Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7411 22. 09. 2015 1Eingegangen: 22. 09. 2015 / Ausgegeben: 21. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flurneuordnungsverfahren wurden jeweils in den Jahren 2004 bis 2014 durchgeführt? 2. Wie viele Grundstückseigentümer und Teilnehmergemeinschaften waren in den Jahren 2004 bis 2014 jeweils an den Flurneuordnungsverfahren beteiligt? 3. Wie viel Fläche war in den Jahren 2004 bis 2014 jeweils von Flurneuordnungsverfahren betroffen (Angabe in ha)? 4. Welche Anteile hatten die verschiedenen Verfahrensarten der Flurneuordnung jeweils in den o. g. Jahren (verschiedene Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz , freiwilliger Nutzungstausch sowie FOKUS-Verfahren)? 5. Welche Zielsetzungen lagen den Flurneuordnungsverfahren im o. g. Zeitraum zugrunde (mit Angabe der prozentualen Anteile nach Zielsetzung)? 6. Wie gestalteten sich die Ausführungskosten und die finanzielle Förderung von Flurneuordnungsverfahren durch Europäische Union, Bund und Land jeweils in den Haushaltsjahren 2004 bis 2014? 7. Welche aktuellen Herausforderungen sieht sie bei den Flurneuordnungsverfahren ? 8. Welche Rückmeldungen und Probleme sind ihr hinsichtlich der neuen Verknüpfung von Flurneuordnungsverfahren zur Agrarstrukturverbesserung mit dem Nachweis eines ökologischen Mehrwertes bekannt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Flurneuordnung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7411 2 9. Inwiefern wurden bei den Flurneuordnungsverfahren im o. g. Zeitraum auch Schaftriebwege berücksichtigt? 22. 09. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 Nr. Z(46)-0141.5/576 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flurneuordnungsverfahren wurden jeweils in den Jahren 2004 bis 2014 durchgeführt? 2. Wie viele Grundstückseigentümer und Teilnehmergemeinschaften waren in den Jahren 2004 bis 2014 jeweils an den Flurneuordnungsverfahren beteiligt? 3. Wie viel Fläche war in den Jahren 2004 bis 2014 jeweils von Flurneuordnungsverfahren betroffen (Angabe in ha)? Zu 1., 2. und 3.: In der Tabelle sind die Anzahl und Größe (ha) der Verfahren, der Grundstücks - eigentümer und der Teilnehmergemeinschaften (TG) dargestellt. Die Anzahl der Verfahren entspricht der Anzahl der Teilnehmergemeinschaften. Es werden erst seit 2006 die Grundstückseigentümer in der Statistik geführt. Jahr Verfahren/TG Fläche (ha) Grundstückseigentümer 2004 438 357.602 unbekannt 2005 450 356.953 unbekannt 2006 450 362.967 179.656 2007 432 347.120 176.810 2008 415 323.789 158.822 2009 443 324.714 157.703 2010 441 313.345 150.421 2011 376 289.107 144.152 2012 363 271.811 138.644 2013 366 269.515 133.667 2014 353 259.713 128.891 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7411 4. Welche Anteile hatten die verschiedenen Verfahrensarten der Flurneuordnung jeweils in den o. g. Jahren (verschiedene Verfahren nach Flurbereinigungs - gesetz, freiwilliger Nutzungstausch sowie FOKUS-Verfahren)? 5. Welche Zielsetzungen lagen den Flurneuordnungsverfahren im o. g. Zeitraum zugrunde (mit Angabe der prozentualen Anteile nach Zielsetzung)? Zu 4. und 5.: Innerhalb einer Flurneuordnung gibt es vielfältige Zielsetzungen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes. Je nach Verfahrensart werden besondere Schwerpunkte gesetzt. In der Regel hat die Flurneuordnung einen umfassenden Gestaltungs - auftrag und erreicht eine zeitliche, räumliche und fachliche Konzentration von Maßnahmen insbesondere im Bereich Agrarstruktur, Naturschutz, Umwelt, Infrastruktur . Verfahren nach §§ 1, 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – Regelflurneuordnung Verfahren nach §§ 1, 37 FlurbG dienen der umfassenden Verbesserung der Agrar - struktur sowie zur Förderung der Landentwicklung und der Landeskultur. Damit können umfassende Lösungen bei der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der Wirtschafts-, Wohn- und Erholungsfunktionen gefunden werden. Verfahren nach § 86 FlurbG – vereinfachte Verfahren Durch eine vereinfachte und dadurch schnellere Vorgehensweise soll eine vereinfachte Flurneuordnung schnell Agrarstrukturverbesserungen erreichen und Nutzungskonflikte lösen. Einige Verfahrensschritte der Regelflurneuordnung können in dieser Verfahrensart zusammengefasst werden. Verfahren nach § 87 FlurbG – Unternehmensverfahren Diese Verfahrensart unterstützt die Realisierung von Bauvorhaben. Sie sorgen für eine sozialverträgliche Aufbringung benötigter Flächen, vermeidet Enteignungen, verhindert Schäden in der Landeskultur und minimiert Konflikte aus unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Die durch den Bau von Verkehrswegen entstehenden Durchschneidungsschäden werden durch großräumige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes deutlich reduziert. Verfahren nach § 91 FlurbG – Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (BZV) Das BZV ist eine besondere, vereinfachte Form der Flurneuordnung. Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch von ganzen Flurstücken. Der drohende Rückzug der Landwirtschaft aus schwer zu bewirtschaftenden Lagen und aus Flächen mit wenig Ertrag hat in Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung dieser Verfahrensart zu einem Verfahren mit einem speziellen integralen Erschließungsansatz geführt (Schwarzwaldverfahren). Ziele eines Schwarzwaldverfahrens sind die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Höfe, die Anbindung der Höfe im Außenbereich durch ganzjährig befahrbare und schneeräumbare Wege an das Straßennetz, die Erleichterung der Bewirtschaftung von Wald und Flur durch Ausbau von Wirtschaftswegen. Freiwilliger Nutzungstausch (FNT) Der freiwillige Nutzungstausch ist kein Verfahren nach dem Flurbereinigungs - gesetz. Auf rein freiwilliger Basis können mit Hilfe eines Moderators/Helfers Eigentums- und/oder Pachtflächen zur Verbesserung der Agrarstruktur getauscht werden. Im Zeitraum von 2004 bis 2014 wurden in Baden-Württemberg 9 freiwillige Nutzungstausche durchgeführt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7411 4 FOKUS-Verfahren Bei den FOKUS-Verfahren (Flurneuordnung – optimiert, konzentriert und schnell) handelt es sich um keine Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz . Sie werden in der Statistik nicht gesondert geführt, da sie i. d. R. als vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG angeordnet werden. Verfahrensarten: 6. Wie gestalteten sich die Ausführungskosten (AK) und die finanzielle Förderung von Flurneuordnungsverfahren durch Europäische Union, Bund und Land jeweils in den Haushaltsjahren 2004 bis 2014? Zu 6.: 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 § 1, 37 194 198 192 180 172 167 161 151 143 149 146 § 1, 37 in % 44 44 43 41 42 38 36 40 40 41 41 § 86 51 33 82 54 51 88 101 56 63 65 60 § 86 in % 12 7 18 13 12 20 23 15 17 18 17 § 87 125 155 106 128 128 126 117 110 102 100 97 § 87 in % 28 35 23 30 31 28 27 29 28 27 28 § 91 68 64 70 70 64 62 62 59 55 52 50 § 91 in % 16 14 16 16 15 14 14 16 15 14 14 Jahr AK in € davon Zuschuss in € davon EU in € davon Bund in € davon Land in € 2004 35,4 23,6 3,0 12,3 8,3 2005 30,4 22,5 3,4 11,5 7,6 2006 36,3 22,2 8,5 8,2 5,5 2007 32,3 23,5 – 14,1 9,4 2008 35,8 22,4 4,6 10,7 7,1 2009 36,7 27,6 4,1 14,1 9,4 2010 29,3 20,9 2,3 11,2 7,4 2011 29,9 18,4 2,9 9,3 6,2 2012 29,9 20,0 3,7 9,8 6,5 2013 22,6 15,8 3,6 7,3 4,9 2014 26,5 16,8 – 10,1 6,7 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7411 7. Welche aktuellen Herausforderungen sieht sie bei den Flurneuordnungsverfahren ? 8. Welche Rückmeldungen und Probleme sind ihr hinsichtlich der neuen Verknüpfungen von Flurneuordnungsverfahren zur Agrarstrukturverbesserung mit dem Nachweis eines ökologischen Mehrwertes bekannt? Zu 7. und 8.: Die Flurneuordnung nimmt zu jeder Zeit die gesellschaftlichen Entwicklungen auf und begleitet die notwendigen Veränderungen. Aktuell wurden strategische Lösungsansätze zur Umsetzung anstehender Herausforderungen entwickelt, wie den Arten- und Biotopschutz, den Hochwasserschutz und die erneuerbaren Energien . Seit 2013 wird zur Aufnahme von agrarstrukturellen Verfahren ins Arbeitsprogramm ein ökologischer Mehrwert gefordert und erbracht. Die Bürgschaft für den ökologischen Mehrwert übernimmt die Gemeinde in Form eines Gemeinderats - beschlusses. Aufkommende Probleme zum ökologischen Mehrwert können durch das Instrument der intensiven frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der anerkann - ten Naturschutzverbände ausgeräumt und Lösungen erarbeitet werden. 9. Inwiefern wurden bei den Flurneuordnungsverfahren im o. g. Zeitraum auch Schaftriebwege berücksichtigt? Zu 9.: Im Zeitraum von 2004 bis 2014 wurden in 16 Flurneuordnungsverfahren Schaftriebwege berücksichtigt. Flurstücke zwischen den Beweidungsflächen wurden an die Stadt/Gemeinde zugeteilt oder Schaftriebrechte auf die neuen Flurstücke eingetragen oder übertragen. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor