Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7396 17. 09. 2015 1Eingegangen: 17. 09. 2015 / Ausgegeben: 14. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr die Eröffnung der Tochtergesellschaft der Universität Heidelberg MRNeurographie Nord am Neuen Wall in Hamburg bekannt? 2. Welchen standortbedingten Vorteil sieht sie für die Studenten der Universität Heidelberg? 3. Wie schätzt sie den Nutzen eines derartigen Konzepts ein und erachtet sie dafür den Praxisstandort Hamburg als sinnvoll? 4. Wie bewertet sie die Arbeit von ausgewiesenen Ärzten des Universitätsklinikums Heidelberg in einer Einrichtung in Hamburg aus wettbewerbspolitischer Sicht? 5. Wurden zur Praxisgründung staatliche Fördermittel in Anspruch genommen? 6. Wie ist die Haftung beziehungsweise das wirtschaftliche Risiko der MR-Neurographie Nord nach ihrer Kenntnis geregelt? 7. Inwiefern ist die persönliche Anwesenheit von Ärzten der Universität Heidelberg bei den Untersuchungen in Hamburg vorgesehen und falls dies der Fall ist, wie bewertet sie die Vereinbarkeit mit den Dienstaufgaben der Ärzte? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Friedrich Bullinger und Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Eröffnung der Magnetresonanztomographie (MRT)-Praxis MR-Neurographie Nord am Neuen Wall in Hamburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7396 2 8. Wie beurteilt Sie eine Durchführung von Untersuchungen ohne persönliche Anwesenheit des untersuchenden Arztes aus arztrechtlicher Sicht? 16. 09. 2015 Dr. Bullinger, Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Universität Heidelberg hat nach unseren Informationen in Hamburg eine Tochtergesellschaft MR-Neurographie Nord am Neuen Wall gegründet. Abgefragt werden Hintergründe und Zielsetzungen der Gründung einer Tochtergesellschaft in Hamburg. Auch ist es von allgemeinem Interesse, ob dafür staatliche Fördermittel zum Einsatz gekommen sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 Nr. 42-7730.000/61/1 beantwortet das Minis - terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr die Eröffnung der Tochtergesellschaft der Universität Heidelberg MRNeurographie Nord am Neuen Wall in Hamburg bekannt? Das Universitätsklinikum gründete die MRT Neuer Wall GmbH mit Datum vom 25. Februar 2014 nach vorangegangener Zustimmung durch den Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Heidelberg mit Datum vom 23. September 2013. Der Landesregierung war die Gründung bekannt, da Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Mitglieder des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Heidelberg sind. 2. Welchen standortbedingten Vorteil sieht sie für die Studenten der Universität Heidelberg? Die Bildgebung per Telemedizin kann den Studierenden der Universität Heidelberg in der Praxis demonstriert werden. Zudem erhalten die Studierenden auf diese Art Zugang zu einer höheren Anzahl an diesen seltenen und lehrreichen Erkrankungen . Die Studierenden erlernen früh in ihrem Studium die Möglichkeiten der Telemedizin als einer Methode, die als Folge der prognostizierten Versorgungsengpässe insbesondere in ländlichen Regionen für den ärztlichen Berufs - alltag an Bedeutung gewinnen wird. 3. Wie schätzt sie den Nutzen eines derartigen Konzepts ein und erachtet sie dafür den Praxisstandort Hamburg als sinnvoll? Das Behandlungsangebot der Abteilung für Neuroradiologie unter ärztlicher Verantwortung von Herrn Prof. B. ist deutschlandweit einmalig. Durch die Bildgebung per Telemedizin ersparen sich erkrankte Patienten die aufwendige Reise nach Heidelberg, die vormals häufig erforderlich war. Das Konzept an sich und 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7396 der daraus resultierende Nutzen wurde im Vorfeld mit der Landesärztekammer Hamburg sowie Vertretern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf besprochen . 4. Wie bewertet sie die Arbeit von ausgewiesenen Ärzten des Universitätsklinikums Heidelberg in einer Einrichtung in Hamburg aus wettbewerbspolitischer Sicht? 40 Krankenhäuser und 18 Praxen sind bereits teleradiologisch an das Universitätsklinikum Heidelberg angebunden. Im speziellen Bereich Telekonsil-Schlaganfall bestehen mit sechs Krankenhäusern Kooperations-/Leistungsverträge. Die Erbringung der neuroradiologischen Leistungen erfolgt im hochspezialisierten Segment der Neuro-MRT-Bildgebung, welches in Hamburg in dieser Form nicht vorhanden ist, sodass keine Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vor Ort besteht. Das Universitätsklinikum Heidelberg demons - triert mit der Kooperation in diesem Segment, dass die Etablierung neuer neuro - radiologischer Verfahren für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten eine erhebliche Verbesserung der Versorgung zur Folge hat. 5. Wurden zur Praxisgründung staatliche Fördermittel in Anspruch genommen? Nein. 6. Wie ist die Haftung beziehungsweise das wirtschaftliche Risiko der MR-Neurographie Nord nach ihrer Kenntnis geregelt? Die GmbH haftet begrenzt auf das Gründungskapital. Die Behandlungsrisiken sind in der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Universitätsklinikums Heidelberg mitversichert. 7. Inwiefern ist die persönliche Anwesenheit von Ärzten der Universität Heidelberg bei den Untersuchungen in Hamburg vorgesehen und falls dies der Fall ist, wie bewertet sie die Vereinbarkeit mit den Dienstaufgaben der Ärzte? Die ärztlichen Dienstleistungen werden von Heidelberg aus erbracht. Das bildgebende Gerät wird von den Heidelberger Expertinnen und Experten über eine von der Firma Siemens neu entwickelte Technologie von Heidelberg aus gesteuert. Für Notfälle im Zusammenhang mit den den Patientinnen und Patienten zu verabreichenden Kontrastmitteln besteht eine Kooperation mit einer neurologischen Praxis vor Ort, die diese Notfälle unmittelbar behandeln kann. 8. Wie beurteilt Sie eine Durchführung von Untersuchungen ohne persönliche Anwesenheit des untersuchenden Arztes aus arztrechtlicher Sicht? Telemedizinische bzw. teleradiologische Leistungen sind entsprechend den Leit - linien der zuständigen Fachgesellschaften anerkannt und werden zunehmend häufiger praktiziert. Durch die Nutzung von Übertragungstechnik gelingt es, bestmögliche Behandlungsqualität auch während der Nachtzeit bzw. an Orten zu realisieren , an denen gleich aus welchen Gründen keine Experten persönlich anwesend sein können. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst