Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7349 01. 09. 2015 1Eingegangen: 01. 09. 2015 / Ausgegeben: 30. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden von den Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart für das LGVFG-Förderprogramm 2015 bis 2019 angemeldet (Auflistung nach Landkreis, Zuordnung Straßenbau/Umweltverbund und beantragter Fördersumme)? 2. Welche Maßnahmen wurden davon für das Förderprogramm LGVFG 2015 bis 2019 aufgenommen? 3. Welche Maßnahmen aus dem Förderprogramm LGVFG 2015 bis 2019 wurden zwischenzeitlich bewilligt (mit Angabe der Fördersumme)? 4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Bewilligung? 31. 08. 2015 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)- Förderprogramm 2015 bis 2019 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7349 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. September 2015 Nr. 2-3932.-S/33 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen wurden von den Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart für das LGVFG-Förderprogramm 2015 bis 2019 angemeldet (Auflistung nach Landkreis, Zuordnung Straßenbau/Umweltverbund und beantragter Fördersumme)? 2. Welche Maßnahmen wurden davon für das Förderprogramm LGVFG 2015 bis 2019 aufgenommen? Zu 1. und 2.: Nachstehende Maßnahmen von Städten und Gemeinden, für die die Aussicht bestand , dass mit der Umsetzung in 2015 begonnen werden kann und bei denen von einem entsprechenden Mittelabfluss ausgegangen werden konnte, wurden durch das Regierungspräsidium Stuttgart für das LGVFG-Förderprogramm 2015 bis 2019 angemeldet: Kommunaler Straßenbau (neu aufgenommene Maßnahmen sind grau hinterlegt): Bezeichnung des Vorhabens Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Neubau der Osttangente zw. der Huthwiesenstraße u. der K 1005 in Magstadt Stadt Magstadt Böblingen 850 Beseitig des schienengleichen BÜ Walkstraße in Aalen Stadt Aalen Ostalb 1.900 Bau der Nordumfahrung Neckargartach und Frankenbach Stadt Heilbronn 7.000 Neubau der Entlastungsstraße Süd Gemeinde Urbach Rems-Murr 1.750 Erneuerung des BÜ km 15,7 in Schweighausen Gemeinde Jagstzell Ostalb 93 Erneuerung des Verkehrsrechners Stadt Ludwigsburg Ludwigsburg 404 Nördliche Entlastungsstraße Stadt Heubach Ostalb 1.500 Ausbau der OD Höfingen im Zuge der K 1059 Stadt Leonberg Böblingen 750 Verkehrswichtige Zubringerstraße vom Gewerbepark West zur B 14 Stadt Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall 2.000 Anschluss einer innerörtl. HV-Straße (Kugelgraben/ Bahnhofstr.) in LaudaKönigshofen an das überörtl. Verkehrsnetz Stadt LaudaKönigshofen Main-Tauber 2.375 Südumfahrung Heimerdingen Stadt Ditzingen Ludwigsburg 1.250 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7349 Umweltverbund Umweltverbund; hier Teilbereich LGVFG-ÖPNV Infrastrukturförderung: Die Zusammenstellung für die Programmaufnahme 2015 bis 2019 ist noch nicht abgeschlossen, da mehrere hundert Programmanmeldungen eingegangen sind. Im Hinblick auf die Novellierung des LGVFG, die vor allem den ÖPNV-Teil des Gesetzes (z. B. neu: Förderung von E-Ticketing, Echtzeitinformation, Barrierefreiheit , Modifikationen bei der Förderung von Bahnen u. a. m.) betrifft, konnte die Programmabfrage erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, als die geplanten Änderungen im LGVFG absehbar waren. Vor dem Abschluss der Auswertung und deren Prüfung kann daher für den ÖPNV-Bereich noch keine Aus - sage getroffen werden. Die Feststellung des Landesprogramms ist für Ende 2015 geplant. Insofern können auch noch keine Aussagen zu den Anmeldungen im Regierungsbezirk Stuttgart getroffen werden. Umweltverbund; hier Teilbereich LGVFG-kommunaler Rad- und Fußverkehr: Beim Umweltverbund konnten im Bereich des kommunalen Rad- und Fußverkehrs alle Maßnahmen aufgenommen werden, für die Ende 2014 die Aussicht bestand , dass mit der Umsetzung 2015 begonnen werden kann und bei denen von einem entsprechenden Mittelabfluss ausgegangen werden konnte. Dabei wurden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen neu in das Förderprogramm aufgenommen . Übersichtsliste für den Bereich des kommunalen Rad- und Fußverkehrs: Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Kochertalradweg zwischen Julius-Bausch-Straße und Industriestraße Stadt Aalen Ostalb 325 Kombinierter Geh- und Radweg i.Z.d. K 3325 Fachsenfeld–Waiblingen Stadt Aalen Ostalb 232,5 Anlage von Geh- und Radwegen in der OD Berolzheim Gemeinde Ahorn Main-Tauber 295 Geh- und Radweg Strümpfelbach–Staigacker Stadt Backnang Rems-Murr 83,5 Fahrradboxen am Bahnhof Besigheim Stadt Besigheim Ludwigsburg 19,8 Radweg mit Fahrradstraße im Bereich Bismarckplatz/ Stuttgarter Straße und Landhausstr . in Böblingen Stadt Böblingen Böblingen 154 Bau von Gehwegen in der OD Schweigern i.Z.d. B 292 Stadt Boxberg Main-Tauber 263,5 Bau eines Radweges im Zuge der Heilbronner Straße (frühere B 293) in Eppingen Stadt Eppingen Heilbronn 280,3 Radweg Essingen– Lauterburg Gemeinde Essingen Ostalb 195 Netzverbindung zw. Neckartalradweg und innerstädtischer Radachse in Esslingen Stadt Esslingen Esslingen 130 Fahrradboxen am Fellbacher Bahnhof Stadt Fellbach Rems-Murr 13,5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7349 4 Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Bau eines Radweges zw. Heilbronn und Flein Gemeinde Flein Heilbronn 254,4 Geh- und Radwege OD Gründelhardt i.Z.d. L 1066 Gemeinde Frankenhardt Schwäbisch Hall 319,6 Rampe Süd an der Rad- und Fußwegbrücke Bahnhof/ Jahnstraße Stadt Göppingen Göppingen 150 Radweg „Gässle“ in Frauenzimmern Stadt Güglingen Heilbronn 26,5 Bau von Geh- und Radwegen in der Paul-Hartmann-Straße (L 1164) Stadt Heidenheim a.d. Brenz Heidenheim 648,5 Geh- und Radweg Kraneninsel Stadt Heilbronn 140 Geh- und Radweg Zukunftspark „Wohlgelegen“ Stadt Heilbronn 350 Geh- und Radwegbrücke Hauptbahnhof Stadt Heilbronn 3.050 Radweg Neckarpromenade/ Neckarbogen Stadt Heilbronn 120 Radweg Route Nordwest in Heilbronn Stadt Heilbronn 680 Radweg Route Ost in Heilbronn Stadt Heilbronn 360 Geh- und Radweg im Bereich der B 464 in Holzgerlingen Stadt Holzgerlingen Böblingen 30 K 2372 – Radweg Kupferzell –Gaisbach Gemeinde Kupferzell Hohenlohe 178,2 Bau eines Radweges in Lehrensteinsfeld Gemeinde Lehrensteinsfeld Heilbronn 40 Errichtung von 30 Fahrradboxen im Bereich der S-Bahn-Haltestellen in Leinfelden-Echterdingen Stadt LeinfeldenEchterdingen Esslingen 27 Radweg zw. Eppinger Straße und Mühle Gemeinde Leingarten Heilbronn 30 Radwegbrücke über die Jagst in Mulfingen Gemeinde Mulfingen Hohenlohe 178,5 Neubau einer Radwegbrücke über den Neckar in Neckartenzlingen Gemeinde Neckartenzlingen Esslingen 375 Erstellung von Geh- und Radwegen entlang der OD B 297 Gemeinde Rechberghausen Göppingen 274,4 Anlegung einer Bike- u. Ride-Anlage mit 15 Plätzen am Bahnhof in Rot am See Gemeinde Rot am See Schwäbisch Hall 20 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7349 3. Welche Maßnahmen aus dem Förderprogramm LGVFG 2015 bis 2019 wurden zwischenzeitlich bewilligt (mit Angabe der Fördersumme)? Für zwei im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2015 bis 2019 bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommene Maßnahmen konnte ein Bewilligungsbescheid ausgestellt werden: Umweltverbund: Für die nachfolgend aufgeführten neu aufgenommenen Maßnahmen von Städten, Gemeinden und Landkreisen wurde bereits ein Bewilligungsbescheid ausgestellt: Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Neubau eines Radweges zwischen Satteldorf und Ellrichshausen Gemeinde Satteldorf Schwäbisch Hall 181,5 Geh- und Radweg Sudetenweg –Neue Reifensteige Stadt Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall 163 Radweg Massenbach– Schwaigern Stadt Schwaigern Heilbronn 70 Geh- und Radweg entlang der K 2563 zw. Kupfer und dem Gewerbepark Gemeinde Untermünkheim Schwäbisch Hall 55 Verlängerung Gehweg entlang der L 1179 – Heimsheimer Straße Stadt Weil der Stadt Böblingen 100 Lückenschluss im Stadtteil Großheppach Stadt Weinstadt Rems-Murr 42,7 Neubau Radweg entlang der Albertviller Straße Stadt Winnenden Rems-Murr 84,5 Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Umbau Knotenpunkt B 19/K 3320/Bachstraße zum Kreisverkehr Gemeinde Hüttlingen Ostalb 241 Neubau einer Straßenbrücke über die BAB 3 in Wertheim -Bettingen (Kostenanteil der Stadt) Stadt Wertheim Main-Tauber 263 Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Fahrradboxen am Bahnhof Besigheim Stadt Besigheim Ludwigsburg 19,8 Bau eines Radweges im Zuge der Heilbronner Straße (frühere B 293) in Eppingen Stadt Eppingen Heilbronn 280,3 Geh- und Radwege OD Gründelhardt i.Z.d. L 1066 Gemeinde Frankenhardt Schwäbisch Hall 319,6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7349 6 Von den bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommenen Umweltverbundmaßnahmen wurden folgende Maßnahmen bewilligt: Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Bezeichnung der Maßnahme Träger des Vorhabens Landkreis Zuwendung (1.000 €) Radweg im Zuge der Kochertalstraße von Aalen nach Unterkochen Stadt Aalen Ostalb 220 Bau eines Radweges zw. den Stadtteilen Meimsheim und Dürrenzimmern der Stadt Brackenheim Stadt Brackenheim Heilbronn 289 Bau einer Radwegekreuzung B 293 bei Rohrbach in Eppingen Stadt Eppingen Heilbronn 60 Bau eines Radweges zw. Dörrenzimmern und Eberstal – Lückenschluss Stadt Ingelfingen Hohenlohe 237 K 2384 – Ohrntalradweg Unterohrn–Ohrnberg Stadt Öhringen Hohenlohe 1.149 Bau von Geh- und Radwegen in der Paul-Hartmann-Straße (L 1164) Stadt Heidenheim a.d. Brenz Heidenheim 648,5 Geh- und Radweg im Bereich der B 464 in Holzgerlingen Stadt Holzgerlingen Böblingen 30 Erstellung von Geh- und Radwegen entlang der OD B 297 Gemeinde Rechberghausen Göppingen 274,4 Anlegung einer Bike- u. Ride-Anlage mit 15 Plätzen am Bahnhof in Rot am See Gemeinde Rot am See Schwäbisch Hall 20 Lückenschluss im Stadtteil Großheppach Stadt Weinstadt Rems-Murr 42,7 Neubau Radweg entlang der Albertviller Straße Stadt Winnenden Rems-Murr 84,5 K 1237 – Altenriet – K 1235, Ausbau eines Geh- und Radweges , 1. BA Landkreis Esslingen 86 K 1226 – LeinfeldenEchterdingen –Stetten, Ausbau Esslingen eines Geh- und Radweges Landkreis 145 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7349 4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Bewilligung? Die Auswahl der Projekte erfolgte nach den im Land generell festgelegten Kriterien: Kommunaler Straßenbau – Bereits gebaute Maßnahmen (für die es Unbedenklichkeitsbescheinigungen gab). – Maßnahmen, bei denen auch ein Baubeginn in 2015 zu erwarten ist bzw. die bewilligungsreif sind. Maßnahmen mit späterem Baubeginn sind für die folgenden Jahre vorzusehen. – Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen. – Bahnübergangsbeseitigungen – oft gilt es hier, bestimmte Zeitfenster zu nutzen. – Maßnahmen, die in besonderer Weise der Verkehrssicherheit dienen, wie z. B. die Anlage von Kreisverkehrsplätzen und Gehwegausbauten in Ortsdurchfahrten . – Im Übrigen wird der von den Regierungspräsidien übermittelten Prioritätensetzung gefolgt, die sich wiederum an kommunalen Schwerpunktsetzungen und der verkehrlichen Bedeutung orientiert. Vorrang hat dabei die angestrebte zeitliche Umsetzung der Maßnahme, die eine möglichst zügige Verwendung der Fördermittel erwarten lässt. Umweltverbund Zur Aufnahme für das Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur werden folgende Kriterien angelegt: – Übergeordnete Netzrelevanz (RadNETZ BaWü, Dringlichkeit für die Realisierung und Ertüchtigung von Kreisradnetzen oder vergleichbarer Rad- und Fußverkehrskonzepte, Netzlücken) – Verkehrssicherheit (z. B. Unfallhäufung, hohe Belastung Kfz-Verkehr und Anteil Schwerlastverkehr, stark risikobehaftete Rad- und Fußverkehrsführung, Schulwegsicherheit) – Wirtschaftlichkeit (unterdurchschnittliche Kosten pro Kilometer, Schutzstreifen , Radfahrstreifen) – Rad- oder Fußverkehrsaufkommen/-potenzial (Erschließung wichtiger Quelloder Zielpunkte des Alltagsverkehrs sowie Verknüpfungspunkte des ÖPNV) – Fahrradtourismus/Freizeitverkehr (z. B. Bestandteil Landesradfernwege, regional touristische Radtouren) – Konversionsstandorte (bei gleicher Bedeutung für den Radverkehr und ähnlicher Wirtschaftlichkeit sind konversionsbetroffene Gebiete bei der Förderung besonders zu berücksichtigen; das Kriterium „Konversionsstandorte“ ist kein Förderkriterium nach LGVFG, sondern ein Kriterium zur Priorisierung außerhalb des Rankings der anderen Kriterien.). Dr. Splett Staatssekretärin