Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7530 08. 10. 2015 1Eingegangen: 08. 10. 2015 / Ausgegeben: 10. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Fördervolumen war ursprünglich im laufenden Haushaltsjahr jeweils für die 16 Landesförderprogramme des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum vorgesehen? 2. Wie viele Anträge sind im Rahmen der Antragstellung „Gemeinsamer Antrag“ bisher jeweils für die einzelnen Landesförderprogramme eingegangen? 3. Wie hoch war bisher jeweils das Antragsvolumen für die einzelnen Landesförderprogramme (die Fragen 1 bis 3 können zusammenhängend in Tabellenform beantwortet werden)? 4. Bei welchen der 16 Landesförderprogramme zeichnet sich ab, dass das Antragsvolumen geringer ausfallen wird als erwartet? 5. Erwägt sie, innerhalb der zweiten Säule Umschichtungen zugunsten bestimmter Förderprogramme vorzunehmen? 6. Wenn ja, welche Mittelumschichtungen und zugunsten welcher Programme hält sie für vorstellbar? 7. Ist sie bereit dazu, eine nachträgliche Entbürokratisierung des Agrarinvestitionsförderprogramms (z. B. Tierwohl-Kriterien) und der Marktstrukturverbesserung (z. B. Ressourceneffizienzvorgaben) zu prüfen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Abruf der Fördermittel aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7530 2 8. Wie bewertet sie die Verteilung der Fördermittel aus der zweiten Säule aus Sicht von reinen Ackerbaubetrieben? 07. 10. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 Nr. Z(20)-0141.5/583F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Fördervolumen war ursprünglich im laufenden Haushaltsjahr jeweils für die 16 Landesförderprogramme des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum vorgesehen? Zu 1: Für die einzelnen Förderprogramme der zweiten Säule sind im Rahmen des Maßnahmen - und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) im Jahr 2015 jeweils folgende Fördervolumen (EU- und nationale Mittel) eingeplant: Förderprogramm vorgesehener Mittelrahmen 2015 Bildung 0,3 Mio. € Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) 0,2 Mio. € Beratung landwirtschaftlicher Betriebe 5,0 Mio. € Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 30 Mio. € Marktstrukturverbesserung 9,5 Mio. € Landschaftspflegerichtlinie-Vertragsnaturschutz (LPR A) 21 Mio. € Landschaftspflegerichtlinie (LPR B-E) 28 Mio. € Integrierte Ländliche Entwicklung/Flurneuordnung 19 Mio. € Diversifizierung 3 Mio. € Naturparke 3 Mio. € Naturnahe Gewässerentwicklung 4 Mio. € Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) 3,5 Mio. € Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) 83 Mio. € Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) 30 Mio. € Umweltzulage Wald (UZW) 0,6 Mio. € Zusammenarbeit/Europäische Innovationspartnerschaften 1,6 Mio. € LEADER 7 Mio. € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7530 2. Wie viele Anträge sind im Rahmen der Antragstellung „Gemeinsamer Antrag“ bisher jeweils für die einzelnen Landesförderprogramme eingegangen? 3. Wie hoch war bisher jeweils das Antragsvolumen für die einzelnen Landesförderprogramme (die Fragen 1 bis 3 können zusammenhängend in Tabellenform beantwortet werden)? Zu 2. und 3.: Die folgende Tabelle gibt für die Förderprogramme des Gemeinsamen Antrags, die bisher eingegangenen Anträge für das Jahr 2015 (Frage 2) sowie das Antrags - volumen für das Jahr 2014 (Frage 3) wieder. Die Antragsvolumina 2015 sind wegen der noch laufenden Auswertung der Anträge noch nicht bekannt. Förderprogramm im Anträge AntragsRahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 volumen 2014 LPR A (Vertragsnaturschutz) 6.181 13 Mio. € FAKT/MEKA III 24.165 75 Mio. € AZL 22.014 31 Mio. € UZW 1.154 0,4 Mio. € 4. Bei welchen der 16 Landesförderprogramme zeichnet sich ab, dass das Antragsvolumen geringer ausfallen wird als erwartet? 5. Erwägt sie, innerhalb der zweiten Säule Umschichtungen zugunsten bestimmter Förderprogramme vorzunehmen? 6. Wenn ja, welche Mittelumschichtungen und zugunsten welcher Programme hält sie für vorstellbar? Zu 4., 5. und 6.: Wegen der üblichen Unsicherheiten in der Startphase von neuen EU-Förderpe - rioden ist es für eine Bewertung, inwieweit die im MEPL III eingeplanten Finanzbeträge dem tatsächlichen Bedarf im Förderzeitraum 2014 bis 2020 entsprechen, noch zu früh. Die Genehmigung des MEPL III erfolgte wegen Verzögerungen bei der EU-Kommission erst im Mai 2015. Bei den investiven Förderprogrammen herrscht erfahrungsgemäß im ersten Jahr der Programmlaufzeit eine ausgeprägte Zurückhaltung. Insofern stellt sich die Frage von Umschichtungen immer erst nach einer längeren Umsetzungsphase der Förderprogramme. Aufgrund der seit Monaten anhaltenden schwierigen Erlös- und Einkommens - situation bei Milchvieh- und Veredelungsbetrieben herrschen derzeit bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben Liquiditätsengpässe, die durch die Folgen der Trockenheit in den Sommermonaten noch verstärkt werden. Diese Ausnahme - situation lässt erwarten, dass der Bedarf an Fördermitteln für Investitionen (AFP) in nächster Zeit generell geringer sein wird als im MEPL III-Finanzplan vorgesehen , der bereits im Frühjahr 2014 konzipiert wurde. Demgegenüber ist das Inte - resse am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) höher als kalkuliert. Durch die Umschichtung von AFP in FAKT wird dieser Entwicklung Rechnung getragen. Mit dem 1. Änderungsantrag zum MEPL III, der am 27. Oktober 2015 dem Begleitausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird, ist eine Umschichtung von 10 Millionen Euro aus AFP in FAKT vorgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7530 4 7. Ist sie bereit dazu, eine nachträgliche Entbürokratisierung des Agrarinvesti - tionsförderprogramms (z. B. Tierwohl-Kriterien) und der Marktstrukturverbesserung (z. B. Ressourceneffizienzvorgaben) zu prüfen? Zu 7.: Voraussetzung für die Mitfinanzierung der Förderprogramme „Agrarinvestitionsförderungsprogramm “ und „Marktstrukturverbesserung“ aus Mitteln der EU und des Bundes ist die Einhaltung der EU-Vorgaben und des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die entsprechenden Regelungen der Verwaltungsvorschriften (z. B. bezüglich der Ressourceneffizienzvorgaben) entsprechen diesen Vorgaben. Die Verwaltungsvorschriften werden im Hinblick auf eine mögliche Entbürokratisierung kontinuierlich überprüft. 8. Wie bewertet sie die Verteilung der Fördermittel aus der zweiten Säule aus Sicht von reinen Ackerbaubetrieben? Zu 8.: Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Bereich der ersten Säule werden seit 2014 einige Agrarumweltleistungen der landwirtschaftlichen Betriebe, die in der vorhergehenden Förderperiode über die Förderprogramme der zweiten Säule gefördert wurden, im Rahmen des Greenings über die Direktzahlungen als gesellschaftliche Leistungen ausgeglichen. Damit wurde beim Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) der Spielraum für die Förderung von Ackerbaubetrieben deutlich eingeschränkt. Dennoch besteht mit den landwirtschaftlichen Förderprogrammen für Ackerbaubetriebe je nach Erfordernis, Betriebsausrichtung und topografischer und regionaler Lage nach wie vor ein attraktives Förderangebot in der zweiten Säule. Einige Förderprogramme wie z. B. die Agrarinvestitionsförderung, die Beratung oder die Diversifizierung stehen Betrieben jeder Betriebsausrichtung zur Verfügung. Der Förderschwerpunkt der zweiten Säule im Agrarumweltbereich gilt in der neuen Förderperiode den Betrieben, die öffentlichen Leistungen für die Gesellschaft erbringen , die über den Markt nicht abgegolten werden. Diese Betriebe können sich in der Regel auch nicht so flexibel wie reine Ackerbaubetriebe an Marktgeschehnisse anpassen. Bei der Förderung des Ackerbaus ist auch zu berücksichtigen, dass Fördermaßnahmen der letzten Förderperioden heute Standardverfahren darstellen, sodass die Förderung nicht mehr angemessen ist. Dennoch bestehen auch für Ackerbaubetriebe etliche Fördermöglichkeiten im Agrarumweltbereich, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern auch sehr gut angenommen wurden. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor