Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7535 08. 10. 2015 1Eingegangen: 08. 10. 2015 / Ausgegeben: 10. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele pensionierte Lehrer und Polizisten konnten im laufenden Jahr bisher aus dem Ruhestand zurückgeholt werden, um bei der Flüchtlingsaufnahme zu helfen? 2. An wie viele Pensionäre wurden bisher, absolut und prozentual zur Gesamtzahl an Pensionären entsprechenden Alters, Anfragen zur Rückkehr aus dem Ruhestand gerichtet? 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Tätigkeiten ermöglicht? 4. Wie ist die Vergütung der Pensionäre geregelt, betreffend die Höhe der Vergütung sowie die Zahl der Arbeitsstunden? 5. Wie gestaltet sich die Mindestkürzungsgrenze und die Höchstgrenze des Zuverdienstes für Pensionäre nach Besoldungsgruppen, ohne dass eine Anrechnung auf den Pensionsanspruch zu befürchten ist? 6. Wie vielen Arbeitsstunden entspricht dieser Freibetrag des Zuverdienstes bei regulärer Vergütung entsprechend der Antwort auf Frage 3, unterteilt nach durchbeförderten pensionierten Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes? 7. Hält sie diese Regelung für ausreichend, um mehr Pensionäre zur Hilfe in der Flüchtlingsaufnahme zu gewinnen? 08. 10. 2015 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Rechtliche Rahmenbedingungen zum Einsatz von Pensionären bei der Flüchtlingsaufnahme Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7535 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. November 2015 Nr. 1-13/56 beantwortet das Innenministerium in Abstimmung mit den Ministerien die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele pensionierte Lehrer und Polizisten konnten im laufenden Jahr bisher aus dem Ruhestand zurückgeholt werden, um bei der Flüchtlingsaufnahme zu helfen? Zu 1.: Nach Angaben der Regierungspräsidien haben diese zum Stichtag 1. Oktober 2015 insgesamt drei pensionierte Lehrer und 16 pensionierte Polizisten bei der Flüchtlingsaufnahme beschäftigt. Beim Regierungspräsidium Freiburg werden zum 1. November 2015 zusätzlich drei pensionierte Polizisten beschäftigt. 2. An wie viele Pensionäre wurden bisher, absolut und prozentual zur Gesamtzahl an Pensionären entsprechenden Alters, Anfragen zur Rückkehr aus dem Ruhestand gerichtet? Zu 2.: Im Geschäftsbereich des Innenministeriums hat das Innenministerium die eigenen ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschrieben, die in den letzten 5 Jahren in den Ruhestand getreten sind (ca. 50 Personen; entspricht über 95 % der Gesamtzahl der Pensionäre/Rentner entsprechenden Alters). Die nachgeordneten Behörden wurden gebeten, entsprechend zu verfahren. Angaben zur Anzahl der angeschriebenen Personen liegen nicht vor. Von den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst wurden insgesamt ca. 3.050 Pensionäre und in Rente befindliche Tarifbeschäftigte angeschrieben. In den Geschäftsbereichen des Staatsministeriums, des Justizministeriums, des Ministeriums für Integration, des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und im außerschulischen Bereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport werden sämtliche ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschrieben, die vor nicht mehr als fünf Jahren in den Ruhestand getreten sind. Der Versand der Anschreiben wird aus Gründen der Verwaltungseffizienz durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung erfolgen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft wurden darüber hinausgehend im Bereich des Bundesbaus Baden-Württemberg (u. a. zuständig für die baulichen Maßnahmen in den Kasernen) zwei für einen fachlichen Einsatz in Frage kommende Pensionäre direkt angefragt. Beim Rechnungshof wurden alle Pensionäre der letzten 5 Jahre, insgesamt 29 Per - sonen, angefragt (entspricht 100 %). Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den nachgeordneten Bereich (über 70 Hochschulen und Einrichtungen) gebeten, bei allen Pensionärinnen und Pensionären, die sich noch nicht länger als fünf Jahre im Ruhestand befinden , für eine Mithilfe in der Flüchtlingsverwaltung zu werben. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte nicht erhoben werden, wie viele Pensionärinnen und Pensionäre von den Einrichtungen daraufhin insgesamt angeschrieben wurden. Das Ministerium selbst hat 27 Pensionärinnen und Pensionäre angeschrieben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im Sommer 2015 alle ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit dem 1. Januar 2010 in Ruhestand bzw. Rente gegangen sind (insgesamt 43 Personen), um Mithilfe in der Flüchtlingsverwaltung gebeten. Der nachgeordnete Bereich wurde gebeten , ebenso zu verfahren und sich an die ehemals an der Dienststelle Beschäftigten zu wenden. Hierauf wurden ca. 500 Personen angeschrieben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (KM) werden landesweit nach den dem Kultusministerium vorliegenden Unterlagen derzeit 36 Ruhestandslehrkräfte in Vorbereitungsklassen oder berufsvorbereitenden Klas- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7535 sen (VABO) für Flüchtlingskinder bzw. -jugendliche eingesetzt. Diese Personen haben sich in der Regel entweder auf Ausschreibungen beworben oder sind den Schulleitungen bzw. Staatlichen Schulämtern aus ihrem aktiven Dienst noch bekannt . Eine Differenzierung nach dem Alter der Pensionäre kann nicht vorgenommen werden. Im Verhältnis zu den Ruhestandsfällen in den Schuljahren 2009/ 2010 bis 2014/2015 in Höhe von 22.052 Fällen liegt der Anteil damit unter einem Prozent. Von 31 Personen, die seit Januar 2011 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) pensioniert und verrentet wurden, wurden 30 Personen im September 2015 angefragt, die für eine Mitarbeit in der Flüchtlingsverwaltung grundsätzlich in Betracht kommen (entspricht ca. 97 %). Von 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den letzten fünf Jahren beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in den Ruhestand getreten sind, wurden 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (entspricht ca. 30 %) mit der Bitte um Mitarbeit im Bereich Flüchtlingsverwaltung angeschrieben . Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wurden insgesamt 55 ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministeriums, der Landratsämter und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg angeschrieben. Es wurde dabei auf alle aus dem Personalverwaltungssystem Dipsy ermittelbaren Datensätze über ehemalige Beschäftigte zurückgegriffen, die sich für einen Einsatz in der Flüchtlingsaufnahme eignen könnten. Angaben zum prozentualen Anteil der angeschriebenen Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl an Pensionären entsprechenden Alters konnten innerhalb des Bearbeitungszeitraums nicht durchgehend ermittelt werden. 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Tätigkeiten ermöglicht? 4. Wie ist die Vergütung der Pensionäre geregelt, betreffend die Höhe der Vergütung sowie die Zahl der Arbeitsstunden? Zu 3. und 4.: Die Mitarbeit erfolgt grundsätzlich auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrages nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung und damit die Höhe der Bezahlung richtet sich nach Eingruppierungsregelungen des Tarifvertrags und ist von der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Die Zahl der Arbeitsstunden wird individuell zwischen den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem jeweiligen Regierungspräsidium vereinbart. In der Regel arbeiten die ehemaligen Beschäftigten in Teilzeit. 5. Wie gestaltet sich die Mindestkürzungsgrenze und die Höchstgrenze des Zuverdienstes für Pensionäre nach Besoldungsgruppen, ohne dass eine Anrechnung auf den Pensionsanspruch zu befürchten ist? Zu 5.: Bezieht eine Ruhestandsbeamtin oder ein Ruhestandsbeamter neben seinen Versorgungsbezügen ein Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, so sind die Versorgungsbezüge gemäß § 68 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden -Württemberg (LBeamtVGBW) zu kürzen. Eine Kürzung erfolgt dann, wenn das Ruhegehalt und das Verwendungseinkommen zusammen eine in § 68 Abs. 2 LBeamtVGBW näher bezeichnete Höchstgrenze übersteigen. Als Höchstgrenze für Ruhestandsbeamte gelten die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Wird die Höchstgrenze überschritten, so ist das Ruhegehalt um den übersteigenden Betrag zu kürzen. Das anrechnungsfreie Einkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen der jeweiligen Höchstgrenze und dem Ruhegehalt. Aus den nachfolgenden Berechnungsbeispielen ist zu entnehmen, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7535 4 dass der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei einem erreichten Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % am geringsten ist. Bei Ruhestandsbeamten, die insbesondere aufgrund von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigung einen geringeren Ruhe - gehaltssatz erreicht haben, ist die Hinzuverdienstgrenze entsprechend höher. Eine nahezu völlige Anrechnungsfreiheit eines Verwendungseinkommens in Höhe von monatlich z. B. 2.000 Euro ergibt sich beispielsweise bei einem Ruhegehalt mit 60 % oder geringer aus der Besoldungsgruppe A 13. Die Anrechnungsfreiheit hängt letztendlich im Einzelfall von der Besoldungsgruppe, aus der die Höchstgrenze und das Ruhegehalt berechnet werden, und dem individuell erreichten Ruhe - gehaltssatz ab. Rechenbeispiele bei Verwendungseinkommen von 2.000 Euro monatlich A 9 A 13 A 15 Grundgehalt 3.199,75 4.915,76 6.145,49 Strukturzulage 79,29 88,10 0 Summe 3.279,04 5.003,86 6.145,49 Anpassungsfaktor 0,984 3.226,58 4.923,80 6.047,16 ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3.226,58 4.923,80 6.047,16 Höchstgrenze 100 % 3.226,58 4.923,80 6.047,16 Mindesthöchstgrenze 1) 3.507,26 Ruhegehaltssatz (71,75 %) 2.315,07 3.532,83 4.338,84 Verwendungseinkommen 2.000,00 2.000,00 2.000,00 zusammen 4.315,07 5.532,83 6.338,84 übersteigt die Höchstgrenze um den Kürzungsbetrag 807,81 609,03 291,68 Ruhegehalt 2.315,07 3.532,83 4.338,84 abzüglich Kürzungsbetrag 807,81 609,03 291,68 verbleibendes Ruhegehalt 1.507,26 2.923,80 4.047,16 anrechnungsfrei wäre ein monatliches Einkommen bis maximal 1.192,19 1.390,97 1.708,32 A 9 A 13 A 15 Grundgehalt 3.199,75 4.915,76 6.145,49 Strukturzulage 79,29 88,1 0 Summe 3.279,04 5.003,86 6.145,49 Anpassungsfaktor 0,984 3.226,58 4.923,80 6.047,16 ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3.226,58 4.923,80 6.047,16 Höchstgrenze 100 % 3.226,58 4.923,80 6.047,16 Mindesthöchstgrenze 1) 3.507,26 Ruhegehaltssatz 60 % 1.935,95 2.954,28 3.628,30 Verwendungseinkommen 2.000,00 2.000,00 2.000,00 zusammen 3.935,95 4.954,28 5.628,30 übersteigt die Höchstgrenze um den Kürzungsbetrag 428,69 30,48 0,00 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7535 1) Die Mindesthöchstgrenze beträgt das 1,384-Fache der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5. Sie findet in den Berechnungsbeispielen nur bei Besoldungs - gruppe A 9 Anwendung. 6. Wie vielen Arbeitsstunden entspricht dieser Freibetrag des Zuverdienstes bei regulärer Vergütung entsprechend der Antwort auf Frage 3, unterteilt nach durchbeförderten pensionierten Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes? Zu 6.: Da eine Tätigkeit im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen in der Regel auf Basis einer kurzzeitigen Einweisung erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten im Bereich der Entgeltgruppen 3 bis 5 TV-L eingruppiert werden. In der nachfolgenden Berechnung werden daher diese Entgeltgruppen zugrunde gelegt . Innerhalb einer Entgeltgruppe richtet sich die Höhe der Bezahlung nach der Stufe, der der Beschäftigte zugeordnet ist. Sofern eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt oder Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeit förderlich sind, können Beschäftigte einer höheren Stufe zugeordnet werden. Über die maßgebliche Entgeltgruppe und die Stufenzuordnung entscheidet im jeweiligen Einzelfall die zuständige personalverwaltende Stelle. Bei der folgenden Berechnung wurde die Stufe 3 zugrunde gelegt. 1) Im Tarifbereich werden bei den Stundenentgelten monatlich 171,75 Stunden (entspricht der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Std.) zugrunde gelegt. Ruhegehalt 1.935,95 2.954,28 3.628,30 abzüglich Kürzungsbetrag 428,69 30,48 0,00 verbleibendes Ruhegehalt 1.507,26 2.923,80 3.628,30 anrechnungsfrei wäre ein monatliches Einkommen bis maximal 1.571,31 1.969,52 2.418,86 Anrechnungsfreies Einkommen bei Ruhegehalt 71,75 % bei Ruhegehalt 60 % Besoldungsgruppe A 9 A 13 A 15 A 9 A 13 A 15 anrechnungsfreies Einkommen 1.192,19 € 1.390,97 € 1.708,32 € 1.571,31 € 1.969,52 € 2.418,86 € Entgeltgruppe (EG) TV-L Umrechnung des anrechnungsfreien Einkommens in Arbeitsstunden je Monat EG 5 Stufe 3 84,37 Std. 98,44 Std. 120,90 Std. 111.20 Std. 139,39 Std. 171,19 Std. EG 4 Stufe 3 87,34 Std. 101,90 Std. 125,15 Std. 115,11 Std. 144,29 Std. 177,21 Std.1) EG 3 Stufe 3 92,13 Std. 107,49 Std. 132,02 Std. 121,43 Std. 152,20 Std. 186,93 Std.1) Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7535 6 7. Hält sie diese Regelung für ausreichend, um mehr Pensionäre zur Hilfe in der Flüchtlingsaufnahme zu gewinnen? Zu 7.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft prüft derzeit, inwiefern die Mindestverdienstgrenze für den engen Kreis derer gelockert werden kann, die auf Betreiben des Dienstherrn aus wichtigen dienstlichen Gründen nach Eintritt in den Ruhestand wieder für den Dienstherrn tätig werden, insbesondere im Flüchtlingsbereich . Gall Innenminister