Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7468 01. 10. 2015 1Eingegangen: 01. 10. 2015 / Ausgegeben: 04. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass es sich bei der Hohenwettersbacher Pappelallee um eine landschaftsprägende Allee im Sinne von § 14 Absatz 1 Ziffer 7 Naturschutzgesetz handelt? 2. Teilt sie die Auffassung, dass diese Allee durch den von der Stadt Karlsruhe beabsichtigten und teilweise auch schon erfolgten Ersatz der Pyramidenpappeln durch Winterlinden ihre landschaftsprägende Bedeutung verliert? 3. Teilt sie darüber hinaus die Auffassung, dass im Sinne der Wiederherstellung dieser landschaftsprägenden Allee die von der Stadt Karlsruhe ersatzweise gepflanzten Winterlinden (Tilia cordata) wieder durch die ursprünglichen Pappeln (Populus nigra italica) ersetzt werden sollten? 4. Welche Alleen in Baden-Württemberg stehen derzeit unter Denkmalschutz? 5. Wurden auch für die Hohenwettersbacher Pappelallee in der Vergangenheit Anträge auf Eintragung in die Denkmalliste des Landes gestellt und wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt? 01. 10. 2015 Stober SPD Kleine Anfrage des Abg. Johannes Stober SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Schutz der Hohenwettersbacher Pappelallee in Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7468 2 B e g r ü n d u n g Die Hohenwettersbacher Pappelallee zwischen Thomashof und Batzenhof ist die mit Abstand landschaftsprägendste Allee in der Region Karlsruhe. Auf einem Grat verlaufend ist ihre Sichtbarkeit besonders hoch. Sie wird daher auch immer wieder gern als Fotomotiv verwendet, u. a. im Rahmen einer doppelseitigen Fotografie im Fahrgastmagazin der DB AG. Sie ist das Wahrzeichen von Hohen - wettersbach und ist weit über die Grenzen der Stadt Karlsruhe hinaus als eine der wenigen noch erhaltenen Pappelalleen bekannt. Den Menschen der umliegenden Gemeinden dient sie zur Naherholung und ist allgemein aufgrund ihres südländischen Flairs sehr beliebt. Außerdem stellt sie eine Leitschiene der Zwergfledermäuse in ihrem Jagdrevier dar und dient als Ruhestätte für diese Fledermausart. Dennoch hat die Stadt Karlsruhe inzwischen ca. 73 der insgesamt rund 180 Pyramidenpappeln gefällt und durch insgesamt 65 Winterlinden ersetzt. Da es dabei fast ausschließlich um Pappeln auf einer Seite der Allee handelt und die neuen Bäume noch klein sind, ist die Pappelallee als solche derzeit erfreulicherweise immer noch von weitem erkennbar. Dies wird sich jedoch spätestens dann ändern, wenn die Stadt Karlsruhe ihre Absicht wahr macht und im Jahr 2017 weitere Pyramidenpappeln fällt. Mit dem neu in Kraft getretenen Naturschutzgesetz (NatSchG) werden nun auch landschaftsprägende Alleen wie die Hohenwettersbacher Pappelallee unter Schutz gestellt. Zwar ist in § 31 Absatz 6 NatSchG auch geregelt, dass bei Ersatzpflanzungen standortgerechte und bevorzugt gebietsheimische Baumarten zu verwenden sind. Diese Voraussetzungen treffen auf die neu gepflanzten Winterlinden zwar eher zu; allerdings verliert die Pappelallee dadurch vollständig ihren landschaftsprägenden Charakter. Insbesondere ihr einzigartiger südländischer Flair („Toskana-Wirkung“) aufgrund der bisher noch weit sichtbaren säulenförmigen Pappeln, das sie zum Wahrzeichen Hohenwettersbachs und weit darüber hinaus macht und der damit verbundene Erholungswert für Spaziergänger und Betrachter ginge verloren. Die kugelförmigen und nur langsam wachsenden Winterlinden können diese Ästhetik und Eigenart nicht bieten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 Nr. Z-(62) 0141.5/581 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass es sich bei der Hohenwettersbacher Pappelallee um eine landschaftsprägende Allee im Sinne von § 14 Absatz 1 Ziffer 7 Naturschutzgesetz handelt? Zu 1.: Die Hohenwettersbacher Pappelallee ist als eine landschaftsprägende Allee im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 7 des Naturschutzgesetzes des Landes vom 23. Juni 2015 (NatSchG) anzusehen. Die Allee tritt als deutlich wahrnehmbares, gliederndes Landschaftselement in Erscheinung und prägt durch die hochgewachsenen Pappelreihen die umgebende Landschaft. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7468 2. Teilt sie die Auffassung, dass diese Allee durch den von der Stadt Karlsruhe beabsichtigten und teilweise auch schon erfolgten Ersatz der Pyramidenpappeln durch Winterlinden ihre landschaftsprägende Bedeutung verliert? Zu 2.: Eine aus Winterlinden bestehende Allee wird ebenfalls eine landschaftsprägende Wirkung entfalten. Die Hohenwettersbacher Pappelallee verläuft auf einem Kamm, sodass auch eine aus niedrigeren Bäumen bestehende Allee auf die umgebende Landschaft als strukturierendes optisches Element ausstrahlt. 3. Teilt sie darüber hinaus die Auffassung, dass im Sinne der Wiederherstellung dieser landschaftsprägenden Allee die von der Stadt Karlsruhe ersatzweise gepflanzten Winterlinden (Tilia cordata) wieder durch die ursprünglichen Pappeln (Populus nigra italica) ersetzt werden sollten? Zu 3.: Nach § 31 Abs. 6 NatSchG sind Alleen nachhaltig zu sichern, wiederherzustellen und es sollen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Dabei sind bei Kulturdenkmalen im Sinne des § 2 des Denkmalschutzgesetzes die historisch nachgewiesenen Baumarten im Sinne der Authentizität zu bevorzugen. Aus dieser Vorschrift erwächst jedoch keine rechtliche Verpflichtung , die von der Stadt Karlsruhe ersatzweise gepflanzten Winterlinden wieder durch die ursprünglichen Pappeln zu ersetzen. Der Batzenhof in Karlsruhe-Hohenwettersbach ist eine gutsherrliche Hofanlage des mittleren 18. Jahrhunderts mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts. Der Hof ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz. Die Hohenwettersbacher Pappelallee wurde in den 1960er-Jahren von den Eigentümern des Hofes angelegt und ist nicht Bestandteil des Schutzgutes des Kulturdenkmals. Die Allee besitzt sicherlich einen gewissen ästhetischen, der Bevölkerung lieb gewordenen landschaftlichen Reiz. Nach Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) ist die moderne Allee mit den nicht landschaftstypischen Pappeln jedoch aus heutiger Sicht weder für sich selbst, noch in Sachgesamtheit mit dem im Kern spätbarocken Hof als Kulturdenkmal einzu - stufen. Daher ist bei Ersatzpflanzungen in der Hohenwettersbacher Pappelallee § 31 Abs. 6 Satz 2 NatSchG einschlägig, wonach hierzu standortgerechte und bevorzugt gebietsheimische Baumarten zu verwenden sind. Die von der Stadt Karlsruhe seit dem Jahre 2008 eingesetzten Winterlinden sind gebietsheimisch und für die Landschaftsräume in Mitteleuropa typische Alleebäume. 4. Welche Alleen in Baden-Württemberg stehen derzeit unter Denkmalschutz? Zu 4.: Alleen in Baden-Württemberg stehen in der Regel im Zusammenhang mit Parks und Gartenanlagen, oftmals auch im Zusammenhang mit Schlössern bzw. herrschaftlichen Anlagen als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Bei der Sachgesamtheit bilden mehrere Objekte zusammengenommen ein Kulturdenkmal, wobei einzelne Elemente der Sachgesamtheit bereits auch für sich allein schon Kulturdenkmale sein können, andere weisen diese Eigenschaft nicht auf. Nach der Denkmalliste des LAD stehen insgesamt 72 Alleen als Sachgesamtheit oder als eigenständiges Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Beispiele in der Region Karlsruhe sind die Lichtentaler Allee in Baden-Baden oder die Lindenallee im Kurpark Bad Wildbad. Aus Gründen des Datenschutzes ist eine namentliche Nennung aller Alleen nicht möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7468 4 5. Wurden auch für die Hohenwettersbacher Pappelallee in der Vergangenheit Anträge auf Eintragung in die Denkmalliste des Landes gestellt und wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt? Zu 5.: Weder bei dem für die Eintragungen in das Denkmalbuch des Landes als höhere Denkmalschutzbehörde zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe noch beim LAD wurden Anträge gestellt. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor