Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7332 24. 08. 2015 1Eingegangen: 24. 08. 2015 / Ausgegeben: 08. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mietverträge zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobi - lien wurden 2015 zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern in Baden-Württemberg geschlossen? 2. Wie viele Mietverträge zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobi - lien wurden 2015 zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern in Pforzheim geschlossen? 3. Wie viele Mietverträge zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobi - lien wurden 2015 zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern im Enzkreis geschlossen? 4. Inwiefern gibt es für solche Mietverträge Richtlinien bezüglich der Mietpreisgestaltung beziehungsweise plant sie die Einführung solcher Richtlinien? 5. In welchem finanziellen Rahmen pro Quadratmeter bewegen sich die Mietpreise bei solchen Mietverträgen aktuell in Pforzheim bzw. in welchem Kostenkorridor bewegen sich diese in Ansehung der ortsüblichen Vergleichsmiete? 6. In welchem finanziellen Rahmen pro Quadratmeter bewegen sich Mietpreise bei solchen Mietverträgen aktuell im Enzkreis? 7. Wie liegen die aktuellen Mietpreise bei solchen Mietverträgen in Pforzheim und im Enzkreis im Vergleich zu vergleichbaren Städten und Landkreisen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Mietpreisgestaltung bei Verträgen mit privaten Immobilien zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7332 2 8. Inwieweit ist ihr bekannt, dass es bezüglich der Mietpreisgestaltung bei Mietverträgen zwischen Kommunen und privaten Immobilienträgern zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern eine Vielzahl an irreführenden Informationen gibt (mit Angabe, ob sie hier eine verbesserte, einheitliche Informationsverbreitung plant)? 9. Inwieweit wird bei der Anmietung privater Immobilien in Pforzheim und dem Enzkreis der haushalterische Grundsatz der Sparsamkeit durch die Kommunen berücksichtigt, soweit von der Landesregierung die Zusage zur vollständigen Kostenübernahme der liegenschaftsbezogenen Anteile an den Kosten zur Flücht - lingsunterbringung besteht? 21. 08. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 30. September 2015 Nr. 2-0141.5/15/7332/1 beantwortet das Ministerium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mietverträge zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobi - lien wurden 2015 zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewer - bern in Baden-Württemberg geschlossen? Zu 1.: Über die Anzahl der Mietverträge, die zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobilien geschlossen wurden, liegen der Landesregierung keine Daten vor. Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands wurde von einer umfänglichen Erhebung bei den unteren Aufnahmebehörden abgesehen. 2. Wie viele Mietverträge zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobi - lien wurden 2015 zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewer - bern in Pforzheim geschlossen? Zu 2.: Derzeit hat die Stadt Pforzheim drei Mietverträge mit privaten Anbietern von Immobilien geschlossen. Darüber hinaus sind verschiedene Mietverträge mit der 100 %igen Tochtergesellschaft der Stadt (Stadtbau GmbH Pforzheim) abgeschlossen worden. 3. Wie viele Mietverträge zwischen Kommunen und Anbietern privater Immobi - lien wurden 2015 zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewer - bern im Enzkreis geschlossen? Zu 3.: Der Enzkreis hat zum Zweck der vorläufigen Unterbringung im Jahr 2015 bislang 35 Mietverträge geschlossen (Stand 14. September 2015). *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7332 4. Inwiefern gibt es für solche Mietverträge Richtlinien bezüglich der Mietpreisgestaltung beziehungsweise plant sie die Einführung solcher Richtlinien? Zu 4.: Es bestehen für derartige Mietverträge keine Richtlinien bezüglich der Mietpreisgestaltung . Auch wird die Einführung einer solchen Richtlinie derzeit nicht geplant . 5. In welchem finanziellen Rahmen pro Quadratmeter bewegen sich die Miet - preise bei solchen Mietverträgen aktuell in Pforzheim bzw. in welchem Kostenkorridor bewegen sich diese in Ansehung der ortsüblichen Vergleichsmiete? Zu 5.: Die Stadt Pforzheim orientiert sich bei der Anmietung grundsätzlich am Pforzheimer Mietspiegel. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Vergleichsmieten überschritten werden. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen der Vermieter zunächst im größeren Rahmen in das Objekt investieren muss, um es als Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende nutzbar zu machen. 6. In welchem finanziellen Rahmen pro Quadratmeter bewegen sich Mietpreise bei solchen Mietverträgen aktuell im Enzkreis? Zu 6.: Im Durchschnitt bewegen sich im Enzkreis die Kaltmietpreise bei solchen Mietverträgen bei 5,30 €/m². 7. Wie liegen die aktuellen Mietpreise bei solchen Mietverträgen in Pforzheim und im Enzkreis im Vergleich zu vergleichbaren Städten und Landkreisen? Zu 7.: Hierzu liegen keine Vergleichsdaten vor. 8. Inwieweit ist ihr bekannt, dass es bezüglich der Mietpreisgestaltung bei Mietverträgen zwischen Kommunen und privaten Immobilienträgern zum Zweck der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern eine Vielzahl an irreführenden Informationen gibt (mit Angabe, ob sie hier eine verbesserte, einheitliche Informationsverbreitung plant)? Zu 8.: Der Landesregierung sind weder irreführende Informationen über Mietpreisgestaltungen zwischen Kommunen und privaten Immobilienträgern bekannt, noch hat sie Anlass, ein Informationsdefizit auf Seiten der Kommunen zu vermuten. 9. Inwieweit wird bei der Anmietung privater Immobilien in Pforzheim und dem Enzkreis der haushalterische Grundsatz der Sparsamkeit durch die Kommunen berücksichtigt, soweit von der Landesregierung die Zusage zur vollständigen Kostenübernahme der liegenschaftsbezogenen Anteile an den Kosten zur Flüchtlingsunterbringung besteht? Zu 9.: Die Stadt Pforzheim teilt mit, dass sie sich des Grundsatzes der Sparsamkeit bewusst ist und nach diesem handelt. Die Zusage der Landesregierung zur kreis - bezogenen Ausdifferenzierung der liegenschaftsbezogenen Pauschalenanteile an den Kosten zur Flüchtlingsunterbringung ändere daran nichts. Allerdings könne es aufgrund des akuten Handlungsdrucks in Bezug auf die Unterbringung von Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7332 4 Asylsuchenden und Flüchtlingen in Einzelfällen zu Anmietungen kommen, die oberhalb des üblichen Mietmarktpreises liegen. Der in der Antwort auf Frage Nr. 6 genannte Mittelwert für die Kaltmiete pro m² im Enzkreis belege die Einhaltung des Grundsatzes der Sparsamkeit. Öney Ministerin für Integration