Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7433 15. Wahlperiode Eingang: 24.09.2015 Kleine Anfrage des Abg. Winfried Mack CDU Gesundheitsuntersuchungen der Asylbewerber Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sie sicher, dass für alle in Baden-Württemberg ankommenden Asylbewerber eine Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) unmittelbar nach ihrem Eintreffen erfolgt? 2. In wie vielen Fällen ist bis zum 31. August 2015 eine Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylVfG unterblieben und wenn ja, aus welchem Grund? 3. Durch welche Maßnahmen stellt sie sicher, dass im Falle einer nicht erfolgten Gesundheitsuntersuchung diese nachgeholt werden kann? 4. Hat sie die kommunalen Gesundheitsämter kurzfristig über die Zuweisung nicht untersuchter Asylbewerber in Notunterkünfte oder andere Einrichtungen der Erstaufnahme informiert? 5. Hat sie auf den Anstieg der Asylbewerberzahlen durch die Aufstockung der Stellenzahl des erforderlichen Personals in den Erstaufnahmestellen und die Beschaffung des erforderlichen technischen Geräts reagiert? 6. Wie viel Personal und welche medizinischen Geräte bzw. Hilfsmittel für die körperliche und psychische Untersuchung dieser Personen stand auf Landesebene (je Landeserstaufnahmeeinrichtung bzw. dieser zugeordneten Notunterkunft) zum 31. August 2015 zur Verfügung? 7. Wird sie auf den prognostizierten weiteren Anstieg der Asylbewerberzahlen mit der weiteren Aufstockung von Personalstellen und Sachmitteln in den Erstaufnahmestellen reagieren? 18.09.2015 Mack CDU