Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7450 15. Wahlperiode Eingang: 29.09.2015 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP Energieeffizienzvorgaben für Flüchtlingsunterkünfte Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Neubauten wurden in den vergangen fünf Jahren für die Unterbringung von Asylbewerbern in Baden-Württemberg durch Land, Kreise und Kommunen errichtet? 2. Wie viele Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) wurden in den vergangenen fünf Jahren in Baden-Württemberg im Wege einer Nutzungsänderung für die Unterbringung von Asylbewerbern durch Land, Kreise und Kommunen erschlossen? 3. Inwieweit und wie oft haben die zuständigen Landesbehörden in BadenWürttemberg bisher bei der Schaffung von Wohnraum für Asylbewerber in Bestandsgebäuden bzw. in Neubauten eine Befreiung nach § 25 Absatz 1 Energieeinsparverordnung erteilt? 4. Inwieweit ermöglicht § 19 Absatz 2 des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes BadenWürttemberg (EWärmeG) vergleichbare Ausnahmen und Befreiungen bei der Schaffung von Wohnraum für Asylbewerber in Bestandsgebäuden bzw. in Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)? 5. Inwieweit und wie oft wurden vor diesem Hintergrund bereits Ausnahmen und Befreiungen nach § 19 Absatz 2 des EWärmeG gewährt? 6. Sieht sie diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um einen flexibleren und unbürokratischeren Umgang mit dem EWärmeG zu gewährleisten? 7. Wie beurteilt sie verwaltungsökonomisch die Forderung, die Energieeinsparverordnung 2014 zu ändern, um die Bearbeitung der entsprechenden Befreiungsanträge einzusparen? 29.09.2015 Glück FDP/DVP