. Neben der Optimierung der Unterbringungs- und Verfahrensschritte, sollen für Flüchtlinge mit Bleibeaussicht die Maßnahmen für eine Integration in die Gesellschaft deutlich verstärkt werden. So stellt die Landesregierung für die Sprachkurse in den Vorbereitungsklassen und in den VABOKlassen über die bereits vorhandenen Ressourcen hinaus ab 1. September 2015 zusätzlich 200 Lehrerdeputate in diesem und nächsten Jahr zur Verfügung. Darin enthalten ist das Vorziehen von 66 Lehrerdeputaten, die im ersten Nachtrag 2015/2016 mit Wirkung ab 1. Januar 2016 geschaffen wurden. Als weitere flankierende Maßnahme sollen durch das Förderprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ schulische und berufliche Qualifikationen der Flüchtlinge erhoben werden, um eine frühzeitige arbeitsmarktnahe Aktivierung der Flüchtlinge zu erreichen. Im Übrigen wird auf die angeschlos - sene Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juli 2015 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 4 9. Welche weiteren Objekte in der Rhein-Neckar-Region beabsichtigt das Land in den nächsten Monaten zur Unterbringung weiterer Asylbewerber/Flüchtlinge anzumieten? Zu 9.: Bedingt durch die anhaltend hohen Zugangszahlen bei den ankommenden Flüchtlingen sowie auch der geplanten längeren Verweildauer der Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen sucht das Land dringend nach weiteren Liegenschaften, die zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung genutzt werden können. Die Suche nach Liegenschaften erfolgt landesweit, erstreckt sich somit weiterhin auch auf die Rhein-Neckar-Region und hängt von der Verfügbarkeit der Liegenschaften ab. Öney Ministerin für Integration 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 8 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7327 10