Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7566 14. 10. 2015 1Eingegangen: 14. 10. 2015 / Ausgegeben: 12. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie den baulichen Zustand der Brückenbauwerke im Alb-DonauKreis ? 2. Für welche Brücken im Alb-Donau-Kreis ist aufgrund maroden oder sanierungsbedürftigen Zustands ein Neubau angedacht oder konkret bereits in Planung ? 3. Welche Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis sind aktuell aufgrund ihres baulichen Zustands von Nutzungseinschränkungen betroffen und wurden in ihrer Tragkraft zurückgestuft? 4. Sind ihr Probleme bei der Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten aufgrund des baulichen Zustands von Brückenbauwerken im AlbDonau -Kreis bekannt? 5. Inwieweit sind örtliche Unternehmen (beispielsweise die Firma L. aus E.) beim Großraum- und/oder Schwertransport aufgrund des in Ziffern 3. und 4. beschriebenen Sachverhalts betroffen bzw. eingeschränkt? 6. Mit welchen Maßnahmen möchte sie Unannehmlichkeiten für Unternehmen beim Großraum- und/oder Schwertransport aufgrund von Nutzungseinschränkungen maroder Brückenbauwerke zukünftig vermeiden, zumal aufgrund von Umwegen mehr Diesel, mehr Maut und mehr Zeit benötigt wird? 7. Wie sieht sie den Bedarf an finanziellen Mitteln für die Instandhaltung der Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis für die nächsten 15 Jahre? 13. 10. 2015 Traub CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Traub CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7566 2 B e g r ü n d u n g Aufgrund des maroden oder sanierungsbedürftigen Zustands von Brückenbauwerken im Alb-Donau-Kreis müssen Großraum- und/oder Schwertransporte derzeit große Umwege in Kauf nehmen. Dies geht aufgrund des Zeitverlustes und der damit verbundenen höheren Kosten nicht nur zu Lasten der betroffenen Unternehmen sondern auch zu Lasten der Umwelt. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation der Brückenbauwerke im Alb- Donau-Kreis abgefragt und die Landesregierung um Auskunft gebeten werden, welche Auswirkungen diese auf den Großraum- und/oder Schwerverkehr hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. November 2015 Nr. 2-3952.2/133 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie den baulichen Zustand der Brückenbauwerke im Alb-DonauKreis ? Insgesamt befinden sich im Alb-Donau-Kreis 249 Brückenbauwerke in der Baulast des Bundes und des Landes. Davon haben 112 Bauwerke die Zustandsnote 1,0 bis 1,9 und 136 Bauwerke die Zustandsnote 2,0 bis 2,9. Ein Bauwerk, die Brücke über den Hornbach im Zuge der L 260 bei Oberkirchberg, hat die Zustandsnote 3,3. Zusammenfassend sind die Brückenbauwerke in einem guten bis sehr gutem Zustand. 2. Für welche Brücken im Alb-Donau-Kreis ist aufgrund maroden oder sanierungsbedürftigen Zustands ein Neubau angedacht oder konkret bereits in Planung ? Für die Brücke über den Hornbach im Zuge der L 260 bei Oberkirchberg ist ein Ersatzneubau angedacht. 3. Welche Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis sind aktuell aufgrund ihres baulichen Zustands von Nutzungseinschränkungen betroffen und wurden in ihrer Tragkraft zurückgestuft? Aktuell sind keine Bauwerke aufgrund ihres baulichen Zustands von Nutzungseinschränkungen betroffen oder wurden in ihrer Tragkraft zurückgestuft. 4. Sind ihr Probleme bei der Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten aufgrund des baulichen Zustands von Brückenbauwerken im AlbDonau -Kreis bekannt? 5. Inwieweit sind örtliche Unternehmen (beispielsweise die Firma L. aus E.) beim Großraum- und/oder Schwertransport aufgrund des in Ziffern 3. und 4. beschriebenen Sachverhalts betroffen bzw. eingeschränkt? Zu 4. und 5.: Schwertransporte sind für örtliche Unternehmen ohne wesentliche Einschränkungen hinsichtlich des Zustands bestehender Bauwerke in der Baulast des Bundes oder des Landes möglich. Die Fahrauflagen sind die gleichen wie in anderen Landkreisen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7566 6. Mit welchen Maßnahmen möchte sie Unannehmlichkeiten für Unternehmen beim Großraum- und/oder Schwertransport aufgrund von Nutzugseinschränkungen maroder Brückenbauwerke zukünftig vermeiden, zumal aufgrund von Umwegen mehr Diesel, mehr Maut und mehr Zeit benötigt wird? Aktuell sind keine Bauwerke aufgrund ihres baulichen Zustands von Nutzungseinschränkungen im Sinne des Gemeingebrauchs eingeschränkt. Die Benutzung einer Straße/Brücke über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis (Sondernutzung). Nur Schwerlastrouten werden planmäßig für eine Sondernutzung ausgelegt. Eine planmäßige Dimensionierung jedweder Straßen und Brücken für die Sondernutzungen Großraum- und/oder Schwertransporte entspricht nicht der gültigen Gesetzeslage. 7. Wie sieht sie den Bedarf an finanziellen Mitteln für die Instandhaltung der Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis für die nächsten 15 Jahre? In den Jahren 2012 bis 2014 betrugen die jährlichen Investitionshöhen (Bund und Land) für die Instandhaltung der Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis rund 6,5 Mio. Euro, 7 Mio. Euro und 3 Mio. Euro. Hierbei ist anzumerken, dass in den Jahren 2012/2013 der Ersatzneubau des Donautalviadukts Untermarchtal in diesen Investitionshöhen enthalten ist. Es wird davon ausgegangen, dass eine durchschnittliche jährliche Investitionshöhe für die Instandhaltung der Brückenbauwerke im Alb-Donau-Kreis von ca. 3 Mio. Euro pro Jahr erforderlich ist, um den momentan vorherrschenden Bauwerkszustand zu erhalten. Sondermaßnahmen ana - log dem Ersatzneubau des Donautalviadukts Untermarchtal sind hierbei nicht enthalten . Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur