Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7544 12. 10. 2015 1Eingegangen: 12. 10. 2015 / Ausgegeben: 10. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Sachstand im Hinblick auf eine Wiederinbetriebnahme der Zabergäubahn dar, nachdem der Bund dem Land zur Finanzierung des Schienenverkehrs auch über das Jahr 2019 hinaus neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz -Mittel (GVFG-Mittel) und zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt? 2. Ist sie bereit, die zugesagten GVFG-Mittel für die Reaktivierung der Zabergäubahn und die zusätzlichen Regionalisierungsmittel für einen Betrieb der Zabergäubahn zur Verfügung zu stellen? 3. Ab wann können der Landkreis und die Stadt Heilbronn mit einer Aufnahme in das Förderprogramm frühestens rechnen? 4. Gilt die Aussage des Ministerpräsidenten vom 7. Mai 2015 noch, dass es derzeit nicht sinnvoll sei, für die Zabergäubahn eine neue standardisierte Bewertung in Auftrag zu geben? 08. 10. 2015 Gurr-Hirsch CDU Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Neue Chancen für die Reaktivierung der Zabergäubahn? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7544 2 B e g r ü n d u n g Aufgrund eines Presseberichts in der Lokalpresse stellt sich die Frage, ob es neue Chancen für die Stadtbahnstrecke Heilbronn-Zaberfeld gibt. Die Stadtbahnstrecke ist in dem ÖPNV-Leitbild des Stadt- und Landkreises seit vielen Jahren ein integraler Bestandteil. Darin ist eine Reaktivierung der Bahnstrecke der Zabergäubahn zwischen Zaberfeld und Lauffen a. N. vorgesehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. November 2015 Nr. 3-3890.0/885 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der Sachstand im Hinblick auf eine Wiederinbetriebnahme der Zabergäubahn dar, nachdem der Bund dem Land zur Finanzierung des Schienenverkehrs auch über das Jahr 2019 hinaus neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz -Mittel (GVFG-Mittel) und zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt? Die Reaktivierung der Zabergäubahn war bereits wiederholt Gegenstand von Land tagsanfragen. Insbesondere auf die zuletzt gestellte Kleine Anfrage Drs. 15/6509 wird verwiesen. Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur liegt weiterhin kein Antrag auf Förderung der Wiederinbetriebnahme der Zabergäubahn vor. Aufgabenträger sind Stadt- und Landkreis Heilbronn, welche zunächst die Förderwürdigkeit des Vorhabens zu bewerten und nachzuweisen haben. Im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 wurde unter anderem der Beschluss gefasst, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Rahmen der Neuregelung der BundLänder -Finanzbeziehungen auf bisherigem Niveau über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen. Die Forderung der Länder, das Fördervolumen auf jährlich 500 Mio. Euro aufzustocken, fand dabei leider keine Berücksichtigung. Trotzdem ergeben sich für große ÖPNV-Vorhaben im Land grundsätzlich wieder bessere Finanzierungsperspektiven . Eine gesetzliche Regelung der Verlängerung des Bundes-GVFG steht noch aus. Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die künftige Ausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln. Die vom Bund insbesondere für den SPNV zur Verfügung gestellten Mittel werden zwar zum Jahr 2016 auf 8 Mrd. Euro jährlich erhöht, die Verteilung unter den Ländern wird aber erst in einer Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden. 2. Ist sie bereit, die zugesagten GVFG-Mittel für die Reaktivierung der Zabergäubahn und die zusätzlichen Regionalisierungsmittel für einen Betrieb der Zabergäubahn zur Verfügung zu stellen? Eine wichtige Voraussetzung, um mit dem Vorhaben hinsichtlich einer Investi - tionsförderung in den Genuss von Zuwendungen des Landes zu gelangen, ist eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die zuletzt vorgelegte Standardisierte Bewertung stammt aus dem Jahr 2002 und ist trotz der Fortschreibung im Jahr 2006 auf einem alten Sachstand. Eine Aussage zur aktuellen Förderwürdigkeit des Vorhabens, was den Nachweis eines positiven Nutzen-Kosten-Faktors voraussetzt, kann daher von der Landes - regierung nicht getroffen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7544 Grundsätzlich gilt, dass mit Blick auf die erwartete Nachfolgeregelung zum Bundes -GVFG in erster Priorität die bereits laufenden Vorhaben sowie in nächster Priorität die bereits im Bundes-GVFG-Programm aufgenommenen, aber bislang noch nicht begonnenen Vorhaben gefördert werden. Über neu hinzukommende Förderanträge kann erst nach deren Vorliegen im Gesamtkontext der Antragslage entschieden werden. Aufgrund der derzeit noch nicht abschließend geklärten Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln kann über die Finanzierbarkeit des Betriebs derzeit keine Aus - sage getroffen werden. 3. Ab wann können der Landkreis und die Stadt Heilbronn mit einer Aufnahme in das Förderprogramm frühestens rechnen? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur steht dem Vorhaben einer Reaktivierung der Zabergäubahn weiterhin grundsätzlich positiv gegenüber und hat dem Aufgabenträger in der Vergangenheit eine wohlwollende Begleitung signalisiert. Zur Aufnahme in Förderprogramme sind vom Vorhabenträger zunächst die Fördervoraussetzungen zu schaffen und insbesondere der Nachweis über den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens zu führen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird den Vorhabenträger zu einem Gespräch einladen. 4. Gilt die Aussage des Ministerpräsidenten vom 7. Mai 2015 noch, dass es derzeit nicht sinnvoll sei, für die Zabergäubahn eine neue standardisierte Bewertung in Auftrag zu geben? Durch die Entscheidung über die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms haben sich die Finanzierungsperspektiven (vgl. Ziff. 1) wieder verbessert. Damit liegt die Initiative und der Zeitpunkt der Antragstellung wieder bei der kommunalen Seite. Grundsätzlich gilt, dass zum Zeitpunkt der Stellung eines Förderantrags die Förderwürdigkeit des Vorhabens mittels einer aktuellen Standardisierten Bewertung nachzuweisen ist. Die seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiierte Fortschreibung der Regularien zur Standardisierten Bewertung hat sich verzögert und wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Für das Landes-GVFG-Programm würde eine nach den bisherigen Regularien erstellte Standardisierte Bewertung anerkannt, sofern daran unmittelbar anschlie - ßend ein Förderantrag gestellt wird. Zur Frage, ob dies auch für eine eventuelle Förderung im Bundes-GVFG (Voraussetzung zuwendungsfähige Kosten über 50 Mio. Euro) akzeptiert würde, hat der Bund dem Land gegenüber noch keine Aussage getroffen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur