Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7563 14. 10. 2015 1Eingegangen: 14. 10. 2015 / Ausgegeben: 03. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie der Gesamtanlage „Burg Holstein/Burladingen- Stetten u. H.“ aus kulturhistorischer Sicht für die Region Zollernalb bei? 2. Welchen Stellenwert misst sie der Gesamtanlage hinsichtlich des Denkmalschutzes bei? 3. Wie beurteilt sie eine mögliche Sanierung der Gesamtanlage zur Erhaltung der Bausubstanz? 4. Wie beurteilt sie eine mögliche Sanierung der Gesamtanlage zur Erhaltung aus touristischer Sicht? 5. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung seitens des Landes bestehen (dargestellt an den verschiedenen Fördermöglichkeiten des Landes)? 6. Welche Programme und Fördermittel bestehen hierbei auf Europa- und Bundesebene einschließlich Stiftungen? 7. Ist sie bereit dazu, das Projekt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in den Bereichen Denkmalschutz, Tourismus sowie Landwirtschaft durch konkretes Regierungshandeln nachhaltig zu unterstützen? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Förderung und Unterstützung seitens des Landes für die zukünftige Nutzung der Burg Holstein in Burladingen-Stetten u. H. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7563 2 8. Welche Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung im Rahmen der Stadt - sanierung sind für das Gesamtprojekt möglich (mit Angabe in welcher Höhe)? 14. 10. 2015 Glück FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 23. November 2015 Nr. 6-255+.-Burladingen/8 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst sie der Gesamtanlage „Burg Holstein/Burladingen- Stetten u. H.“ aus kulturhistorischer Sicht für die Region Zollernalb bei? Zu 1.: Bei der Ruine bzw. der Burg Holstein handelt es sich um eine relativ frühe Höhenburg, wie im Jahr 1098 die urkundliche Nennung des Geschlechts „von Holinstain“ sowie wenige keramische Streufunde des 11. und 12. Jahrhunderts vermuten lassen. Die umfangreichen, aufgehend erhaltenen Mauerreste gehören verschiedenen Bauphasen an, entstanden aber vorwiegend im Spätmittelalter. Zu der Zeit gab es sehr komplexe Besitzverhältnisse, wobei sich nach dem Aussterben der Hölnsteiner 1496 letztlich die Grafen von Zollern als Besitzer durchsetzen konnten. Diese veranlassten 1585 einen Teilabbruch der Burg, die sich heute im Eigentum der Stadt Burladingen befindet. Die Burgruine zählt zu den besterhaltenen der Region Zollernalb. 2. Welchen Stellenwert misst sie der Gesamtanlage hinsichtlich des Denkmalschutzes bei? Zu 2.: Die Burgruine ist ein landschaftsprägendes Kulturdenkmal. Aufgrund der relativ umfangreichen spätmittelalterlichen Mauerreste und den wahrscheinlich im Boden erhaltenen archäologischen Relikten einer hochmittelalterlichen Höhenburg, ist die Ruine seit 1977 aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen im Denkmalbuch als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach § 12 Denkmalschutzgesetz eingetragen. Sie stellt keine Gesamtanlage im Sinne des Denkmalschutzgesetzes dar. 3. Wie beurteilt sie eine mögliche Sanierung der Gesamtanlage zur Erhaltung der Bausubstanz? Zu 3.: Geplant und genehmigt ist derzeit eine Sicherungsmaßnahme der östlichen Ringmauer . Grundlage hierfür ist ein Sicherungskonzept aus dem Jahr 2014. Eine Gesamtsanierung ist zur Erhaltung aktuell nicht erforderlich; die kontinuierliche Reparatur kleinerer Schäden in Abstimmung mit der Denkmalpflege sowie die Freihaltung von mauerschädlichem Bewuchs erscheinen derzeit ausreichend. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7563 4. Wie beurteilt sie eine mögliche Sanierung der Gesamtanlage zur Erhaltung aus touristischer Sicht? Zu 4.: Die Burgruine hat eine lediglich eingeschränkte touristische Bedeutung. Sie ist Ziel- und Endpunkt bzw. Rast- und Ruhestelle von mäßig frequentierten Wanderwegen . Durch Sanierungsmaßnahmen kann die touristische Bedeutung der Anlage erhalten werden. Eine stärkere touristische Nutzung der Burg könnte für die Erhaltung der historischen Substanz möglicherweise kontraproduktiv sein. Aus Sicherheitsgründen wären wahrscheinlich bauliche Maßnahmen notwendig, die zu einer Teilzerstörung der Bausubstanz sowie der archäologischen Substanz führen könnten. 5. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung seitens des Landes bestehen (dargestellt an den verschiedenen Fördermöglichkeiten des Landes)? 6. Welche Programme und Fördermittel bestehen hierbei auf Europa- und Bundesebene einschließlich Stiftungen? 7. Ist sie bereit dazu, das Projekt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in den Bereichen Denkmalschutz, Tourismus sowie Landwirtschaft durch konkretes Regierungshandeln nachhaltig zu unterstützen? Zu 5., 6. und 7.: Das Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes kann grundsätzlich für die Förderung von kommunalen Tourismusinfrastrukturprojekten herangezogen werden. Das Herrichten einer Burgruine als historisches Denkmal ist in der einschlägigen Förderrichtlinie jedoch nicht als Fördergegenstand aufgeführt und kann auch nicht unter andere Fördertatbestände subsumiert werden. Darüber hinaus verfügt die Einrichtung, wie bereits unter Ziffer 4 dargelegt, lediglich über eine geringe touristische Nutzung. Auch im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das Herrichten einer Burgruine kein Fördergegenstand. Hinzu kommt, dass das ELR in seiner Zielrichtung auf die Innenentwicklung von Gemeinden ausgerichtet ist und in der Regel keine Projekte im Außenbereich unterstützt. Die Förderung von Projektmaßnahmen im EU-Förderprogramm LEADER 2014 bis 2020 als ein Förderinstrument für die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ ist nur in abgegrenzten LEADER-Aktionsgebieten möglich. Burladingen gehört keinem LEADER-Aktionsgebiet an. Eine Förderung ist somit ausgeschlossen. Für die Sicherungsmaßnahmen an der östlichen Ringmauer kann ein Zuschuss - antrag an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. Eine Antragstellung erfolgt gegebenenfalls über die Stadt Burladingen . Ob eine finanzielle Unterstützung durch die Denkmalstiftung Baden- Württemberg möglich ist, müsste dort nach Vorliegen der genauen Kosten entschieden werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7563 4 8. Welche Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung im Rahmen der Stadt - sanierung sind für das Gesamtprojekt möglich (mit Angabe in welcher Höhe)? Zu 8.: Städtebaufördermittel sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in Städten und Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mindern. In Burladingen-Stetten unter Holstein gibt es kein städtebauliches Sanierungsgebiet , noch stellt die Burgruine Holstein per se einen städtebaulichen Missstand dar. Die Instandhaltung der Burgruine kann nicht aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. In Vertretung Rebstock Ministerialdirektor