Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7579 15. 10. 2015 1Eingegangen: 15. 10. 2015 / Ausgegeben: 17. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist sie ergebnisoffen in die Umweltverträglichkeitsstudie zu der vorgelegten „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ eingestiegen oder war sie bereits im Vorfeld auf ökologische Flutungen festgelegt? 2. Gab es Absprachen mit den Umweltverbänden zur Einführung von ökologischen Flutungen? 3. Warum gab es nach der Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie keine Diskussion mit der Planungsbehörde über deren Einzelheiten mit den beteiligten Städten, den Limnologen der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL) Freiburg und der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention, obwohl dies zugesagt wurde? 4. Welche Punkte sprechen aus ihrer Sicht gegen ökologische Flutungen? 5. Welche Punkte sprechen aus ihrer Sicht gegen eine „Ökologische Schluten - lösung Plus“? 6. Wie sieht sie das Thema Entschädigung für die Verlegung des Sportgeländes Burkheim und ist sie bereit, hier die vollen Kosten zu tragen oder nur eine Restwertentschädigung? 7. Weshalb hat sie die besondere Situation in Breisach, das von drei Hochwasserrückhalteräumen betroffen ist, nicht berücksichtigt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Integriertes Rheinprogramm Abschnitt Breisach-Burkheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7579 2 8. Nimmt sie zur Kenntnis, dass die Bürgerinnen und Bürger in Breisach und Vogtsburg gegen ökologische Flutungen sind und wenn ja, wie will sie dies im weiteren Verfahren berücksichtigen? 12. 10. 2015 Dr. Rapp CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. November 2015 Nr. 5-8961.22-1/4 beantwortet das Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist sie ergebnisoffen in die Umweltverträglichkeitsstudie zu der vorgelegten „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ eingestiegen oder war sie bereits im Vorfeld auf ökologische Flutungen festgelegt? Die naturschutzfachliche Prüfung der „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ wurde durch den Gutachter der Umweltverträglichkeitsstudie ergebnisoffen durchgeführt . Eine Festlegung im Vorfeld auf Ökologische Flutungen hat nicht stattgefunden . 2. Gab es Absprachen mit den Umweltverbänden zur Einführung von ökologischen Flutungen? Es hat keine Absprachen mit den Umweltverbänden zur Einführung von Ökologischen Flutungen im Rückhalteraum Breisach-Burkheim gegeben. Die Ökologischen Flutungen sind nach gutachterlicher Bewertung und Empfehlung für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim die wirksame Maßnahme zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. 3. Warum gab es nach der Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie keine Diskussion mit der Planungsbehörde über deren Einzelheiten mit den beteiligten Städten, den Limnologen der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL) Freiburg und der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention, obwohl dies zugesagt wurde? Das Regierungspräsidium Freiburg hat seine Zusage, die Umweltverträglichkeitsstudie zur „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ den beteiligten Städten, den Limnologen der Arbeitsgemeinschaft Limnologie e. V. (AGL) Freiburg und der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim e. V. vorzustellen, mit dem Termin am 24. September 2015 eingehalten. Hier hat das Regierungspräsidium Freiburg auch den die „Ökologische Schlutenlösung Plus“ betreffenden Vorabzug der Umweltverträglichkeitsstudie zur Durchsicht und weiteren fachlichen Besprechung zur Verfügung gestellt. Diese Gespräche sollen auf Wunsch der Bürgerinitiative erst im November nach den Bürgerinformationsveranstaltungen in Burkheim und Breisach durchgeführt werden. Die Antragstellung auf Planfeststellung ist für Ende November vorgesehen. 4. Welche Punkte sprechen aus ihrer Sicht gegen ökologische Flutungen? Vergleichbar den natürlichen Vorgängen bei Hochwasser in Flussauen sind Ökologische Flutungen ebenfalls nur bei Hochwasser stattfindende Überflutungen der Rückhalteraumfläche, um die allein von Hochwasserrückhaltungen verursachten 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7579 erheblichen und nachhaltig wirksamen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu vermeiden oder zu mindern. Ökologische Flutungen schaffen die Voraussetzung für die Entwicklung von auen - ähnlichen Lebensräumen und einer an Überflutungen angepassten, hochwasser - toleranten Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen. Allerdings muss dazu aus Gründen des Naturschutzes und der Verkehrssicherung bei flächigen Flutungen an im statistischen Mittel 20 Tagen im Jahr der Rückhalteraum Breisach/Burkheim gesperrt werden. 5. Welche Punkte sprechen aus ihrer Sicht gegen eine „Ökologische Schluten - lösung Plus“? Bei der „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ soll zugunsten der uneingeschränkten Zugänglichkeit des Raumes auf flächige Überflutungen verzichtet werden. Stattdessen sollen zusätzliche Gewässer geschaffen und bestehende Schluten genutzt werden, um ein im Vergleich zu heute ausgedehnteres Gewässersystem zu schaffen. Mit dem vorgesehenen Gewässerausbau und der Begrenzung des Zuflusses soll gleichzeitig der Schutz der im Rückhalteraum befindlichen Gießen gewährleistet werden. Mit diesem zusätzlichen Gewässerausbau sind gegenüber dem Vorhaben „Hochwassereinsatz mit Ökologischen Flutungen“ zusätzliche Flächeninanspruchnahmen und Eingriffe verbunden, die nach den geltenden forst- und naturschutzrechtlichen Regelungen einen zusätzlichen Flächenausgleich erfordern. Wesentlich ist allerdings, dass laut vorliegender naturschutzfachlicher Prüfung bei Umsetzung der „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ den Anforderungen nach § 15 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (Vermeidungsgebot) nicht in dem erforderlichen und möglichen Rahmen entsprochen wird, da hier die Voraussetzungen für die Entwicklung von auenähnlichen Lebensräumen und einer an Überflutungen angepassten Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen nicht gegeben sind. Der Gutachter empfiehlt daher dem Antragsteller, die Ökologischen Flutungen im Genehmigungsverfahren zu beantragen. 6. Wie sieht sie das Thema Entschädigung für die Verlegung des Sportgeländes Burkheim und ist sie bereit, hier die vollen Kosten zu tragen oder nur eine Restwertentschädigung? Das Sportgelände Burkheim liegt im zentralen Auslaufbereich des Rückhalte - raumes und muss daher verlegt und rückgebaut werden. Wie in der Bürgerinformation in Burkheim am 16. Oktober 2015 vom Regierungspräsidium Freiburg zugesagt , ist der gleichartige Ersatz des Sportgeländes Burkheim vorgesehen. Hierzu soll mit der Stadt Vogtsburg parallel zum Planfeststellungsverfahren eine Vereinbarung abgeschlossen werden. 7. Weshalb hat sie die besondere Situation in Breisach, das von drei Hochwasserrückhalteräumen betroffen ist, nicht berücksichtigt? Die Gemarkungen der Stadt Breisach ist von den Hochwasserrückhalteräumen Weil-Breisach (Abschnitt IV), Kulturwehr Breisach und Breisach/Burkheim betroffen . Für jeden einzelnen Rückhalteraum sind eigenständige Genehmigungsverfahren durchzuführen. In der Planung jedes einzelnen Rückhalteraumes werden die konkreten Betroffenheiten – auch durch die anderen Rückhalteräume – gemeinsam mit der Stadt Breisach analysiert und soweit möglich eine für die Stadt Breisach insgesamt verträgliche Lösung entwickelt, die den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7579 4 8. Nimmt sie zur Kenntnis, dass die Bürgerinnen und Bürger in Breisach und Vogtsburg gegen ökologische Flutungen sind und wenn ja, wie will sie dies im weiteren Verfahren berücksichtigen? Die ablehnende Haltung zu den Ökologischen Flutungen ist dem Regierungspräsidium Freiburg aus dem bisherigen Planungsprozess und dem dabei geführten intensiven Austausch mit den Städten und der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim e. V. bekannt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Städte und die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim e. V. intensiv bei der Ausarbeitung und Entwicklung der Alternative „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ unterstützt und dafür sowohl hydraulische Strömungsmodelluntersuchungen als auch Modell - untersuchungen zu den Grundwasserstandsentwicklungen durchführen und gutachterlich bewerten lassen. Das Regierungspräsidium Freiburg wird der Empfehlung des Gutachters folgen und auch aus Gründen der Rechtssicherheit und Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens das Planfeststellungsverfahren für die „Hochwasserrückhaltung mit Ökologischen Flutungen“ beantragen. Unabhängig davon wird das Regierungspräsidium Freiburg wie zugesagt auch die gutachterliche Bewertung der „Ökologischen Schlutenlösung Plus“ in das Planfeststellungsverfahren einbringen, sodass das Landratsamt Breisgau-Hochschwarz - wald als Genehmigungsbehörde transparent den Bewertungsgang des Gutachters nachvollziehen und ggf. neu bewerten kann. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft