Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7540 08. 10. 2015 1Eingegangen: 08. 10. 2015 / Ausgegeben: 30. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie dem Schloss Wildenstein im Landkreis Schwäbisch Hall aus kulturhistorischer Sicht für die dortige Region bei? 2. Welchen Stellenwert misst sie der Gesamtanlage einschließlich der städtebau - lichen Bedeutung hinsichtlich des Denkmalschutzes bei? 3. Wie beurteilt sie eine mögliche erweiterte Nutzung einschließlich der Anlage eines Parks aus touristischer Sicht für die dortige Landschaft? 4. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bestehen seitens des Landes (dargestellt an den verschiedenen Fördermöglichkeiten des Landes)? 5. Welche Programme und Fördermittel bestehen hierbei auf Europa- und Bundesebene einschließlich Stiftungen? 6. Ist sie bereit dazu, das Projekt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in den Bereichen Denkmalschutz und Tourismus durch konkretes Regierungshandeln nachhaltig zu unterstützen? 7. Welche Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung im Rahmen der Stadt - sanierung sind für das Projekt möglich (mit Angabe in welcher Höhe)? 08. 10. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Förderung und Unterstützung seitens des Landes für die Nutzung des Schlosses Wildenstein, Gemeinde Fichtenau Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7540 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 23. November 2015 Nr. 6-255+.-Fichtenau/1 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst sie dem Schloss Wildenstein im Landkreis Schwäbisch Hall aus kulturhistorischer Sicht für die dortige Region bei? Zu 1.: Die Schlossanlage zählt zu den identitätsstiftenden Baudenkmalen im Landkreis Schwäbisch Hall. Sie ist auch in der von Regionalverband Heilbronn-Franken und der Landesdenkmalpflege gemeinsam herausgegebenen Broschüre zu den die Kulturlandschaft prägenden Kulturdenkmalen in der Region Heilbronn-Franken aufgenommen. 2. Welchen Stellenwert misst sie der Gesamtanlage einschließlich der städtebau - lichen Bedeutung des Denkmalschutzes bei? Zu 2.: Aus denkmalpflegerischer Sicht ist auf die Kulturdenkmaleigenschaft zu verweisen . Das Schloss wurde bereits am 9. Juni 1925 in das Landesverzeichnis der Baudenkmale in Württemberg eingetragen. Es handelt sich dabei bei der Schloss - anlage nicht um eine Gesamtanlage gemäß § 19, sondern um eine Sachgesamtheit gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz. Zu der Sachgesamtheit zählen neben dem Schloss die Scheune samt Stallung und der Schlossgarten. Innerhalb dieser Sachgesamtheit stellt das Schloss ein Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß § 28 Denkmalschutzgesetz dar. Das Denkmalschutzgesetz des Landes kennt keinen städtebaulichen Schutzgrund. Es handelt sich bei der Schlossanlage aber zweifellos um eine ortsbildprägende Anlage. 3. Wie beurteilt sie eine mögliche erweiterte Nutzung einschließlich der Anlage eines Parks aus touristischer Sicht für die dortige Landschaft? Zu 3.: Das Schloss Wildenstein ist ein integraler Bestandteil der Schlösserlandschaft in Hohenlohe. Die Gemeinde Fichtenau mit ihrer Seenlandschaft verfügt über noch ungenutzte touristische Potenziale. Eine erweiterte Nutzung des Schlosses Wil - denstein einschließlich der Anlage eines Parks ist grundsätzlich dazu geeignet, diese Potenziale weiter zu erschließen und somit den Tourismus in der Region zu stärken, sofern diese Einrichtungen dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 4. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bestehen seitens des Landes (dargestellt an den verschiedenen Fördermöglichkeiten des Landes)? Zu 4.: Prinzipiell unterstützt die Denkmalpflege Nutzungskonzepte für das Schloss, die in Einklang mit dem Kulturdenkmal entwickelt werden, durch Beratung und – soweit denkmalbedingte Mehrkosten im Rahmen ihrer Umsetzung gegeben sind – auch durch Beratung bezüglich von Zuwendungsmöglichkeiten. Das derzeit vorliegende Umnutzungs- und Erweiterungskonzept jedoch kann aus denkmalpflegerischer Sicht nicht unterstützt werden. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7540 Die seit 2012 vorliegende und 2013 in einer Bauvoranfrage mündende Planung des derzeitigen Eigentümers zum Umbau und Erweiterung der Schlossanlage geht von einer Entkernung des Schlossgebäudes sowie des Ökonomiegebäudes und von erheblichen Eingriffen in den Schlosspark aus. Die vorgesehenen Maßnahmen wären nicht nur mit erheblichen Eingriffen in den denkmalgeschützten baulichen Bestand der Schlossgebäude verbunden, sie würden auch zu großflächigen Verlusten wertvoller Parksubstanz führen. Daher lehnte das Landratsamt Schwäbisch Hall einen positiven Bescheid zu der Voranfrage am 14. Mai 2013 ab. Der Eigentümer ging in Widerspruch; am 28. Juli 2014 wurde dieser vom Regierungspräsidiums Stuttgart zurückgewiesen. Zur Förderung von Investitionen in der Gemeinde Fichtenau stehen grundsätzlich das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER zur Verfügung. Verbindliche Aussagen zur Förderung können jedoch erst getroffen werden, wenn konkrete Investitionsplanungen bekannt sind. Das Tourismusinfrastrukturprogramm kann grundsätzlich für die Förderung von kommunalen Tourismusinfrastrukturprojekten herangezogen werden. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, neben dem Vorliegen einer kommunalen Trägerschaft , ein stichhaltiger Nachweis einer überwiegend touristischen Nutzung des Vorhabens bzw. der jeweiligen Einrichtung. Eigentümer des Schlosses Wil - denstein ist derzeit eine Privatperson. Die Fördervoraussetzungen des Tourismus - infrastrukturprogramms sind somit nicht gegeben. 5. Welche Programme und Fördermittel bestehen hierbei auf Europa- und Bundesebene einschließlich Stiftungen? 6. Ist sie bereit dazu, das Projekt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in den Bereichen Denkmalschutz und Tourismus durch konkretes Regierungshandeln zu unterstützen? Zu 5. und 6.: Für das vorliegende Nutzungskonzept ist derzeit denkmalfachlich keine Unterstützung bezüglich Fördermittel Dritter möglich. Das Landesamt für Denkmalpflege ist aber grundsätzlich gerne bereit, an der Entwicklung eines den Denkmalbestand erhaltenden und schützenden Konzepts mitzuwirken und damit den Wert der Schlossanlage für die Region zu erhalten. Aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm bestehen keine Förderansätze für das Projekt. Verbindliche Auskünfte zu etwaigen Förderansätzen aus dem ELR oder dem LEADER-Programm können derzeit nicht getroffen werden (vgl. hierzu die Ausführungen zu Frage Ziff. 4). 7. Welche Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung im Rahmen der Stadt - sanierung sind für das Projekt möglich (mit Angabe in welcher Höhe)? Zu 7.: Die Gemeinde Fichtenau ist nicht im Städtebauförderungsprogramm des Landes vertreten. Es gibt damit keine Fördermöglichkeit für das Projekt im Rahmen der städtebaulichen Förderung. In Vertretung Rebstock Ministerialdirektor