Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7543 12. 10. 2015 1Eingegangen: 12. 10. 2015 / Ausgegeben: 10. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gestattungsverträge für Windenergieanlagen hat der Landesbetrieb ForstBW seit 2012 abgeschlossen (mit Stand vom 1. Oktober 2015)? 2. Um welche Standorte handelt es sich dabei jeweils (Auflistung nach Kreisen und Städten bzw. Gemeinden)? 3. Wie viele weitere potenzielle Flächen des Staatsforstes für entsprechende Gestattungsverträge befanden sich mit Stand vom 1. Oktober 2015 noch in der Vorprüfung oder Ausschreibung? 4. Um welche Standorte handelt es sich dabei jeweils (Auflistung nach Kreisen und Städten bzw. Gemeinden)? 5. Inwieweit werden betroffene Städte und Gemeinden vorab über den Abschluss entsprechender Gestattungsverträge durch ForstBW informiert? 09. 10. 2015 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausschreibungen und Gestattungsverträge des Landesbetriebs ForstBW für Windkraftstandorte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7543 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. November 2015 Nr. Z(51)-0141.5/585F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gestattungsverträge für Windenergieanlagen hat der Landesbetrieb ForstBW seit 2012 abgeschlossen (mit Stand vom 1. Oktober 2015)? Zu 1.: Mit Stand 1. Oktober 2015 wurden vom Land Baden-Württemberg – Staatsforstverwaltung – 57 Standortsicherungsverträge (Gestattungsverträge) für Windenergienutzung im Staatswald geschlossen. 2. Um welche Standorte handelt es sich dabei jeweils (Auflistung nach Kreisen und Städten bzw. Gemeinden)? Zu 2.: Die unter Vertrag genommenen Flächen und Flurstücke befinden sind in folgenden Landkreisen bzw. Kommunen: Windparke Lkr. Kommune Name bei ForstBW: ADK Stadt Erbach Erbach BC Stadt Bad Schussenried Bad Schussenried/Otterswang BHS Gundelfingen Rosskopf BHS St. Peter St. Peter BHS Stegen Brombeerkopf CW Simmersfeld Simmersfeld EK Straubenhardt Straubenhardt EK Stadt Pforzheim, Engelsbrand Engelsbrand EM Stadt Herbolzheim Herbolzheim EM Sexau Sexau EM Schuttertal, Biederbach Rotzeleck ES Stadt Plochingen Plochinger Ebene ES Reichenbach an der Fils Reichenbach ES Lichtenwald, Uhingen, Ebersbach Lichtenwald FDS Stadt Alpirsbach Reutiner Berg GP Adelberg, Plüderhausen Adelberg HDH Dettingen, Herbrechtingen Gerstetten 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7543 Windparke Lkr. Kommune Name bei ForstBW: HDH Stadt Giengen, Stadt Herbrechtingen HDH-Hürben, Erweiterung Gerstetten HDH Stadt Nattheim, Nattheim HDH/Nattheim HLK Bretzfeld Bretzfeld-Bernbach HN Stadt Hardthausen, Stadt Widdern Hardthausen KA Stadt Waghäusel, Bad Schönborn, Kronau Waghäusel-Kirrlach LOE Hasel,Stadt Wehr Glaserkopf-Mettlenkopf LOE Kandern-Munzenberg Kandern-Munzenberg LOE Stadt Kandern, Malsburg-Marzell Hohe Stückbäume MTK Creglingen, Schirmbach Creglingen OAK Falkenberg Bartholomä OAK Oberkochen Oberkochen „Büchle“ OAK Neuler Neuler OAK Rosenberg Rosenberg-West OAK Adelmannsfelden, Abtsgmünd Adelmannsfelden OAK Stadt Ellwangen, Ellenberg, Jagstzell Jagstzell OAK Stadt Ellwangen, Rosenberg Rosenberg-Süd OAK Stadt Aalen, Stadt Lauchheim Aalen-Waldhausen OAK Unterschneidheim, Stadt Ellwangen Nonnenholz OK Fischerbach Brandenkopf OK Fischerbach Nillkopf-Erweiterung-Brandenkopf OK Lautenbach Kutschenkopf OK Friesenheim Rauhkasten-Steinfirst OK Stadt Hornberg Hornberg RMK Plüderhausen, Urbach, Stadt Welzheim Plüderhausen, Urbach RMK Stadt Schorndorf Schorndorf RMK Stadt Backnang, Stadt Murrhardt, Oppenweiler, Sulzbach a.d.M., Auenwald Backnang-Zollstock RMK Wangen,Uhingen Unterberken RMK Spiegelberg Spiegelberg/Greut Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7543 4 3. Wie viele weitere potenzielle Flächen des Staatsforstes für entsprechende Gestattungsverträge befanden sich mit Stand vom 1. Oktober 2015 noch in der Vorprüfung oder Ausschreibung? Zu 3.: In aktueller Ausschreibung (Angebotsverfahren ForstBW) befinden sich mit Stand vom 1. Oktober 2015 folgende sechs Flächen: – Staatswaldflächen auf Gemeinde Wolpertswende (Landkreis Ravensburg) – Staatswaldfläche auf Gemeinde Bad Saulgau (Landkreis Sigmaringen) – Staatswaldflächen im Pooling mit anderen Grundstückseigentümern auf Gemeinde Stimpfach (Landkreis Schwäbisch Hall) – Staatswaldflächen im Pooling mit anderen Grundstückseigentümern auf Gemeinden Schömberg und Neuenbürg (Landkreis Calw und Enzkreis) – Staatswaldflächen auf Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach (Landkreis Freudenstadt ) – Staatswaldflächen auf Gemeinde Königsbronn (Ostalbkreis) In der Vorprüfung befinden sich weitere 25 Standorte. Seitens ForstBW wird ein Angebotsverfahren für Staatswaldflächen durchgeführt, sofern die Fläche aufgrund einer fachlichen Vorprüfung geeignet erscheint. Dies bedeutet, dass zum Angebotszeitpunkt keine Restriktionen erkennbar sind, die eindeutig gegen den Bau von Windkraftanlagen sprechen. Ein Standort wird u. a. dann als geeignet eingestuft, wenn die Fläche in Regionalplänen oder Flächennutzungsplänen als Vorranggebiet bzw. Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen ist oder der Planungsstand soweit fortgeschritten ist, dass der Standort vermutlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem dieser Pläne ausgewiesen wird. Bei den o. g. 25 Standorten ist dieser Planungsstand momentan in unterschiedlich fortgeschrittenen Stadien. Windparke Lkr. Kommune Name bei ForstBW: RMK Oppenweiler Warthof-Mönchsgarten RMK Winterbach, Lichtenwald, Baltmannsweiler Winterbach RMK Aspach Amalienhöhe RT Sonnenbühl Hochfleck RV Stadt Bad Waldsee, Bergatreute Engenreute RV Stadt Bad Wurzach Füramoos SHA Gaildorf, Sulzbach-Laufen, Obersontheim, Bühlerzell Kohlenstraße/Geifertshofen SHA Frankenhardt Frankenhardt-Schäfer SHA Stadt Kirchberg an der Jagst Kirchberg-Seibotenberg SHA Bühlertann Virngrund-Holenstein SHA Stadt Crailsheim, Stadt Ilshofen Crailsheim-Burgberg WT Häusern Gießbacher Kopf 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7543 Für ForstBW ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich, ob und wann dort eine Angebotseinholung erfolgen kann. 4. Um welche Standorte handelt es sich dabei jeweils (Auflistung nach Kreisen und Städten bzw. Gemeinden)? Zu 4.: Die o. g. 25 Standorte befinden sich in folgenden Landkreisen: 5. Inwieweit werden betroffene Städte und Gemeinden vorab über den Abschluss entsprechender Gestattungsverträge durch ForstBW informiert? Zu 5.: Der Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 enthält unter Abschnitt 1.4 die folgende Regelung: „In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Landesbetrieb ForstBW grund - sätzlich bereit, geeignete Flächen im Staatswald für die Errichtung von Windenergieanlagen zu verpachten, sofern dem keine forstfachlichen Gesichtspunkte oder Naturschutzbelange entgegenstehen und die Stellungnahme der von dem Projekt betroffenen Kommune eingeholt wurde.“ Dieser Vorgabe entsprechend stellen die zuständigen Stellen beim Landesbetrieb ForstBW mit den Kommunen, auf deren Gebiet für eine Windenergieerzeugung in Frage kommende Flächen liegen, das Benehmen her. Die Stellungnahmen der Kommunen werden bei der Entscheidung über die Einleitung eines Angebotsverfahrens nach Möglichkeit berücksichtigt. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Landkreis potentielle Flächen/Vorgänge BC 1 BHS 1 CW 1 EM 2 GP 1 HD 2 HDH 1 LOE 2 OK 2 RMK 2 RT 4 SHA 2 TUT 2 WT 2