Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7423 23. 09. 2015 1Eingegangen: 23. 09. 2015 / Ausgegeben: 27. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sollen in der Bedarfsorientierten Erstaufnahmestelle (BEA) in Hardheim untergebracht werden? 2. Berücksichtigt sie die Tatsache, dass in Hardheim bereits eine Asylbewerberunterkunft des Landkreises mit 350 Flüchtlingen angesiedelt ist? 3. Ist sie bereit, auch nach dem vollständigen Abzug der Bundeswehr die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge nicht zu erhöhen? 4. Ist gewährleistet, dass binnen drei Tagen die Flüchtlinge registriert und einer ärztlichen Untersuchung unterzogen sind? 5. Nach welchen Kriterien werden die Flüchtlinge auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt? 6. Ist sie bereit, bei der Verteilung der Flüchtlinge auf Erstaufnahmeeinrichtungen sich nach der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft analog des Bundesschlüssels zu orientieren? 7. Ist sie bereit, die Polizeipräsenz in Hardheim zu verbessern mit dem Ziel, eine 24-Stunden-Präsenz zu sichern? 22. 09. 2015 Hauk CDU Kleine Anfrage des Abg. Peter Hauk CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Flüchtlingsunterbringung in Hardheim, Neckar-Odenwald-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7423 2 B e g r ü n d u n g Binnen drei Tagen von Donnerstag auf Sonntag (!) hat die Landesregierung entschieden , in der teilgeräumten Carl-Schurz-Kaserne zunächst 350 Flüchtlinge unterzubringen . Laut Aussage des Vertreters des Integrationsministeriums bei der Bürgerversammlung vergangene Woche soll diese Zahl noch auf 650 anwachsen. Mit den bereits in Hardheim vom Landkreis untergebrachten Flüchtlingen ist jeder fünfte derzeit in Hardheim Lebende ein Flüchtling. Damit ist die Tragfähigkeit und Aufnahmefähigkeit der Gemeinde schon über Gebühr erschöpft. Nicht nur die subjektive, auch die objektive Sicherheit der Einwohner erscheint nicht mehr gewährleistet. Daher muss zwingend die Polizeipräsenz in Hardheim schon heute verbessert werden und eine Tragfähigkeitsobergrenze entlang der Einwoh - nerzahlen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeführt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 Nr. 2-0141.5/15/7423 beantwortet das Minis - terium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sollen in der Bedarfsorientierten Erstaufnahmestelle (BEA) in Hardheim untergebracht werden? Zu 1.: In den letzten Monaten sind die Flüchtlingszahlen nach Deutschland und BadenWürttemberg noch einmal stark angestiegen. Eine konkrete Prognose über die weitere Entwicklung der Zugangszahlen ist nicht möglich. Aus diesem Grund kann keine definitive Aussage zur Anzahl der in Hardheim unterzubringenden Flüchtlinge getroffen werden, wobei aktuell keine Planungen bestehen, die derzeitige Belegung auszuweiten. 2. Berücksichtigt sie die Tatsache, dass in Hardheim bereits eine Asylbewerberunterkunft des Landkreises mit 350 Flüchtlingen angesiedelt ist? Zu 2.: Die Unterbringungsverpflichtungen der Kreise, die eine Erstaufnahmeeinrichtung beherbergen, werden im Rahmen der vorläufigen Unterbringung berücksichtigt. Im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden gilt ab Oktober 2015 eine neue Regelung zur Anrechnung von Erstaufnahmeplätzen bei der Zuteilung von Flüchtlingen in die vorläufige Unterbringung. Landkreisen wird danach die Hälfte der Belegung der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung monatsanteilig angerechnet . Dies gibt den privilegierten Kreisen mehr Spielräume für die kreis - interne Verteilung der Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung. 3. Ist sie bereit, auch nach dem vollständigen Abzug der Bundeswehr die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge nicht zu erhöhen? Zu 3.: Auf die Beantwortung zu Nummer 1 wird verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7423 4. Ist gewährleistet, dass binnen drei Tagen die Flüchtlinge registriert und einer ärztlichen Untersuchung unterzogen sind? Zu 4.: Die in Hardheim untergebrachten Flüchtlinge werden derzeit im Zentralen Re - gistrierungszentrum des Landes zur Flüchtlingsaufnahme – Patrick-Henry-Village – in Heidelberg registriert. Aktuell werden täglich rund 50 Personen zur Regis - trierung nach Heidelberg verbracht und nach Abschluss der Verfahrensschritte wieder in die Unterkunft nach Hardheim zurückgebracht. Es ist davon auszugehen , dass sämtliche derzeit in Hardheim untergebrachten Personen zeitnah der Registrierung in Heidelberg zugeführt werden können. Auch die Gesundheits - untersuchung soll in Heidelberg erfolgen, soweit diese nicht bereits durch das Gesundheitsamt Neckar-Odenwald-Kreis vorgenommen wurde. 5. Nach welchen Kriterien werden die Flüchtlinge auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt? Zu 5.: Die Belegung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen richtet sich u. a. nach den Herkunftsländern, die die jeweilige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor Ort bearbeitet. Sucht ein Flüchtling bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung um Asyl nach, dessen BAMF-Außenstelle das jeweilige Herkunftsland nicht bearbeitet, wird er an die für ihn zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung in Baden-Württemberg weitergeleitet. Soweit ein Herkunftsland in Baden-Württemberg nicht durch das BAMF bearbeitet wird, erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung eines anderen Bundeslandes. Innerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung werden die Bewohner, soweit die bau - lichen Gegebenheiten und die Belegungskapazitäten dies zulassen, nach Geschlecht und Ethnien getrennt untergebracht, um das Risiko von Spannungen zu vermindern. 6. Ist sie bereit, bei der Verteilung der Flüchtlinge auf Erstaufnahmeeinrichtungen sich nach der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft analog des Bundesschlüssels zu orientieren? Zu 6.: Die Einrichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen hängt in erster Linie von der baulichen Eignung, der Erschließbarkeit und den Eigentumsverhältnissen ab. Geeignete Liegenschaften sind nicht in jeder Gemeinde und jedem Landkreis vorhanden , weshalb bei der Erstaufnahme eine landesweite Verteilung analog dem Königsteiner Schlüssel nicht realisierbar wäre. 7. Ist sie bereit, die Polizeipräsenz in Hardheim zu verbessern mit dem Ziel, eine 24-Stunden-Präsenz zu sichern? Die Gemeinde Hardheim liegt im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn und wird durch den Polizeiposten Hardheim bzw. – außerhalb dessen Öffnungszeiten – durch das rund um die Uhr besetzte Polizeirevier Buchen betreut . Durch das Polizeipräsidium Heilbronn werden – ggf. auch mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz – lageangepasst alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung, des Gebäudes sowie der Wohnbevölkerung von Hardheim getroffen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7423 4 Eine darüber hinausgehende 24-Stunden-Präsenz am Standort Hardheim ist derzeit nicht vorgesehen. Öney Ministerin für Integration