Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7361 10. 09. 2015 1Eingegangen: 10. 09. 2015 / Ausgegeben: 09. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte verrichteten ihren Dienst bzw. wie viele Stellen für Polizeivollzugsbeamte waren besetzt im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 13. August 2015 in den Polizeidienststellen, die an den 1.870 Einsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligt waren? 2. Wie viele Überstunden sind durchschnittlich von einem Polizeivollzugsbeamten der Polizeidienststellen, die an den 1.870 Einsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligt waren, im Zeitraum 1. August 2014 bis 13. August 2015 geleistet worden? 3. Wie viele Überstunden sind im Durchschnitt von einem Polizeivollzugsbeamten im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 13. August 2015 geleistet worden, wenn man die Überstunden all der Polizeivollzugsbeamten heranzieht, die ihren Dienst in Polizeidienststellen der polizeihierarchischen Ebenen des Landes leisten, die den mit den 1.870 Einsätzen befassten Polizeidienststellen entsprechen ? 4. In welchem Umfang kamen Kräfte der Bereitschaftspolizei, des Spezialeinsatzkommandos (SEK) bzw. des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) in Erstaufnahmeeinrichtungen zum Einsatz? 5. In welchem Ausmaß hat sie für eine Entlastung der Polizei gesorgt? 6. Welche weiteren konkreten Maßnahmen zur Entspannung der Situation vor Ort wird sie innerhalb welchen Zeithorizonts umsetzen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Polizeiarbeit in und um Erstaufnahmestellen, strafrechtliche Konsequenzen und Maßnahmen der Landesregierung in diesem Bereich Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 2 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen in und um Erstaufnahmeeinrichtungen eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, die sexuelle Selbstbestimmung und nach Eigentums- und Propagandadelikten)? 8. In wie vielen Fällen wurde bereits Anklage erhoben (aufgeschlüsselt nach Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, die sexuelle Selbstbestimmung und nach Eigentums- und Propagandadelikten)? 9. Wie oft kam es bereits zu einer Hauptverhandlung? 10. Welchen konkreten Wortlaut hat die E-Mail inklusive möglicher Anhänge vom 13. August 2015 des Sachbereichs Öffentlichkeitsarbeit des Landespolizeipräsidiums im Innenministerium an die Stabstellen für Öffentlichkeitsarbeit ? 09. 09. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Polizeiarbeit in und um Erstaufnahmestellen, personelle Belastungen, staatsanwaltliche und gerichtliche Befassungen in diesem Zusammenhang und der Inhalt einer in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 15/7305 erwähnten E-Mail sollen beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 Nr. 3-13/423 beantwortet das Innenministe - rium in Abstimmung mit dem Ministerium für Integration sowie dem Justizminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte verrichteten ihren Dienst bzw. wie viele Stellen für Polizeivollzugsbeamte waren besetzt im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 13. August 2015 in den Polizeidienststellen, die an den 1.870 Einsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligt waren? Zu 1.: Bei den Polizeidienststellen, die an den 1.870 Einsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligt waren, handelt es sich um die Polizeipräsidien Aalen, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Tuttlingen. Die Anzahl der diesen Dienststellen zugewiesenen Personalstellen im Polizeivollzugsdienst sowie die Ist-Stärke Personen („netto“) PVD im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 13. August 2015 lässt sich den folgenden Tabellen entnehmen. Unter Ist-Stärke Personen („netto“) PVD sind die tatsächlich zur Dienstverrichtung zur Verfügung stehenden Beamtinnen und Beamten zu verstehen. Gründe für Abwesenheiten sind z. B. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Abordnungen zur temporären Verstärkung anderer Organisationseinheiten bzw. Dienststellen, Mutterschutz oder Elternzeit. Enthalten sind jedoch auch temporäre Verstärkungen von anderen Dienststellen (z. B. Revierdienstunterstützung). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 2. Wie viele Überstunden sind durchschnittlich von einem Polizeivollzugsbeamten der Polizeidienststellen, die an den 1.870 Einsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligt waren, im Zeitraum 1. August 2014 bis 13. August 2015 geleis - tet worden? 3. Wie viele Überstunden sind im Durchschnitt von einem Polizeivollzugsbeamten im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 13. August 2015 geleistet worden, wenn man die Überstunden all der Polizeivollzugsbeamten heranzieht, die ihren Dienst in Polizeidienststellen der polizeihierarchischen Ebenen des Landes leisten, die den mit den 1.870 Einsätzen befassten Polizeidienststellen entsprechen ? Zu 2. und 3.: Aufgrund der Fragestellung geht das Innenministerium davon aus, dass sich der beamtenrechtlich nicht eindeutige Begriff „Überstunden“ in Bezug auf den die Frage umfassenden Polizeivollzugsdienst wie in den bisherigen parlamentari- 01.08.14 01.09.14 01.10.14 01.11.14 01.12.14 01.01.15 01.02.15 01.03.15 01.04.15 Gesamt 1384 1333 1355 1355 1351 1349 1345 1344 1372 1385 Gesamt 2375,5 2295 2334 2295 2300 2293 2279 2286 2391 2376 Gesamt 1502 1438 1459 1475 1474 1465 1463 1467 1474 1475 Gesamt 2325 2313 2352 2320 2315 2330 2322 2320 2339 2344 Gesamt 1265 1211 1224 1239 1232 1228 1226 1216 1260 1266 Ist-Stärke Personen ("netto") PVD Dienststellen mit Erstaufnahmeein - richtungen Personalstellen PVD Januar 2014 bis April 2015 Polizeipräsidium Tuttlingen Polizeipräsidium Aalen Polizeipräsidium Karlsruhe Polizeipräsidium Konstanz Polizeipräsidium Mannheim 01.05.15 01.06.15 01.07.15 01.08.15 13.08.15 Gesamt 1385 1382 1372 1365 1364 1364 Gesamt 2379,5 2367 2360 2364 2357 2352 Gesamt 1504 1469 1465 1457 1455 1454 Gesamt 2331 2334 2363 2360 2351 2351 Gesamt 1268 1269 1265 1261 1272 1275 Ist-Stärke Personen ("netto") PVD Dienststellen mit Erstaufnahmeein - richtungen Personalstellen PVD seit Mai 2015 Polizeipräsidium Tuttlingen Polizeipräsidium Aalen Polizeipräsidium Karlsruhe Polizeipräsidium Konstanz Polizeipräsidium Mannheim Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 4 schen Anfragen auf die Mehrarbeit nach § 67 Absatz 3 Landesbeamtengesetz bezieht . In der Bewertung der Belastung durch solche Mehrarbeit ist über die reine Betrachtung der geleisteten Stunden auch der Ausgleich durch Abbau der Mehrarbeitsbestände maßgeblich. Aus diesem Grund wurde die auch über Jahre hinweg vergleichbare Messgröße der Mehrarbeitsquote (= Mehrarbeitsbelastung je Haushaltsstelle – Soll [HHS] des Polizeivollzugsdienstes [PVD] der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst) entwickelt, die als Bilanzwert den Anfall und Abbau der Mehrarbeit berücksichtigt und daher Hinweisgeber für die Belastungsentwicklung ist. Bei der statistischen Erhebung wird grundsätzlich nicht nach dem Anlass der Mehrarbeit differenziert. Aus diesem Grund haben die Schwankungen unterschiedliche Ursachen (z. B. Ermittlungen, Einsatzlagen usw.). Die Darstellung der Mehrarbeitsdaten kann aufgrund des vorhandenen Melde - wesens nicht exakt zum 1. August 2014 und 13. August 2015 ausgewertet werden . Die Erhebungen erfolgen immer quartalsweise zum Stichtag des Quartalsletzten und bilden die zum Meldezeitpunkt vorliegenden Stundenwerte ab. Aus diesem Grund musste als Zeitraum der Auswertung der 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 gewählt werden. Neben der Darstellung der Mehrarbeitsquote sind ergänzend die durchschnittlich geleisteten Mehrarbeitsstunden aufgeführt. Daten zu Frage 2 PP AA PP KA PP KN PP MA PP TUT Durchschnittliche Mehrarbeitsbelastung/ HHS PVD (Mehrarbeitsquote ) zum Stichtag 1. Juli 2014 in Stunden 46,7 48,6 31,1 52,7 24,5 Durchschnittliche Mehrarbeitsbelastung/ HHS PVD (Mehrarbeitsquote ) zum Stichtag 30. Juni 2015 in Stunden 47,8 55,2 34,9 58,2 25,4 Durchschnittlich geleistete Mehrarbeit/ HHS PVD im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 in Stunden 13,0 15,2 10,3 19,9 9,9 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 4. In welchem Umfang kamen Kräfte der Bereitschaftspolizei, des Spezialeinsatzkommandos (SEK) bzw. des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) in Erstaufnahmeeinrichtungen zum Einsatz? Zu 4.: Kräfte des PP Einsatz kommen seit dem 15. September 2014 lageorientiert zur Unterstützung der regionalen Polizeipräsidien in und im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen zum Einsatz. Mit dem Einsatzanlass „Zuwanderung“ wurden im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 23. September 2015 insgesamt 4.566 Beamte eingesetzt. Dabei wurden 35.517 Einsatzstunden geleistet. Kräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) bzw. der Mobilen Einsatzkommandos (MEK) kamen bei diesem Einsatzanlass bisher nicht zum Einsatz. 5. In welchem Ausmaß hat sie für eine Entlastung der Polizei gesorgt? Zu 5.: Die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird – im Auftrag der Regierungspräsidien – grundsätzlich durch einen privaten Sicherheitsdienst gewährleis - tet. Durch die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienste können bei Auseinandersetzungen frühzeitig deeskalierende Maßnahmen getroffen werden. Die privaten Sicherheitsdienste stehen in ständigem Informationsaustausch mit den zuständigen Polizeidienststellen. Darüber hinaus wurde bei größeren und längerfristigen Unterbringungseinrichtungen ein Sicherheitsberater berufen. Dieser Sicherheitsberater hat auch Schnittstellenfunktion zwischen dem Liegenschaftsverantwortlichen, den privaten Sicherheitsdiensten und dem Polizeivollzugsdienst. Die fachlich qualifizierten Sicherheitsberater agieren unabhängig und bringen ihre Erfahrungen in die Abstimmungsprozesse ein. Daten zu Frage 3 PP FR PP HN PP LB PP OG PP RT PP S PP UL Durchschnittliche Mehrarbeitsbelastung/ HHS PVD (Mehrarbeitsquote ) zum Stichtag 1. Juli 2014 in Stunden 54,1 49,0 40,9 51,8 25,5 36,4 48,5 Durchschnittliche Mehrarbeitsbelastung/ HHS PVD (Mehrarbeitsquote ) zum Stichtag 30. Juni 2015 in Stunden 62,2 58,4 43,6 57,8 25,6 49,8 72,0 Durchschnittlich geleistete Mehrarbeit/ HHS PVD im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 in Stunden 20,1 17,5 7,4 9,8 5,7 26,9 20,0 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 6 6. Welche weiteren konkreten Maßnahmen zur Entspannung der Situation vor Ort wird sie innerhalb welchen Zeithorizonts umsetzen? Zu 6.: Das Land hat ein Konzept für die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung entworfen und dafür bislang Mittel für 170 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bereitgestellt . Hierdurch sollen qualifizierte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen die Flüchtlinge in den Einrichtungen beraten und während der Verfahren begleiten. Die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird bedarfsbezogen ergänzt durch „Streetworker“ außerhalb der Einrichtungen . Durch den Einsatz der Sozialarbeiter und -pädagogen können erfahrungsgemäß viele Konflikte deeskaliert werden, ohne dass es eines Eingreifens des Polizeivollzugsdienstes bedarf. 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen in und um Erstaufnahmeeinrichtungen eingeleitet (aufgeschlüsselt nach Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, die sexuelle Selbstbestimmung und nach Eigentums- und Propagandadelikten)? Zu 7.: Die Anzahl der durch die Polizei im Zusammenhang mit den Polizeieinsätzen in und um Erstaufnahmeeinrichtungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Aufgrund der Tatsache, dass bei diversen Polizeieinsätzen in und um Erstaufnahme - einrichtungen mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, ist die Anzahl der Ermittlungsverfahren höher, als die Anzahl der Polizeieinsätze insgesamt. 8. In wie vielen Fällen wurde bereits Anklage erhoben (aufgeschlüsselt nach Straf taten gegen das Leben, die Gesundheit, die sexuelle Selbstbestimmung und nach Eigentums- und Propagandadelikten)? 9. Wie oft kam es bereits zu einer Hauptverhandlung? Zu 8. und 9.: Bei den einzelnen baden-württembergischen Staatsanwaltschaften erfolgt keine bzw. keine landesweit an einheitlichen Kriterien orientierte Kennzeichnung der in Rede stehenden Ermittlungsverfahren in den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern . Eine elektronische Verfahrensrecherche konnte daher nur anhand der Anschriften der Aufnahmeeinrichtungen erfolgen. Das Ergebnis dieser Recherche ist damit nur begrenzt aussagekräftig. Eine händische Auswertung der in Betracht kommenden Verfahrensakten ist im Hinblick auf die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten nicht möglich. Straftaten gg. das Leben 1 Straftaten gg. die Gesundheit 311 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmng 6 Eigentumsdelikte 1.020 Propagandadelikte 7 Sonstige Straftaten 589 Gesamt 1.934 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 Die Staatsanwaltschaften haben mitgeteilt, dass insgesamt 737 Ermittlungsverfahren festgestellt wurden, davon ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gegen das Leben, 148 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit, vier Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 278 Ermittlungsverfahren wegen Eigentumsdelikten und vier Ermittlungsverfahren wegen Propagandadelikten. Ermittlungsverfahren wegen strafrechtlich relevanter Verstöße gegen das Aufenthalts - gesetz wurden nicht erhoben. Von den insgesamt festgestellten Ermittlungsverfahren wurden durch Anklage - erhebung bzw. durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 76 Ermittlungsverfahren erledigt, davon 46 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die körper - liche Unversehrtheit und die Gesundheit sowie 18 Ermittlungsverfahren wegen Eigentumsdelikten. Statistische Daten zur Zahl der insoweit durchgeführten Haupt - verhandlung liegen nicht vor. Da die Recherche in den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern lediglich anhand der Anschriften der Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen konnte, während in Frage 7 die Anzahl der bei Polizeieinsätzen in und um Erstaufnahmeeinrichtungen eingeleiteten Strafverfahren genannt wurden, liegt die in Frage 7 genannte Anzahl der Straftaten teilweise wesentlich höher. 10. Welchen konkreten Wortlaut hat die E-Mail inklusive möglicher Anhänge vom 13. August 2015 des Sachbereichs Öffentlichkeitsarbeit des Landespolizeipräsidiums im Innenministerium an die Stabsstellen für Öffentlichkeitsarbeit? Zu 10.: Der Wortlaut der E-Mail vom 13. August 2015, 08.08 Uhr, lautet wie folgt: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund einer aktuellen Anfrage übersenden wir Ihnen die Sprach - regelung der hiesigen Pressestelle zu den polizeilichen Maßnahmen im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. An den drei Landeserstaufnahmestellen wurde jeweils eine Polizeiwache eingerichtet und den Dienststellen zusätzlich Personal bereit gestellt. Die übrigen Flüchtlingsunterkünfte werden von den örtlich zuständigen Polizeirevieren der regionalen Polizeipräsidien betreut. Ergänzend hierzu wird seit 1. August die Polizeipräsenz dort lageorientiert durch täglich bis zu 100 Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Einsatz verstärkt. Die regionalen Polizeipräsidien können diese Unterstützungskräfte direkt beim Polizeipräsidium Einsatz anfordern. Polizeipräsenz kann u. a. Streifen im Umfeld der Flüchtlingsunterkünfte sowie Kontrollmaßnahmen auf Basis der örtlichen Lage beinhalten. Diese ist wiederum ein Krite - rium für die Anforderung von Unterstützungskräften. Sollten Demonstrationen angekündigt werden, erfolgt üblicherweise – wie bei anderen Einsatzlagen auch – eine nochmalige Erhöhung der Polizeipräsenz. Die Polizei trifft bereits seit September 2014 alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen, um den Schutz der Flüchtlinge bzw. die Einrichtung zu deren Unterbringung zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise: • Überwachung der Unterkünfte im Rahmen der Streifentätigkeit der örtlich zuständigen Polizeireviere bis hin zu einer Dauerpräsenz am entsprechenden Objekt (z. B. anlässlich einer Demonstration im Bezug zur Flüchtlingsthematik); • polizeiliche Präsenzmaßnahmen im Umfeld von entsprechenden Einrichtungen bzw. auch an regelmäßigen Aufenthaltsorten von Flüchtlingen; • bei Bedarf werden auf die örtlichen Begebenheiten Sicherheitskonzeptionen – insbesondere für größere Einrichtungen – im Zusammenwirken mit allen Beteiligten (RPen, Städte, etc.) erstellt. Grundlage für alle polizeilichen Maßnahmen ist die fortlaufend durchgeführte Gefährdungslagebewertung durch die zuständigen Polizeidienststellen sowie des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7361 8 Weiterhin weisen wir darauf hin, dass für den Schutz grundsätzlich die jeweiligen Objektverantwortlichen der Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung sowie deren Bewohner Verantwortung tragen. Hierbei unterstützt/berät die Polizei als Ansprechpartner in Sicherheitsfragen, insbesondere in folgenden Punkten: • Führen eines sogenannten Sicherheitsgesprächs mit den Objektverantwort - lichen der Unterkünfte, bei dem u. a. Meldewege festgelegt werden; • ggf. polizeiliche Beratung vor Ort hinsichtlich der Umsetzung von sicherungs - technischen Maßnahmen (Zaun, Beleuchtung, Zugangssicherung, etc.); • Hinwirken auf den Einsatz von Privaten Sicherheitsunternehmen in den Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung und ggf. auch Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ; • Teilnahme an den regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen aller Verantwort - lichen.“ Die Verantwortung für den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen sowie die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen liegt bei der für die Asylbewerberunterbringung zuständigen Aufnahmeverwaltung. Die Polizei wirkt an Zuverlässigkeitsüberprüfungen lediglich mit, wenn diese nach einer polizeilichen Lagebeurteilung erforderlich erscheinen. Anlagen hat die oben genannte E-Mail nicht enthalten. Gall Innenminister