Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7328 21. 08. 2015 1Eingegangen: 21. 08. 2015 / Ausgegeben: 16. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wird der TTIP-Beirat der Landesregierung mehr als zwei Jahre nach dem Start der Verhandlungen eingerichtet? 2. Nach welchen Kriterien hat sie die teilnehmenden Organisationen ausgewählt? 3. Warum sind im TTIP-Beirat auch Institutionen vertreten, die nicht von den Auswirkungen von TTIP betroffen sein werden? 4. Mit welchen Kosten rechnet sie für die Organisation des TTIP-Beirats? 5. Wie wird sie mögliche Ergebnisse des TTIP-Beirats konkret umsetzen? 6. Sind die von ihr am 17. März 2015 verabschiedeten Eckpunkte mit der Einrichtung des TTIP-Beirats obsolet geworden bzw. sollen diese durch die Beratungen des TTIP-Beirats verändert werden? 7. Wie viele Sitzungen des TTIP-Beirats sind bis zum Ende der 15. Legislaturperiode geplant? 8. Wird es eine Geschäftsordnung des TTIP-Beirats geben, in der unter anderem Abstimmungsregeln etc. enthalten sind? 9. Ist geplant, dass der TTIP-Beirat über eine Stellungnahme abstimmen wird? 20. 08. 2015 Dr. Löffler CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums TTIP-Beirat der Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7328 2 B e g r ü n d u n g Am 16. Juni 2015 hat die Landesregierung die Einrichtung eines Beirats für die Transatlantische Investitions- und Handelspartnerschaft TTIP beschlossen. Dessen konstituierende Sitzung soll am 30. September 2015 stattfinden. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA zu TTIP wurden im Juni 2013 aufgenommen. Mittlerweile hat die zehnte Verhandlungsrunde stattgefunden . Die Landesregierung hat am 17. März 2015 ihre Haltung mit einem Eckpunktepapier festgelegt. Ziel der vorliegenden Kleinen Anfrage ist es, Klarheit über die Hintergründe und den Zweck des TTIP-Beirats zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellen sich viele offene Fragen, von der Art der Zusammensetzung über die Kosten bis hin zur Frage der konkreten Aufgabe und den Verfahren . A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. September 2015 Nr. V-4251 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen wird der TTIP-Beirat der Landesregierung mehr als zwei Jahre nach dem Start der Verhandlungen eingerichtet? Die Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), die seit 2013 zwischen der Europäischen Kommission und der US-Seite geführt werden, haben eine intensive Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst. Im Verlauf des Verhandlungsprozesses wurde deutlich, dass sich Bevölkerung und Interessenverbände unzureichend über die Inhalte der Verhandlungen und deren Auswirkungen informiert fühlen. Dies hat Unsicherheit sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei zahlreichen Interessengruppen hervorgerufen. Der TTIP-Beirat der Landesregierung bietet die Möglichkeit, wichtige Partner in die Debatte um TTIP einzubeziehen und so zu einem transparenten Verhandlungsprozess beizutragen. Auf EU-Ebene sowie auf Bundesebene wurden zu diesem Zweck bereits 2014 Beiräte einberufen. In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass insbesondere auch zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen des Landes (z. B. bei der Daseinsvorsorge oder beim Thema Kultur) ein Beirat auf Landesebene großen Nutzen bringen kann. Darüber hinaus sollen die Beiratssitzungen öffentlich sein und damit ein weiterer Beitrag zum großen Informationsinteresse in der Bevölkerung geleistet werden. 2. Nach welchen Kriterien hat sie die teilnehmenden Organisationen ausgewählt? 3. Warum sind im TTIP-Beirat auch Institutionen vertreten, die nicht von den Auswirkungen von TTIP betroffen sein werden? Die Zusammensetzung des Beirats orientiert sich am entsprechenden Gremium auf Bundesebene und berücksichtigt darüber hinaus landesspezifische Interessen (u. a. Kultur, Medien, Kommunen). Im Beirat sind sowohl Befürworter als auch Kritiker des Abkommens vertreten. Die Landesregierung geht davon aus, dass alle im Beirat vertretenen Bereiche durch TTIP betroffen sind. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7328 4. Mit welchen Kosten rechnet sie für die Organisation des TTIP-Beirats? Die Kosten für die Organisation des Beirats werden durch die Nutzung eigener Räumlichkeiten auf ein Minimum reduziert. Es werden höchstens geringfügige Kosten, etwa für Sachverständige und Technik, entstehen. 5. Wie wird sie mögliche Ergebnisse des TTIP-Beirats konkret umsetzen? Der Beirat dient der Begleitung des weiteren Entscheidungsprozesses zu TTIP auf Landesebene. Das Gremium berät die Landesregierung, d. h. die Ergebnisse und Impulse aus dem Beirat werden in die künftige Willensbildung und Positionierung der Landesregierung (u. a. im Bundesrat und in Fachkonferenzen) mitein - bezogen. Dies ist auch deshalb von entscheidender Bedeutung, weil die Landes - regierung davon ausgeht, dass es sich bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handelt und dieses im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. 6. Sind die von ihr am 17. März 2015 verabschiedeten Eckpunkte mit der Einrichtung des TTIP-Beirats obsolet geworden bzw. sollen diese durch die Beratungen des TTIP-Beirats verändert werden? Aufgrund der großen Bedeutung von TTIP für das Land und der intensiven Diskussion in der Öffentlichkeit ist eine einheitliche Position des Landes für die Mitwirkung am weiteren Prozess im Land, im Bundesrat sowie auf Ebene der EU besonders wichtig. Das Eckpunktepapier stellt eine erste Positionierung dar. Da die Verhandlungen einer großen Dynamik unterliegen, ist eine kontinuierliche Begleitung des Prozesses und eine Anpassung und Weiterentwicklung der Positionierung notwendig. Hierzu wird der TTIP-Beirat einen wichtigen Beitrag leisten. 7. Wie viele Sitzungen des TTIP-Beirats sind bis zum Ende der 15. Legislaturperiode geplant? Vorgesehen sind zwei öffentliche Sitzungen des TTIP-Beirats pro Jahr, solange eine Begleitung des Verhandlungsprozesses notwendig erscheint. Die erste Sitzung wird am 30. September 2015 stattfinden, die zweite voraussichtlich zu Jahresbeginn 2016. 8. Wird es eine Geschäftsordnung des TTIP-Beirats geben, in der unter anderem Abstimmungsregeln etc. enthalten sind? 9. Ist geplant, dass der TTIP-Beirat über eine Stellungnahme abstimmen wird? Beim TTIP-Beirat handelt es sich um ein reines Beratungsgremium. Die Impulse aus dem Beirat werden in die künftige Positionierung der Landesregierung einfließen (siehe auch Antwort unter 5.). Friedrich Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten