Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7449 29. 09. 2015 1Eingegangen: 29. 09. 2015 / Ausgegeben: 30. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem zeitlichen Ablauf reagierten Stellen bzw. Beamte im Innenministerium auf welche Weise auf den Bericht „Brückenbau für einen Rassisten“ in den Stuttgarter Nachrichten vom 13. Juli 2015? 2. Wann und auf welche Weise erhielt Innenminister Gall von den einzelnen Aktivitäten im Innenministerium jeweils Kenntnis? 3. Was veranlasste Innenminister Gall daraufhin jeweils? 4. Wann und mit welchen Ergebnissen besprach der Innenminister die Angelegenheit mit Justizminister Stickelberger? 5. In welchem Ausmaß wurde die Angelegenheit mit dem Ministerpräsidenten bzw. seinen Staatssekretären besprochen? 6. In welcher Weise und mit welchem Ziel haben Regierungsmitglieder oder Angehörige der Ministerien in dieser Angelegenheit Kontakt zu Journalisten der Stuttgarter Nachrichten bzw. sonst wie betroffenen Journalisten gesucht? 7. In welchem Umfang wird in dieser Sache aktuell noch gegen Journalisten ermittelt ? 29. 09. 2015 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Aktivitäten der Landesregierung nach dem Artikel „Brückenbau für einen Rassisten“ der Stuttgarter Nachrichten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7449 2 B e g r ü n d u n g Die Aktivitäten der Landesregierung nach dem Artikel „Brückenbau für einen Rassisten“ der Stuttgarter Nachrichten vom 13. Juli 2015 sollen aufgezeigt werden . A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium und dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem zeitlichen Ablauf reagierten Stellen bzw. Beamte im Innenministerium auf welche Weise auf den Bericht „Brückenbau für einen Rassisten“ in den Stuttgarter Nachrichten vom 13. Juli 2015? Zu 1.: Die Regierungsbeauftragten des Innenministeriums, die an der nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 6. Juli 2015 teilnahmen, erhielten von der Presseberichterstattung nach Veröffentlichung Kenntnis. In einem Schreiben des Regierungsbeauftragten des Innenministeriums an das Justizministerium vom 20. Juli 2015 wurde dieses gebeten zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht einzuleiten sei. Das Justizministerium hat die Prüfbitte an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. 2. Wann und auf welche Weise erhielt Innenminister Gall von den einzelnen Aktivitäten im Innenministerium jeweils Kenntnis? Zu 2.: Herr Innenminister Gall erhielt durch die Presseberichterstattung der Stuttgarter Nachrichten vom 10. September 2015 Kenntnis von dem Vorgang. 3. Was veranlasste Innenminister Gall daraufhin jeweils? Zu 3.: Herr Innenminister Gall hat in diesem Zusammenhang nichts veranlasst. 4. Wann und mit welchen Ergebnissen besprach der Innenminister die Angelegenheit mit Justizminister Stickelberger? Zu 4.: Die beiden Minister haben die Angelegenheit nicht besprochen. 5. In welchem Ausmaß wurde die Angelegenheit mit dem Ministerpräsidenten bzw. seinen Staatssekretären besprochen? Zu 5.: Eine solche Besprechung hat nicht stattgefunden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7449 6. In welcher Weise und mit welchem Ziel haben Regierungsmitglieder oder Angehörige der Ministerien in dieser Angelegenheit Kontakt zu Journalisten der Stuttgarter Nachrichten bzw. sonst wie betroffener Journalisten gesucht? Zu 6.: Weder Regierungsmitglieder noch die Pressestellen und die Regierungsbeauftragten des Staatsministeriums, Innenministeriums und Justizministeriums haben in dieser Angelegenheit Kontakt zu Journalisten gesucht. 7. In welchem Umfang wird in dieser Sache aktuell noch gegen Journalisten ermittelt ? Zu 7.: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer beson - deren Geheimhaltungspflicht. Wie sich aus dem dem Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg mit Schreiben des Justizministeriums vom 25. August 2015 zur Verfügung gestellten Bericht ergibt, kommen als Tatverdächtige insofern lediglich Personen in Betracht, die an der nicht-öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 6. Juli 2015 teilgenommen haben. Das Ermittlungsverfahren , das derzeit noch nicht abgeschlossen ist, richtete sich zu keinem Zeitpunkt gegen Journalisten. In Vertretung Dr. Zinell Ministerialdirektor