Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7346 26. 08. 2015 1Eingegangen: 26. 08. 2015 / Ausgegeben: 25. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht das Ausmaß der Ökokatastrophe an der Jagst infolge des verheerenden Brands bei Kirchberg-Lobenhausen am 22. August 2015? 2. Wann wurde erstmalig ein Fischsterben sonntagmorgens festgestellt? 3. Was wurde aufgrund des festgestellten Fischsterbens von den zuständigen Be - hörden wann und in welchem Maßnahmenumfang ergriffen? 4. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht die massive Kritik der Anlieger und Fischereivereine am Krisenmanagement des Landratsamts Schwäbisch Hall? 5. Wann trat erstmalig ein Krisenstab in dieser Sache zusammen und zwar auch unter Einbindung des Technischen Hilfswerks? 6. Ist sie bereit, nach Abschätzung des gesamten Ausmaßes der Schäden, mit dem Regierungspräsidium ein Gesamtkonzept für die Wiederintaktbringung des ehemals ökologisch wertvollen Gewässers in die Wege zu leiten? 7. Ist sie unabhängig von den rechtlichen Schadensersatzansprüchen bereit, für diesen ökologisch hochwertigen Flussabschnitt auch Mittel des Landes einzusetzen ? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ursache, Folgen und Maßnahmen zur Wiederbelebung der Gewässerökologie und des Fischbestands in der Jagst bei Kirchberg nach dem massenhaften Fischsterben aufgrund des verheerenden Mühlenbrands Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7346 2 8. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung über einen längeren Zeitraum zur Wiederintaktbringung der Ökologie – z. B. durch Gelder aus Naturschutzfonds und Ökoprogrammen – hält sie für angebracht? 26. 08. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Durch einen verheerenden Brand der Mühle in Lobenhausen, Stadt Kirchberg, wurde eines der wertvollsten Ökosysteme in Baden-Württemberg in weiten Teilen ausgelöscht. Betroffen sind europäische Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete. Wenn überhaupt, kann dieses ökologisch wertvolle Gewässer nur über viele Jahre wieder in Takt gesetzt werden. Hierzu sind Gesamtmaßnahmen und erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Auf eine womöglich langjährige rechtliche Auseinandersetzung für die Schadensregulierung kann nicht gewartet werden. Aufgrund der Bedeutung sind außerordentliche Maßnahmen erforderlich. Das Land und hier insbesondere die Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sind gefordert und sollten außerplanmäßige Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stellen. Auch sollte das vorbildliche ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung und der Fischereivereine vor Ort sowie der Feuerwehren dahingehend honoriert werden, dass diese bei ihrer künftigen Arbeit mehr Unterstützung erfahren. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 18. September 2015 Nr. 5-8933.82/165/108 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Innenministerium sowie dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht das Ausmaß der Ökokatastrophe an der Jagst infolge des verheerenden Brands bei Kirchberg-Lobenhausen am 22. August 2015? Trotz diverser Maßnahmen der Feuerwehr vor Ort gelangten beim Brand an der Lobenhäuser Mühle große Mengen ammoniumhaltiger Dünger in die Jagst, die in der Folge das Fischsterben mit rund 20 t toter Fische, insbesondere im Landkreis Schwäbisch-Hall, auslösten. Ob und inwieweit das Makrozoobenthos (am Gewässergrund lebende wirbellose Tiere wie Insekten, Flohkrebse und Muscheln) ebenfalls geschädigt wurde, müssen die in Auftrag gegebenen weitergehenden Untersuchungen zeigen. Die qualifizierten und umfassenden Auswertungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) in Karlsruhe, die umfangreiche gewässer - ökologische Beobachtungen und Messungen über den gesamten Verlauf der Jagst von der Schadensstelle bis zur Mündung in den Neckar vorgenommen hat, sowie *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7346 der Fischereiforschungsstelle in Langenargen benötigen noch geraume Zeit, sodass eine abschließende Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen noch aussteht . 2. Wann wurde erstmalig ein Fischsterben sonntagmorgens festgestellt? Am Morgen des 23. August 2015 gegen 7.00 Uhr wurden durch den Gewässerwart eines Fischereivereins unterhalb der Brandstelle in der Jagst verendete Fische entdeckt und dies gemeldet. 3. Was wurde aufgrund des festgestellten Fischsterbens von den zuständigen Behörden wann und in welchem Maßnahmenumfang ergriffen? Der Ablauf des Schadensfalls wird derzeit aufgearbeitet. Eine Einordnung der jeweiligen Abläufe sowie der getroffenen Maßnahmen kann erst erfolgen, wenn weitere Untersuchungen und Bewertungen vorliegen. Nach den bislang vorliegenden Informationen hat nach der Feststellung des Fischsterbens durch den Gewässerwart das daraufhin verständigte Landratsamt Schwäbisch Hall eine Beprobung des Wassers der Jagst durchgeführt. Im Anschluss wurde veranlasst, dass der Mühlkanal von der Jagst getrennt wurde. Insgesamt wurden 860 m³ verunreinigtes Löschwasser in einen Behälter auf die Kläranlage in Crailsheim verbracht. Um die hohen Ammoniakkonzentrationen sowie mögliche Schäden in der Jagst zu reduzieren, wurden verschiedenste Maßnahmen zur Belüftung und Verdünnung des Jagstwassers veranlasst. Insbesondere in den Landkreisen Hohenlohe und Heilbronn konnten zudem Nebengewässer und Biotope vor Eintreffen der Schadstoffwelle abgeriegelt und damit Refugien erhalten werden, die für eine Wiederherstellung der Artenvielfalt im Hauptstrom der Jagst wichtig sein werden. Zudem konnte die Schadstoffwelle durch die Zuführung von Wasser aus zwei Hochwasserrückhaltebecken verdünnt werden. Durch diesen enormen Einsatz der örtlichen Behörden, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerkes, der Fischereivereine, der Naturschutzverbände und der vielen Bürgerinnen und Bürger entlang des betroffenen Jagstabschnittes, konnten die für das Fischsterben ursächlichen hohen Ammoniakkonzentrationen verringert und der Abbau der Schad - stoffe unterstützt werden. Im Neckar selbst wurden beim Zusammenfluss beider Gewässer die Ammoniakgehalte dann nochmals um den Faktor 10 verdünnt. Dazu hat insbesondere die für den Mündungsbereich der Jagst in den Neckar in Zusammenarbeit mit der Bundeswasser - und Schifffahrtsverwaltung (WSV) erarbeitete Maßnahme beigetragen . Die WSV hatte im Vorfeld zum Eintreffen der Schadstoffwelle aus der Jagst in den Neckar die flussaufwärts liegenden Staustufen am Neckar höher eingestaut , um ein zusätzliches Volumen von rund 400.000 m³ Wasser zu erzeugen. In Abstimmung mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz wurde am 7. September 2015 ab 20:00 Uhr die Wasserzugabe eingeleitet. Das Manöver zur Dargebotszugabe von 9 m³/s über rund 16 Stunden hat wie erwartet den Abfluss des Neckars bei Gundelsheim von ca. 35 m³/s auf rund 44 m³/s erhöht . 4. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht die massive Kritik der Anlieger und Fischereivereine am Krisenmanagement des Landratsamts Schwäbisch Hall? Nach derzeitigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass alle vor Ort Beteiligten, die Landratsämter, die Gemeinden, die Feuerwehren, das THW, andere Hilfsdienste, die Fischereivereine, die Umweltverbände, Privatpersonen, die Fachbehörden und externe Experten mit einem enormen Einsatz und Engagement an der Reduzierung der negativen Auswirkungen dieses Schadensereignisses mitgearbeitet haben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7346 4 Eine Einordnung von im Einzelnen geäußerter Kritik in einen Gesamtrahmen und eine Bewertung des entstandenen Schadens, der beeinflussenden Faktoren, der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie der jeweiligen Abläufe kann jeweils erst erfolgen , wenn alle Ergebnisse der laufenden Ermittlungen, weitere Untersuchungen und Bewertungen und damit ein vollständiges Gesamtbild vorliegen. 5. Wann trat erstmalig ein Krisenstab in dieser Sache zusammen und zwar auch unter Einbindung des Technischen Hilfswerks? Nach Aussage des Landratsamts Schwäbisch Hall trat am Montag, den 24. August 2015 um 9:00 Uhr erstmalig ein Krisenstab zusammen. Das THW wurde am Dienstag, den 25. August 2015 im Zuge der Maßnahmen in Bächlingen an der Mosesmühle eingebunden. Nach Aussage des Landratsamt Hohenlohekreis fand die erste Besprechung des Krisenstabes am Mittag des 25. August 2015 statt. Beim Landratsamt Heilbronn trat nach eigener Aussage ein Krisenstab erstmalig am Mittwoch, den 26. August 2015 zusammen. Bereits vor dem Zusammentreten des Krisenstabs haben sich die zuständigen Fachämter über Maßnahmenoptionen ausgetauscht. 6. Ist sie bereit, nach Abschätzung des gesamten Ausmaßes der Schäden, mit dem Regierungspräsidium ein Gesamtkonzept für die Wiederintaktbringung des ehemals ökologisch wertvollen Gewässers in die Wege zu leiten? Derzeit wird ein Gesamtkonzept zur Wiederherstellung der Artenvielfalt und der ökologischen Qualität des Fließgewässers Jagst in enger Abstimmung mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und der Fischereiforschungsstelle , dem Regierungspräsidium Stuttgart und den beteiligten Ministerien erarbeitet. Für die Planung von Maßnahmen ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Schäden an den Populationen von Fischen, Krebsen, Muscheln und Kleinlebewesen erforderlich. Die Erarbeitung und Umsetzung der Konzeption erfordert ferner ein wissenschaftliches Monitoring zur ökologischen Entwicklung des Flusses nach der Schadstoffeinleitung. Das Monitoring soll aufzeigen, ob, wie und zu welchem Zeitpunkt Maßnahmen, z. B. die Wiederansiedlung mit bestimmten Fischoder Muschelarten, umgesetzt werden können. Dabei ist das natürliche Erholungspotenzial der betroffenen Arten zu berücksichtigen. 7. Ist sie unabhängig von den rechtlichen Schadensersatzansprüchen bereit, für diesen ökologisch hochwertigen Flussabschnitt auch Mittel des Landes einzusetzen ? Die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Jagst sowie die Umsetzung der Ziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind für die Landesregierung von hoher Priorität. Neben den vom Verursacher des Schadens zu tragenden Kosten können die aus den Managementplänen (MAP) zu den Natura 2000-Gebieten entlang der Jagst erforderlichen gewässerökologischen Maß - nahmen wie z. B. die Entwicklung naturnaher, strukturreicher Gewässerabschnitte , die Initiierung eigendynamischer Prozesse und die weitere Minimierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen aus vorhandenen Mitteln des Landes, ggf. auch unter Beteiligung von Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Kommunen, gefördert werden. Zudem stehen zur Umsetzung der Ziele nach WRRL, z. B. zur Herstellung der Durchgängigkeit, entsprechende Landesmittel zur Verfügung. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7346 8. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung über einen längeren Zeitraum zur Wiederintaktbringung der Ökologie – z. B. durch Gelder aus Naturschutzfonds und Ökoprogrammen – hält sie für angebracht? Die unter Nummer sieben genannten gewässerverbessernden Maßnahmen an der Jagst sollen eine langfristige positive Wirkung auf das Fließgewässerökosystem entfalten. Daher können die im Land Baden-Württemberg vorhandenen Programme der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und des Naturschutzes eingesetzt werden. Auch stehen die Fördermöglichkeiten der Stiftung Naturschutzfonds Baden -Württemberg im Rahmen der Unterstützung von Projekten grundsätzlich zur Verfügung. Die Umsetzung von Maßnahmen setzt allerdings auch eine breite Unterstützung bei den Gewässeranliegern und den Gewässernutzern voraus. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft