Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7413 22. 09. 2015 1Eingegangen: 22. 09. 2015 / Ausgegeben: 21. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und in welcher Weise hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau BadenWürttemberg 20 Hektar landwirtschaftlicher Fläche der Kleincomburg bei Schwäbisch Hall-Steinbach zur Verpachtung ausgeschrieben? 2. Trifft es zu, dass die ökologische Bewirtschaftung der Fläche in der Ausschreibung als Vergabekriterium festgelegt wurde? 3. Welche weiteren Vergabe- und Auswahlkriterien hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg der Ausschreibung zugrunde gelegt? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist diese Ausschreibung erfolgt? 5. Wie bewertet sie es, dass durch die o. g. Vergabekriterien bereits mehr als 90 Prozent der Landwirte von der Verpachtung ausgeschlossen sind? 22. 09. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Verpachtung landwirtschaftlicher Fläche der Kleincomburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7413 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 Nr. 4-33SH.A/21 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann und in welcher Weise hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau BadenWürttemberg 20 Hektar landwirtschaftlicher Fläche der Kleincomburg bei Schwäbisch Hall-Steinbach zur Verpachtung ausgeschrieben? Zu 1.: Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat ca. 20 ha landwirtschaftlicher Fläche der Kleincomburg am 19. September 2015 im „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ und im „Haller Tagblatt“ öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben. 2. Trifft es zu, dass die ökologische Bewirtschaftung der Fläche in der Ausschreibung als Vergabekriterium festgelegt wurde? Zu 2.: Ja. 3. Welche weiteren Vergabe- und Auswahlkriterien hat der Landesbetrieb Ver - mögen und Bau Baden-Württemberg der Ausschreibung zugrunde gelegt? Zu 3.: Die eingehenden Angebote werden ausgewertet. Weitere Kriterien sind die Auskömmlichkeit und die Realisierbarkeit der Bewirtschaftung sowie der angebotene Pachtzins. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist diese Ausschreibung erfolgt? Zu 4.: Grundstücksverpachtungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Vergaberecht. Um einen möglichst breiten Kreis von Pachtinteressenten zu erreichen, erfolgte die Ausschreibung gleichwohl nach den Grundsätzen eines öffentlichen Vergabeverfahrens . 5. Wie bewertet sie es, dass durch die o. g. Vergabekriterien bereits mehr als 90 Prozent der Landwirte von der Verpachtung ausgeschlossen sind? Zu 5.: Die landwirtschaftlichen Flächen der Kleincomburg wurden bisher schon ökologisch bewirtschaftet. Die Umstellungszeit von Acker- und Grünflächen für die ökologische Bewirtschaftung beträgt i. d. R. zwei Jahre. Der Status der Flächen als anerkannte Ökoflächen ist ein Wert, der mit der Fortsetzung der ökologischen Wirtschaftsweise erhalten wird. Die Landesregierung fördert den Ökologischen Landbau insgesamt. Die Neuverpachtung der Flächen der Kleincomburg unter der Auflage, die ökologische Bewirtschaftung fortzusetzen, ist daher konsequent. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7413 Bewerben kann sich grundsätzlich jeder, der bereit und in der Lage ist, die Flächen nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus zu bewirtschaften. In Vertretung Hofelich Staatssekretär