Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7379 15. 09. 2015 1Eingegangen: 15. 09. 2015 / Ausgegeben: 12. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Straftaten und jene der aufgeklärten Straftaten im Landkreis Rottweil in den letzten zehn Jahren (aufgegliedert nach Deliktsarten)? 2. Welche Kriminalitätsschwerpunkte, neuen Entwicklungen und Tendenzen der Kriminalität im Landkreis Rottweil sind seit Umsetzung der Polizeireform, insbesondere seit Beginn des Jahres, erkennbar; dies auch im Hinblick auf die vorliegenden Daten der polizeilichen Kriminalstatistik sowie der zentralen integrierten Auswertung der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und der strategischen Auswertung des Polizeipräsidiums Tuttlingen in den Jahren 2014 und 2015 im Landkreis Rottweil? 3. Welche Gründe hat es aus ihrer Sicht, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren gestiegen ist? 4. Warum weicht die Aufklärungsquote der Wohnungseinbruchsdiebstähle von der durchschnittlichen Aufklärungsquote aller erfassten Straftaten im Landkreis Rottweil so stark ab? 5. Wie schätzt sie die Erfolgsaussichten strategischer und operativer Maßnahmen speziell im Bereich der Prävention ein, welche zur Bekämpfung der Wohnungs - einbrüche im Landkreis Rottweil ergriffen wurden? 6. Welche Erkenntnisse zur Herkunft von Tatverdächtigen im Landkreis Rottweil sowie zu potenziellen Strukturen von Wohnungseinbrechern liegen ihr vor? 7. Welche Maßnahmen des Sicherheitspakets der Landesregierung werden im Landkreis Rottweil mit welchen Erfolgen umgesetzt? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Teufel CDU und Antwort des Innenministeriums Kriminalität im Landkreis Rottweil Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 2 8. Welche Erkenntnisse liegen ihr bezüglich einer möglichen Fehlentwicklung aufgrund des Zuschnitts der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der räumlichen Verteilung der einzelnen Polizeidienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten im Präsidiumsbereich Rottweil/Tuttlingen vor? 9. Wie hat sich die Zahl der besetzten Vollzugsstellen und der Vollzeitäquivalente im Landkreis Rottweil mit Stand vom 1. September 2015 im Vergleich zu Beginn der Polizeireform verändert? 10. Welche Erkenntnisse hat sie über die Mitarbeiterzufriedenheit des Polizeivollzugsdienstes seit Umsetzung der Polizeireform im Landkreis Rottweil? 16. 09. 2015 Teufel CDU B e g r ü n d u n g Die Kriminalitätsrate in Baden-Württemberg und im Landkreis Rottweil ist in den vergangenen Jahren besorgniserregend gestiegen. Hierzu sollen die Hintergründe – auch im Einbezug der Auswirkungen der Umsetzung der Polizeireform – beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 Nr. 3-1122.0/288 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Straftaten und jene der aufgeklärten Straftaten im Landkreis Rottweil in den letzten zehn Jahren (aufgegliedert nach Deliktsarten)? Zu 1.: Im Zehn-Jahres-Vergleich stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen sowie der aufgeklärten Straftaten im Landkreis Rottweil im Hinblick auf die Deliktsobergruppen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wie folgt dar: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 Die Fallbelastung insgesamt verlief in den vergangenen fünf Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Auch die Fallbelastung im Jahr 2014 lag unter der durchschnittlichen Kriminalitätslast der vergangenen Dekade. Die Anzahl der aufgeklärten Fälle stieg nahezu korrespondierend und lag im Jahr 2014 mit 2.864 geklärten Straftaten 10,3 % über dem Vorjahresniveau. Die Aufklärungsquote (AQ) betrug im Jahr 2014 61,2 % und konnte demnach im Vorjahresvergleich um 1,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Diese positive Entwicklung setzte sich auch in den ersten acht Monaten des Jahres 2015 fort; die AQ erhöhte sich abermals und deutet auf einen Drei-Jahres-Höchststand in diesem Betrachtungszeitraum hin. 2. Welche Kriminalitätsschwerpunkte, neuen Entwicklungen und Tendenzen der Kriminalität im Landkreis Rottweil sind seit Umsetzung der Polizeireform, insbesondere seit Beginn des Jahres, erkennbar; dies auch im Hinblick auf die vorliegenden Daten der polizeilichen Kriminalstatistik sowie der zentralen integrierten Auswertung der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und der strategischen Auswertung des Polizeipräsidiums Tuttlingen in den Jahren 2014 und 2015 im Landkreis Rottweil? Zu 2.: Da die PKS als Jahresstatistik geführt wird, unterliegt diese unterjährig fortwährenden Veränderungen, weshalb die Gesamtentwicklung des Jahres 2015 abzuwarten bleibt. Mit Blick auf das Jahr 2014 sind im Vorjahresvergleich erkennbare Anstiege der Fallzahlen bei Tatbeständen des Wohnungseinbruchdiebstahls, der Rauschgiftkriminalität und den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung festzustellen. Darüber hinaus bildeten sich, gemessen an den absoluten Fallzahlen, im Jahr Landkreis Rottweil 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Straftaten insgesamt insgesamt 5.207 5.036 5.473 5.341 4.640 4.456 4.516 4.411 4.292 4.678 aufgeklärte Fälle 3.444 3.322 3.431 3.215 2.852 2.830 2.905 2.819 2.596 2.864 Straftaten gegen das Leben insgesamt 3 5 2 6 6 4 4 2 3 4 aufgeklärte Fälle 3 5 1 6 6 4 4 2 3 4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt 85 45 51 80 32 52 54 30 29 51 aufgeklärte Fälle 76 38 44 72 29 43 51 30 27 47 Rohheitsdelikte/Delikte gegen die persönliche Freiheit insgesamt 753 708 851 782 692 755 693 612 609 651 aufgeklärte Fälle 692 647 743 698 637 682 639 553 558 591 Diebstahl ohne erschwerte Umstände insgesamt 1.331 1.120 1.146 1.090 965 992 1.063 1.038 959 1.020 aufgeklärte Fälle 696 544 510 428 440 478 533 532 407 486 Diebstahl unter erschwerten Umständen insgesamt 565 435 556 493 532 425 501 568 501 533 aufgeklärte Fälle 192 88 154 78 112 98 163 190 160 78 Vermögens- und Fälschungsdelikte insgesamt 755 987 953 1.025 817 812 758 790 826 908 aufgeklärte Fälle 674 887 808 857 729 671 660 675 637 736 Sonstige Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch insgesamt 1.261 1.210 1.467 1.489 1.386 1.163 1.192 1.099 1.084 1.181 aufgeklärte Fälle 676 597 742 732 710 614 618 576 533 604 Strafrechtliche Nebengesetze insgesamt 454 526 447 376 210 253 251 272 281 330 aufgeklärte Fälle 435 516 429 344 189 240 237 261 271 318 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 4 2014 Schwerpunkte im Bereich der Diebstahlskriminalität sowie den Vermögensund Fälschungsdelikten sowie den sonstigen Straftatbeständen nach dem Straf - gesetzbuch (z. B. Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstre - ckungsbeamte). Der landesweiten Entwicklung der Fallzahlen folgend war im Jahr 2014 im Vorjahresvergleich ein Anstieg der Delikte des Wohnungseinbruchdiebstahls und hierbei insbesondere des Tageswohnungseinbruchs (Wohnungseinbrüche im Tatzeitraum zwischen 6.00 und 21.00 Uhr) im Landkreis Rottweil zu verzeichnen. Der Negativtrend setzte sich nach derzeitigen Erkenntnissen auch in den ersten acht Monaten des Jahres 2015 fort, obgleich der Anstieg im Vorjahresvergleich eine deutlich geringere Ausprägung aufwies. Nach einem deutlichen Anstieg der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2014 verstetigten sich die Fallzahlen im Jahr 2015 bisher auf ähnlich hohem Niveau. Die registrierten Straftaten erreichten dabei im Jahr 2014 nach dem Jahr 2005 einen Zehn-Jahres-Höchststand. Die positive Entwicklung ist auf das konzentrierte, polizeiliche Tätigwerden zurückzuführen, da die Aufdeckung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz regelmäßig Folge eines konstant hohen Kontrolldrucks und intensiver polizeilicher Ermittlungen ist. Im Hinblick auf die Entwicklung der Fallzahlen in den ersten acht Monaten des Jahres 2015 war das Fallaufkommen insgesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringfügig rückläufig, was sich ebenso positiv auf die Kriminalitätsbelas - tung im laufenden Jahr auswirkte. 3. Welche Gründe hat es aus ihrer Sicht, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren gestiegen ist? 4. Warum weicht die Aufklärungsquote der Wohnungseinbruchsdiebstähle von der durchschnittlichen Aufklärungsquote aller erfassten Straftaten im Landkreis Rottweil so stark ab? Zu 3. und 4.: Die Fallzahlen im Deliktsfeld des Wohnungseinbruchdiebstahls unterliegen im Zehn-Jahres-Vergleich einem stetigen Anstieg bei wachsenden Steigerungsraten und folgen damit einer ähnlich verlaufenden bundesdeutschen Entwicklung. Erkenntnisse aus polizeilichen Ermittlungsverfahren deuten dabei darauf hin, dass zumeist ausländische Tätergruppierungen vermehrt überörtlich und mit hoher Mobilität agieren und dabei zunehmend organisiert vorgehen. Parallel zum Zuzug von Zuwanderern aus Südosteuropa im Rahmen der sogenannten „Armutsmigration “ ist auch ein Anstieg der Tatverdächtigenzahlen aus diesen Ländern festzustellen . Günstige Tatgelegenheitsstrukturen und eine weiterhin optimierungsfähige Sensibilität der Bevölkerung in Bezug auf die Sicherung von Eigenheimen tragen darüber hinaus dazu bei, dass einem der Brennpunkte der Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre erst durch eine massierte und konzeptionell ganzheitlich angelegte Strategie der Polizei in Baden-Württemberg zunehmend erfolgreich begegnet werden kann. Die PKS weist für Baden-Württemberg folgende Fallzahlen im Deliktsfeld des Wohnungseinbruchs aus: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 WED 6.937 6.664 6.737 6.899 7.440 7.844 8.192 8.572 11.295 13.483 davon Versuche 2.765 2.610 2.686 2.930 2.866 3.077 3.230 3.465 4.635 5.785 aufgeklärte Fälle 1.272 1.178 1.293 1.359 1.092 1.257 1.343 1.089 1.233 1.893 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 Während die Fallzahlen anstiegen, erhöhte sich auch der Versuchsanteil deutlich und übertraf darüber hinaus die prozentuale Steigerung der registrierten Wohnungseinbrüche insgesamt. Diese Entwicklung wird auf die Wirksamkeit der kriminalpolizeilichen Beratungsangebote zur technischen Sicherung von Wohnungen und Wohnhäusern sowie vor allem auf die auch im Landkreis Rottweil intensivierten Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Tuttlingen zurückgeführt. Die AQ im Landkreis Rottweil stellt sich im Zehn-Jahres-Vergleich in der polizeilichen Kriminalstatistik wie folgt dar: Beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Landkreis Rottweil unterlag die AQ im Zehn-Jahres-Vergleich starken Schwankungen. Auffallend hohe AQ in einzelnen Jahren ergaben sich unter anderem durch die Aufklärung von Tatserien mit einer Vielzahl von Einzelfällen. Im ersten Halbjahr 2015 stieg die AQ in diesem Deliktsfeld deutlich an; zum Vorjahresvergleichszeitraum erhöhte sie sich um mehr als das Doppelte. Die weitere Jahresentwicklung bleibt abzuwarten. Die Ausprägung der AQ ist auch im Landkreis Rottweil nicht als kreisspezifisch anzusehen. Zu weiteren Ausführungen wird darüber hinaus auf die Antwort zur Kleinen Anfrage des Abg. Karl Rombach (CDU) zur „Kriminalität im Schwarzwald -Baar-Kreis“ (Drs. 15/7218) verwiesen. 5. Wie schätzt sie die Erfolgsaussichten strategischer und operativer Maßnahmen speziell im Bereich der Prävention ein, welche zur Bekämpfung der Wohnungseinbrüche im Landkreis Rottweil ergriffen wurden? Zu 5.: Die kriminalpolizeiliche Prävention im Landkreis Rottweil obliegt dem Polizeipräsidium Tuttlingen. Die nachgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten des Referats Prävention führen in allen Landkreisen im Zuständigkeitsbereich neben Beratungsvorträgen und Einzelberatungen der technischen Kriminalprävention umfassende Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungseinbrüchen durch. Unter der Federführung des Innenministeriums wird zudem die landesweite Handlungskonzeption des Landeskriminalamts (LKA) zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ständig fortgeführt und lageangepasst intensiviert, unter anderem durch landesweite Schwerpunktaktionen (z. B. „Fahndungswochen Woh - nungseinbruchdiebstahl“). Für solche Schwerpunktstreifen in den Wohngebieten wurden den regionalen Polizeipräsidien durch das LKA unter anderem „Mängelberichte “ in Form von Haftzetteln zur Verfügung gestellt. Mit diesen kann beispielsweise auf gekippte Fenster bei Abwesenheit der Bewohner hingewiesen werden. Im Weiteren wird auf die Ausführungen zur Kleinen Anfrage des Abg. Karl Rombach (CDU) zur „Kriminalität im Schwarzwald-Baar-Kreis“ (Drs. 15/7218) sowie auf die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Sicher wohnen in Baden-Württemberg – Wirksame Bekämpfung der Einbruchskriminalität “ (Drs. 15/6816) verwiesen. AQ in % 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Straftaten insgesamt 66,1 66,0 62,7 60,2 61,5 63,5 64,3 63,9 60,5 61,2 WED 36,7 70,7 10,5 14,8 11,4 6,1 15,4 24,1 7,1 12,2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 6 6. Welche Erkenntnisse zur Herkunft von Tatverdächtigen im Landkreis Rottweil sowie zu potenziellen Strukturen von Wohnungseinbrechern liegen ihr vor? Zu 6.: Die Ermittlungen richteten sich – auch beim Wohnungseinbruchdiebstahl – sowohl gegen örtliche Täter als auch gegen überregional sowie international agierende Tätergruppierungen. Zu den 98 Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls im Landkreis Rottweil im Jahr 2014 wurden 14 Tatverdächtige (TV) registriert. Von den 14 TV haben vier die deutsche Staatsangehörigkeit, je drei TV kommen aus dem Kosovo und Georgien und jeweils ein TV stammt aus Kroatien, Albanien und der Türkei. Bei einem TV konnte keine Staatsangehörigkeit ermittelt werden. Umfassende Tätererkenntnisse ergeben sich in diesem Deliktsfeld regelmäßig nur bei einer hohen Aufklärungsquote. Demzufolge liegt die Anzahl der im Jahr 2015 bislang ermittelten TV im Deliktsfeld des Wohnungseinbruchs bereits über die Gesamtzahl des Jahres 2014. Über vier Fünftel der TV hatten dabei keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ermittlungsverfahren gegen die organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit Delikten des Wohnungseinbruchs wurden in den vergangenen fünf Jahren im Landkreis Rottweil nicht geführt. 7. Welche Maßnahmen des Sicherheitspakets der Landesregierung werden im Landkreis Rottweil mit welchen Erfolgen umgesetzt? Zu 7.: Durch das von der Landesregierung am 17. März 2015 beschlossene „Offensivkonzept gegen Wohnungseinbruch“ zur nachhaltigen Bekämpfung dieses Deliktsbereichs werden auch positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Wohnungseinbruchs im Landkreis Rottweil erwartet. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage des Abg. Karl Rombach (CDU) zur „Kriminalität im Schwarzwald-Baar-Kreis“ (Drs. 15/7218) verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse liegen ihr bezüglich einer möglichen Fehlentwicklung aufgrund des Zuschnitts der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der räumlichen Verteilung der einzelnen Polizeidienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten im Präsidiumsbereich Rottweil/Tuttlingen vor? Zu 8.: Der regionale Zuschnitt, die Organisationsstruktur und die Zuständigkeiten des Polizeipräsidiums Tuttlingen resultieren aus der Polizeireform, die zum 1. Januar 2014 in Kraft trat. Um eine valide Aussage zur Wirksamkeit der Organisationsveränderungen treffen zu können, beabsichtigt das Innenministerium die Reform zu evaluieren. In einem ersten Schritt hat das Innenministerium den Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Hesse des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften Berlin mit einer Untersuchung der Reform beauftragt, die bereits begonnen hat. Weiterhin beobachtet das Innenministerium mittels eines Monitorings Daten bzw. Parameter über die Erreichung der wesentlichen Ziele der Polizei - reform. Fehlentwicklungen im Sinne der Fragestellung sind im Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen bislang nicht erkennbar. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 9. Wie hat sich die Zahl der besetzten Vollzugsstellen und der Vollzeitäquivalente im Landkreis Rottweil mit Stand vom 1. September 2015 im Vergleich zu Beginn der Polizeireform verändert? Zu 9.: Die Veränderung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Unter Ist-Stärke-Personen („brutto“) sind die Polizeibeamtinnen und -beamten zu subsumieren, die an den genannten Stichtagen den jeweiligen Organisationseinheiten zugeordnet waren. Allerdings stehen aus vielfältigen Gründen (z. B. wegen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Abordnungen zur temporären Verstärkung anderer Organisationseinheiten bzw. Dienststellen, Mutterschutz, Elternzeit) in der Regel nicht alle zugeordneten Personen tatsächlich zur Dienstverrichtung zur Verfügung. Die Ist-Stärke-VZÄ („brutto“) bildet die rechnerische Arbeitskraft unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung ab. Die Anzahl der Planstellen PVD der Polizeireviere Oberndorf, Rottweil und Schramberg veränderte sich im Vergleichszeitraum nicht. 10. Welche Erkenntnisse hat sie über die Mitarbeiterzufriedenheit des Polizeivollzugsdienstes seit Umsetzung der Polizeireform im Landkreis Rottweil? Zu 10.: Gemessen an Umfang und Tiefe der Polizeireform nimmt das Innenministerium, in den im Landkreis Rottweil ansässigen Organisationseinheiten der Polizei, eine grundsätzlich ausgeglichene Stimmung bezogen auf die Kernelemente der Reform wahr. Mitarbeiterbefragungen sind seit dem Jahr 2007 in der Polizei in Baden-Württemberg fester Bestandteil einer modernen Personalführung und werden grundsätzlich in einem vierjährigen Turnus durchgeführt. Diese Mitarbeiterbefragungen haben allerdings nicht zum Zweck, gezielt die Polizeireform zu untersuchen, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allgemein an der Organisationsentwicklung zu beteiligen, bspw. durch die Förderung der Selbstreflexion des Füh - rungsverhaltens. Das Aufnehmen und Erkennen von Verbesserungsvorschlägen ist zwar durchaus ein Ziel der Mitarbeiterbefragung, jedoch nicht eng begrenzt auf die Polizeireform. Polizeivollzugsdienst Stichtag 1. Januar 2014 Stichtag 1. September 2015 Veränderung Ist-StärkePersonen („brutto“) Ist-StärkeVZÄ („brutto“) Ist-StärkePersonen („brutto“) Ist-StärkeVZÄ („brutto“) Ist-StärkePersonen („brutto“) Ist-StärkeVZÄ („brutto“) Polizeirevier Oberndorf 37 34,7 43 41,7 6 7 Polizeirevier Rottweil 62 49,65 63 59,3 1 9,65 Polizeirevier Schramberg 41 37,75 37 37 -4 -0,75 Kriminalpolizeidirektion Rottweil1 136 126,32 141 135,77 5 9,45 Verkehrspolizeidirektion Rottweil2 54 53,5 59 58,5 5 5 Polizeihundeführerstaffel 17 17 18 18 1 1 Gesamtsumme im Landkreis Rottweil 347 318,92 361 350,27 14 31,35 _____________________________________ 1 Ohne dislozierte Standorte in den Landkreisen Schwarzwald-Baar, Freudenstadt, Alb-Donau und Tuttlingen. 2 Ohne Verkehrsüberwachung in Villingen-Schwenningen und Horb. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7379 8 Auf die Mitarbeiterbefragung wurde bislang aufgrund der stark eingeschränkten Steuerungsrelevanz temporär verzichtet. Die Ergebnisse hätten über einen gewissen Zeitraum keine Aussagekraft, da sie sich auf die frühere Organisation (bspw. nicht mehr existente Vorgesetzte) bezogen hätten. Die institutionalisierten Mitarbeiterbefragungen werden fortgesetzt; wann genau die nächste Befragung statt - finden wird, ist noch nicht entschieden. Gall Innenminister