Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7587 15. 10. 2015 1Eingegangen: 15. 10. 2015 / Ausgegeben: 13. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie dem kommunalen sozialen Wohnungsbau zu? 2. Welche Flächen im Eigentum des Landes auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim wären ihrer Ansicht nach geeignet, durch die Stadt übernommen und im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bebaut zu werden? 3. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang speziell die Eignung des Grundstücks des ehemaligen Eichamtes in der Forststraße? 14. 10. 2015 Dr. Engeser CDU Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Sozialer Wohnungsbau in Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7587 2 B e g r ü n d u n g Bezahlbarer Wohnraum insbesondere für sozial schwächere Menschen ist in Baden -Württemberg nach wie vor ein wichtiges Thema. Auch die Stadt Pforzheim möchte in diesem Bereich ihre Anstrengungen fortsetzen. Deshalb ist sie auf der Suche nach geeigneten Flächen auch auf die Mithilfe des Landes angewiesen, das in der Stadt über veschiedene Liegenschaften verfügt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. November 2015 Nr. 6-2700.2/573 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem kommunalen sozialen Wohnungsbau zu? Zu 1.: Es wird aufgrund der Verwendung der Begriffe „sozialer Wohnungsbau“ und „bezahlbarer Wohnraum für sozial schwächere Menschen“ davon ausgegangen, dass die Fragestellung auf Aktivitäten im Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus abzielt. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) führt als oberste Fachaufsichtsbehörde Erhebungen des landesseitig geförderten und gebundenen Wohnungsbestandes bei allen Gemeinden durch und bittet zu diesem Zweck um Auskünfte aus den dortigen Wohnungskarteien/-dateien, soweit solche nach dem gesetzlichen Auftrag durch die jeweiligen Gemeinden zu führen sind. Im Hinblick auf den landesseitig geförderten und gebundenen Mietwohnungs - bestand wurde diese Erhebung unlängst wiederholt. Mit Erlass des MFW vom 22. Dezember 2014 wurden die Gemeinden insoweit um Mitteilung gebeten. Mitzuteilen war u. a. der tatsächliche Mietwohnungsbestand zum 31. Dezember 2014. Gleichzeitig wurde darum gebeten, auch einen etwaigen ausschließlich kommunal geförderten Mietwohnungsbestand mitzuteilen, sofern er zum 31. Dezember 2014 ebenfalls miet- und belegungsgebunden war. 16 Städte und Gemeinden im Land – darunter auch die Stadt Pforzheim – haben einen solchen ausschließlich kommunal geförderten Mietwohnungsbestand mitgeteilt . Dieser umfasste zum genannten Stichtag insgesamt 2.809 Mietwohneinheiten . Bis zum Ende des Jahres 2015 ist danach ein nur geringfügiges Abschmelzen dieses Bestandes zu erwarten. Im Vergleich zum ermittelten aktuellen landesseitig geförderten und sozial gebundenen Mietwohnungsbestandes im Umfang von landesweit nahezu 62.000 Mietwohneinheiten treten die alleingemeindlichen Förderbemühungen in ihrer Be - deutung dahinter zurück. Sie sind zudem – beeinflusst vor allem durch Größe und Leistungsfähigkeit der Kommune – sehr unterschiedlich; die Landeshauptstadt Stuttgart entfaltet insoweit die stärksten Bemühungen. Gleichwohl ist der gemeldete Mietwohnungsbestand von einer nicht zu vernachlässigenden Größenordnung . Aus Sicht der Landesregierung ist es auch künftig wichtig und unerlässlich, dass sich Gemeinden für die Wohnungsversorgung ihrer Bevölkerung unabhängig vom Land engagieren. Entsprechend hebt auch das Landeswohnraumförderungsgesetz die gemeindliche Tätigkeit bei der Wohnraumförderung ausdrücklich hervor . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7587 Nicht im Rahmen der Erhebungen des MFW erfragt wurden Förderbemühungen, die eine landesseitige Förderung lediglich ergänzen oder aufstocken und somit nicht geeignet sind, originär Sozialbindungen an Mietwohnraum zu begründen. Zudem liegen keine Erkenntnisse über ausschließlich kommunale Förderungen zur Bildung von Wohneigentum vor. 2. Welche Flächen im Eigentum des Landes auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim wären ihrer Ansicht nach geeignet, durch die Stadt übernommen und im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bebaut zu werden? Zu 2.: Aus dem landeseigenen Grundbesitz auf der Gemarkung Pforzheim ist lediglich das Grundstück Flurstück Nr. 797, Forststraße, ehemaliges Eichamt, für den sozialen Wohnungsbau geeignet. Den zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim, erreichten hinsichtlich einer Verwendung des Grundstückes Forststraße bislang lediglich telefonische Anfragen. 3. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang speziell die Eignung des Grundstücks des ehemaligen Eichamtes in der Forststraße? Zu 3.: Das unbebaute Grundstück Flurstück Nr. 797 mit einer Fläche von 1.298 m² befindet sich in zentraler Lage. Es besteht ein Erwerbsinteresse der Stadt Pforzheim an dem Grundstück. Grundsätzlich ist eine Veräußerung an die Stadt möglich und in Aussicht gestellt, sofern die Stadt bereit ist, das landeseigene Grundstück Seehaussee mit zugehöriger Grünfläche mit zu erwerben. Der Seehaussee ist für das Land entbehrlich und dient den Einwohnern der Stadt Pforzheim zur Erholung und Freizeitgestaltung. In Bezug auf das Seehaussee-Grundstück mit dem dort vorhandenen Damm ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren unter Beteiligung der Stadt Pforzheim anhängig. Den Ausgang dieses Verfahrens möchte die Stadt Pforzheim vor einem eventuellen Erwerb der Grundstücke abwarten. In Vertretung Rebstock Ministerialdirektor