Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 740 19. 10. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Tanja Gönner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für 3- bis 10-Jährige im Landkreis Sigmaringen erhalten K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Landkreis Sigmaringen? 2. Wie bewertet sie deren Arbeit? 3. Sind weitere Standorte im Landkreis Sigmaringen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? 4. Wie wird mit eventuell bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Sigmaringen verfahren? 5. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 6. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Sigmaringen auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 7. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 18. 10. 2011 Gönner CDU Eingegangen: 19. 10. 2011 / Ausgegeben: 11. 11. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 740 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. November 2011 Nr. 33–6937.6/156/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Landkreis Sigmaringen? Im Landkreis Sigmaringen gibt es insgesamt zehn „Bildungshäuser 3 bis 10“: – Bildungshaus Hettingen-Inneringen (Grundschule Inneringen, Kindergarten Sonnenschein Hettingen-Inneringen und Kindergarten Hettingen) – Bildungshaus Sigmaringendorf (Donau-Lauchert-Schule, Kinderhaus Sigmaringendorf , Kinderhaus St. Mainrad Laucherttal) – Bildungshaus Hohentengen (Göge-Schule, katholischer Kindergarten St. Maria , katholischer Kindergarten St. Nikolaus) – Bildungshaus Ostrach (Ostrachtalschule, Kindertageseinrichtung Haus Kombile ) – Bildungshaus Mengen (Ablachschule, Ablachkindergarten, katholischer Kindergarten St. Pelagius Blochingen, Fördergruppe im Schulhaus, Sprachheilkindergarten Beuren, Kindergarten Löwenzahn Rulfingen, integrativer Schulkindergarten Rosna, katholischer Kindergarten St. Maria, katholischer Kindergarten St. Christophorus Ennetach) – Bildungshaus Illmensee (Grundschule Illmensee, Kindergarten Storchennest) – Bildungshaus Leibertingen (Wildensteinschule Leibertingen, Kinderhaus Wunderfitz , Kinderhaus St. Josef, katholischer Kindergarten St. Michael) – Bildungshaus Pfullendorf (Montessori-Grundschule Linzgau, katholischer Kindergarten St. Martin) – Bildungshaus Bad Saulgau (Grundschule Renhardsweiler, katholischer Kindergarten Regenbogen, Kindergarten Löwenzahn) – Bildungshaus Meßkirch (Grundschule Rohrdorf, katholischer Kindergarten Rohrdorf) 2. Wie bewertet sie deren Arbeit? Gemäß der Ausschreibung haben sich alle Standorte intensiv mit dem Bildungshausgedanken auseinandergesetzt und arbeiten engagiert. Das Bildungshaus Hettingen-Inneringen wurde zum Dezember 2007 eingerichtet und wird durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in Ulm wissenschaftlich begleitet. Laut Mitteilung des ZNL werden im August 2012 erste Daten zur Wirkung des „Bildungshauses 3 bis 10“ vorliegen. Das Bildungshaus Hettingen-Inneringen hat wie alle anderen Bildungshäuser in der ersten Startphase die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten intensiviert, worüber derzeit nur „anekdotisch“ berichtet werden kann (siehe hierzu die Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33). Da die weiteren neun Bildungshäuser zu Beginn des Kalenderjahres 2011 eingerichtet wurden, ist eine genaue Bewertung der Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 3. Sind weitere Standorte im Landkreis Sigmaringen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? Es sind keine weiteren Standorte im Landkreis Sigmaringen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein „Bildungshaus 3 bis 10“ beworben haben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 740 3 4. Wie wird mit eventuell bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Sigmaringen verfahren? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt (s. Frage 3.). 5. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald MdL vom 19. August 2011, Drucksache 15/439, der Kleinen Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann MdL vom 31. August 2011, Drucksache 15/463, der Kleinen Anfrage des Abg. Felix Schreiner MdL vom 6. September 2011, Drucksache 15/479, der Kleinen Anfrage der Abg. Viktoria Schmid MdL vom 30. September 2011, Drucksache 15/626, der Kleinen Anfrage des Abg. Ulrich Müller MdL vom 5. Oktober 2011, Drucksache 15/637 und der Kleinen Anfrage der Abg. Werner Raab MdL, Heribert Rech MdL und Joachim Kößler MdL vom 13. Oktober 2011, Drucksache 15/681 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 6. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Sigmaringen auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637 und 15/681 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungsstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Das wissenschaftlich begleitete Bildungshaus Hettingen-Inneringen erhält 12 Anrechnungsstunden für 4 Klassen bzw. Lerngruppen. Das Bildungshaus Mengen erhält 24 Anrechnungsstunden für 12 Klassen bzw. Lerngruppen, das Bildungshaus Sigmaringendorf erhält 12 Anrechnungsstunden für 6 Klassen bzw. Lerngruppen , das Bildungshaus Leibertingen erhält 10 Anrechnungsstunden für 5 Klassen bzw. Lerngruppen, die Bildungshäuser Hohentengen und Pfullendorf erhalten je 8 Anrechnungsstunden für je 4 Klassen bzw. Lerngruppen, die Bildungshäuser Bad Saulgau und Meßkirch erhalten je 6 Anrechnungsstunden für je 3 Klassen bzw. Lerngruppen, das Bildungshaus Illmensee erhält 4 Anrechnungsstunden für 2 Klassen bzw. Lerngruppen und das Bildungshaus Ostrach erhält 2 Anrechnungsstunden für eine Klasse bzw. Lerngruppe. 7. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der genannten Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637 und 15/681 aufgeführt, wurden die Mittel im Zuge des 3. Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2010/2011 etatisiert, die eine auskömmliche Finanzierung der Grundschulen sicherstellen, die an 90 der neuen Bildungshäuser beteiligt sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 740 4 Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden (vgl. Drucksachen 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637, 15/681). In Vertretung Dr. Mentrup Staatssekretär