Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7602 23. 10. 2015 1Eingegangen: 23. 10. 2015 / Ausgegeben: 23. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat der Beschluss der Bundesregierung vom 5. Oktober 2015, Stromtrassen zwischen Nord- und Süddeutschland zu bauen, auf den von der Landesregierung vorgesehenen Ausbau von Windkraftanlagen in Baden- Württemberg? 2. Inwieweit berücksichtigt sie bei der Planung zum Ausbau der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg die Versorgung mit Windstrom aus den windhöffigen Gebieten Norddeutschlands? 20. 10. 2015 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Stromtrassen und Folgen für den Ausbau von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7602 2 B e g r ü n d u n g Die Bundesregierung hat am 5. Oktober 2015 den Gesetzesvorschlag für den Ausbau der neuen Stromtrassen von Norddeutschland nach Süddeutschland verabschiedet . Die Stromtrassen bringen den in den windhöffigen Gebieten Norddeutschlands im Überschuss erzeugten Strom aus Windkraftanlagen in die verbrauchsintensiven, aber deutlich windärmeren Gebiete Süddeutschlands. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. November 2015 Nr. 6-4583/964/ beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat der Beschluss der Bundesregierung vom 5. Oktober 2015, Stromtrassen zwischen Nord- und Süddeutschland zu bauen, auf den von der Landesregierung vorgesehenen Ausbau von Windkraftanlagen in Baden- Württemberg? Die Beschlüsse der Bundesregierung vom 5. Oktober 2015 sind eine Fortschreibung des Verfahrens zur Bundesbedarfsplanung für den Ausbau des Höchstspannungsnetzes , welches auf dem Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 und dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 23. Juli 2013 beruht. Das strukturierte Verfahren der Netzplanung ist in den §§ 12 a bis 12 e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt und sieht in einem ersten Schritt die jährliche Erstellung eines Szenariorahmens vor, der die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen der Energieerzeugungsstruktur abbilden soll. Bei der Erstellung des Szenariorahmens, der in diesem Jahr zum vierten Mal veröffentlicht wurde, fragen die Übertragungsnetzbetreiber auch die wahrscheinliche Entwicklung der Erneuerbaren Energien bei den Ländern ab. Insofern wird der vorgesehene Ausbau von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg bei der Netzplanung umfassend berücksichtigt. 2. Inwieweit berücksichtigt sie bei der Planung zum Ausbau der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg die Versorgung mit Windstrom aus den windhöffigen Gebieten Norddeutschlands? Die im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) auf Basis des Energieszenarios Baden-Württemberg 2050 festgelegten energie - politischen Zielsetzungen der Landesregierung sind vor dem Hintergrund der euro päischen und der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik gefasst worden und berücksichtigen vielfältige Aspekte und Zusammenhänge, u. a. Stromimporte oder den Ausgleich des räumlich und zeitlich variierenden Energieangebots des Windes. Im Übrigen werden die Projektplanungen von der Energiewirtschaft und die Regional - und Bauleitplanungen zur Windenergie von den jeweiligen Planungsträgern in eigener Verantwortung durchgeführt. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft