Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7350 01. 09. 2015 1Eingegangen: 01. 09. 2015 / Ausgegeben: 30. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und in welchen Deliktsbereichen wurden 2013 und 2014 Rechtshilfeersuchen seitens der Polizei bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft angeregt? 2. Wie viele dieser angeregten Rechtshilfeersuchen wurden tatsächlich seitens der Staatsanwaltschaften umgesetzt (mit Darstellung nach Deliktsbereichen)? 3. Mit welchen Begründungen wurden angeregte Rechtshilfeersuchen nicht umgesetzt ? 4. Welche Zeitansätze zwischen der Anregung und dem tatsächlichen Versand des Rechtshilfeersuchens liegen vor? 5. Welche Erhebungen liegen ihr über die Anzahl der Fälle vor, bei denen seitens der Polizei keine Rechtshilfeersuchen angeregt wurden, weil diese durch die Staatsanwaltschaften im Vorfeld direkt oder indirekt abgeblockt wurden, die aber seitens der Ermittler trotzdem für erforderlich erachtet wurden? 31. 08. 2015 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Innenministeriums Rechtshilfeersuchen durch die Polizei Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7350 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. September 2015 Nr. 3-0522.3/138 beantwortet das Innenministerium im Benehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und in welchen Deliktsbereichen wurden 2013 und 2014 Rechtshilfeersuchen seitens der Polizei bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft angeregt? Zu 1.: Die Anregung von Rechtshilfeersuchen erfolgt in der Regel nach eigener Bewertung und Erforderlichkeit durch die jeweiligen Sachbearbeiter der örtlichen Polizeidienststellen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Weder die Anzahl noch die Deliktsbereiche der von den einzelnen Sachbearbeitern angeregten Ersuchen werden statistisch erfasst. Von einer landesweiten Abfrage bei den Polizeidienststellen, die wiederum jeden Sachbearbeiter befragen müssten, wurde aufgrund des unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwands abgesehen. 2. Wie viele dieser angeregten Rechtshilfeersuchen wurden tatsächlich seitens der Staatsanwaltschaften umgesetzt (mit Darstellung nach Deliktsbereichen)? Zu 2.: Der Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten mit dem Ausland fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Justizbehörden. Im Ermittlungsverfahren entscheiden daher die Staatsanwaltschaften eigenständig, ob ein Rechtshilfeersuchen an das Ausland übermittelt wird, unabhängig davon, ob seitens der Polizei die Stellung eines solchen Ersuchens angeregt wurde oder nicht. Erkenntnisse über die tatsächliche Umsetzung von angeregten Rechtshilfeersuchen liegen in diesem Zusammenhang nur dem jeweiligen Sachbearbeiter oder der zuständigen Staatsanwaltschaft vor. Entsprechende Statistiken werden bei den Staatsanwaltschaften nicht geführt. 3. Mit welchen Begründungen wurden angeregte Rechtshilfeersuchen nicht umgesetzt ? 4. Welche Zeitansätze zwischen der Anregung und dem tatsächlichen Versand des Rechtshilfeersuchens liegen vor? 5. Welche Erhebungen liegen ihr über die Anzahl der Fälle vor, bei denen seitens der Polizei keine Rechtshilfeersuchen angeregt wurden, weil diese durch die Staatsanwaltschaften im Vorfeld direkt oder indirekt abgeblockt wurden, die aber seitens der Ermittler trotzdem für erforderlich erachtet wurden? Zu 3., 4. und 5.: Aus den unter Ziffer 1 genannten Gründen liegen zu diesen Fragestellungen keine Erkenntnisse vor. Gall Innenminister