Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7600 22. 10. 2015 1Eingegangen: 22. 10. 2015 / Ausgegeben: 20. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Belastung durch Lärm entlang der Münstertalbahn und wie hat sich diese seit der Elektrifizierung verändert? 2. Wie haben sich die bisher durchgeführten Abhilfemaßnahmen auf das Thema Lärmemission ausgewirkt? 3. Sind aktuell oder nach Ende der Laufzeit des Vertrags auf der Münstertalbahn 2016 Veränderungen beim Fahrzeugmaterial möglich? 4. Ist ein Austausch des Wagenmaterials z. B. durch den Einsatz der Talent-2-Züge auf weniger kurvenreichen Strecken mit der derzeitigen Betreiberin der Strecke diskutiert worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 21. 10. 2015 Dr. Rapp CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Schienenlärm Münstertalbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7600 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. November 2015 Nr. 3-3825.0-00/153 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie die Belastung durch Lärm entlang der Münstertalbahn und wie hat sich diese seit der Elektrifizierung verändert? 2. Wie haben sich die bisher durchgeführten Abhilfemaßnahmen auf das Thema Lärmemission ausgewirkt? Zu 1. und 2.: Die Lärmsituation an der Münstertalbahn wurde vor der Elektrifizierung nicht erhoben . Lärmbeschwerden wurden erst nach der Elektrifizierung bekannt. Diese betreffen insbesondere das Fahrgeräusch in Kurven. Der Betrieb der Münstertalbahn erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen. Die bisher von der Betreiberin der Eisenbahninfrastruktur auf freiwilliger Basis durchgeführten Abhilfemaßnahmen – u. a. Einbau von Schienenkonditionierungsanlagen, Schienenschleifen – haben nach Einschätzung der Landesregierung zu einer Verringerung der Lärmemissionen geführt. Als weitere Maßnahme ist insbesondere vorgesehen, in den Tagesrandlagen durch langsameres Fahren der Züge in den Kurven eine weitere Lärmreduzierung zu erreichen. 3. Sind aktuell oder nach Ende der Laufzeit des Vertrags auf der Münstertalbahn 2016 Veränderungen beim Fahrzeugmaterial möglich? Während des laufenden Verkehrsvertrags ist eine Veränderung beim Fahrzeugmaterial wirtschaftlich nicht darstellbar. Nach Ablauf dieses Vertrags werden die Verkehrsleistungen neu vergeben. Bei der zukünftigen Neuvergabe ist die Situa - tion in Abhängigkeit vom Zeitplan des Infrastrukturausbaus der Breisgau-S-Bahn neu zu prüfen. 4. Ist ein Austausch des Wagenmaterials z. B. durch den Einsatz der Talent-2-Züge auf weniger kurvenreichen Strecken mit der derzeitigen Betreiberin der Strecke diskutiert worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die derzeitige Betreiberin befährt keine anderen durchgehend elektrifizierten Strecken, auf denen die heutigen Fahrzeuge alternativ eingesetzt werden können. Ein Tausch des Wagenmaterials ist daher nicht möglich. Dr. Splett Staatssekretärin