Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7557 13. 10. 2015 1Eingegangen: 13. 10. 2015 / Ausgegeben: 12. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg werden voraussichtlich noch bis Jahresende 2015 begonnen? 2. Wann ist der Beginn der Arbeiten an der L 1141 in Markgröningen-Unter - riexingen im Bereich der Kurve vor der Enzbrücke zu erwarten? 3. Welcher Zeitplan ist für die Arbeiten an der L 1141 in Markgröningen-Unterriexingen im Bereich der Kurve vor der Enzbrücke vorgesehen? 4. Welche Teil- oder Vollsperrungen sind infolgedessen im Einzelnen für den Straßenverkehr zu erwarten (unter Angabe der jeweiligen Dauer)? 5. Wie genau soll der Verkehr in dieser Zeit umgeleitet werden? 6. Inwiefern wurden die Bedenken des örtlichen Gewerbes hinsichtlich des Kundenverkehrs bei der Planung der Arbeiten und des Umleitungsverkehrs von den zuständigen Behörden berücksichtigt? 13. 10. 2015 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Arbeiten an Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7557 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. November 2015 Nr. 2-3941.0-LB/65 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg werden voraussichtlich noch bis Jahresende 2015 begonnen? L 1141 Verbesserungen in Markgröningen-Unterriexingen. 2. Wann ist der Beginn der Arbeiten an der L 1141 in Markgröningen-Unter - riexingen im Bereich der Kurve vor der Enzbrücke zu erwarten? Der Baubeginn ist am 9. November 2015 vorgesehen. Vorab erfolgt noch die Verlegung einer Gasleitung der EnBW. 3. Welcher Zeitplan ist für die Arbeiten an der L 1141 in Markgröningen-Unterriexingen im Bereich der Kurve vor der Enzbrücke vorgesehen? 4. Welche Teil- oder Vollsperrungen sind infolgedessen im Einzelnen für den Stra ßenverkehr zu erwarten (unter Angabe der jeweiligen Dauer)? Zu 3. und 4.: Die Umsetzung der Maßnahme ist in drei Bauphasen vorgesehen: Bauphase 1 vom 9. November 2015 bis 18. Januar 2016: Bau des Streckenabschnitts der Großsachsenheimer Straße (L 1141) zwischen der Hauptstraße (L 1141) und der Jahnstraße. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der L 1141 durchgeführt. Für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht wird eine Umleitung über die Verbindungsstraße zwischen der Großsachsenheimer Straße und der Turn- und Festhalle sowie über die Enge Gasse bzw. Schlossparkstraße eingerichtet. Dieser Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Die Vollsperrung der L 1141 wird in der Zeit vom 18. Dezember 2015 bis 18. Januar 2016 aufgehoben. Bauphase 2 vom 18. Januar 2016 bis 21. April 2016: Bau des Streckenabschnitts der Großsachsenheimer Straße (L 1141) zwischen der Jahnstraße und der K 1684. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der L 1141 durchgeführt. Bauphase 3 vom 22. April 2016 bis 19. Mai 2016: Bau der Erschließungsstraße zur Turn- und Festhalle mit Parkplatzzufahrt. Die Arbeiten können ohne eine Sperrung der L 1141 durchgeführt werden. 5. Wie genau soll der Verkehr in dieser Zeit umgeleitet werden? Der Verkehr wird für die Dauer der Sperrungen der L 1141 über die K 1639 und K 1685 (über Oberriexingen) überörtlich umgeleitet. Ausnahmen sind in Bau - phase 1 möglich (siehe Ziff. 3. und 4.). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7557 6. Inwiefern wurden die Bedenken des örtlichen Gewerbes hinsichtlich des Kundenverkehrs bei der Planung der Arbeiten und des Umleitungsverkehrs von den zuständigen Behörden berücksichtigt? Die Baumaßnahme wird von der Stadt Markgröningen durchgeführt. Die Stadt hat auch die Verkehrsführung während der Maßnahme geplant. In Gesprächen mit den Gewerbetreibenden und in einer Bürgerversammlung hat die Stadt vermittelt , dass aufgrund der baulichen Zwangspunkte eine Vollsperrung der L 1141 unumgänglich ist und eine Aufrechterhaltung des Verkehrs nicht möglich ist. Eine halbseitige Bauweise ist aufgrund der für die anstehende Bodenverbesserung erforderlichen Aushubtiefe von bis zu 1,25 m nicht umsetzbar. Ebenso scheidet eine provisorische Fahrbahn parallel zur Baustelle aus, da einer solchen insbesondere naturschutz- und wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Die folglich erforderlichen bauzeitlichen Umleitungen wurden unter Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Wegenetzes geplant. Zusammenfassend ist die Stadt Markgröningen der Ansicht, dass die Maßnahme und die Einschränkungen während der Bauzeit akzeptiert werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur