Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7604 26. 10. 2015 1Eingegangen: 26. 10. 2015 / Ausgegeben: 20. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann und warum wurde an der Kreuzung Stuttgarter Straße (L 1180), Neue Ramtelstraße (L 1141) und Füllerstraße in Gerlingen/Leonberg ein provisorischer Kreisverkehr installiert? 2. Welche Unterschiede zwischen Ampelanlage und Kreisverkehr sind an dieser Stelle bezüglich Unfallhäufigkeit und Verkehrsfluss in den vergangenen fünf Jahren festgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 3. Wie wurde der provisorische Kreisverkehr von Verkehrsteilnehmern (Autofahrer , Radfahrer, Fußgänger) und Behörden bewertet? 4. Wann und aus welchem Grund soll der provisorische Kreisverkehr abgebaut werden? 5. Welche Überlegungen und Pläne gibt es bezüglich der künftigen Gestaltung des Knotenpunkts? 6. Welche Argumente sprechen jeweils für bzw. gegen den Bau eines dauerhaften Kreisverkehrs bzw. einer Ampelschaltung (in der Antwort ist auch auf die Kos - ten für die jeweiligen Lösungen sowie deren Verteilung einzugehen)? 7. Welche Ansichten vertreten die Städte Leonberg und Gerlingen sowie das Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich des Umbaus des Knotenpunkts angesichts der Erfahrungen mit dem provisorischen Kreisverkehr, auch im Hinblick auf die Häufigkeit und Schwere von Unfällen? Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Konrad Epple CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Knotenpunkt Stuttgarter Straße (L 1180) – Neue Ramtel - straße (L 1141) – Füllerstraße in Gerlingen/Leonberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7604 2 8. Müssten Grünflächen für den Bau eines dauerhaften Kreisverkehrs in Anspruch genommen werden? 9. Bis wann ist mit einer endgültigen Entscheidung über den Umbau des Knotenpunkts zu rechnen? 23. 10. 2015 Kurtz, Epple CDU B e g r ü n d u n g Laut Presseberichten soll der provisorische Kreisverkehr am Knotenpunkt Stuttgarter Straße (L 1180) – Neue Ramtelstraße (L 1141) – Füllerstraße in Gerlingen/ Leonberg durch eine zur Zeit stillgelegte Ampelanlage ersetzt werden. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern herrscht Unverständnis über dieses Vorhaben, da sich durch den Kreisverkehr die Staus in diesem Bereich erheblich verringert hätten. Vielfach wird deshalb anstelle einer Ampelanlage ein richtlinienkonformer Kreisverkehr gefordert. Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, wie sich der aktuelle Sachstand bezüglich dieses Knotenpunkts darstellt und welche Planungen es für dessen Neugestaltung gibt. Nach Ansicht der Antragsteller sollte der Bau eines dauerhaften Kreisverkehrs als Alternative zu einer Ampelanlage ernsthaft in Betracht gezogen werden. Bei der Entscheidungsfindung sollten neben den Kosten u. a. auch Aspekte wie Unfallgefahr und Stauhäufigkeit berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, den Knotenpunkt nachhaltig zu verbessern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. November 2015 Nr. 24-39-L1180/16 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann und warum wurde an der Kreuzung Stuttgarter Straße (L 1180), Neue Ramtelstraße (L 1141) und Füllerstraße in Gerlingen/Leonberg ein provisorischer Kreisverkehr installiert? Der provisorische Kreisverkehr wurde Ende Juli 2014 für eine vorübergehende Verkehrsführung während des Ausbaus der Grabenstraße im Zuge der B 295 in Leonberg sowie des Neubaus des Kreisverkehrs Schillerhöhe in Gerlingen aufgrund von veränderten Verkehrsströmen für die Dauer dieser beiden Baustellen errichtet. 2. Welche Unterschiede zwischen Ampelanlage und Kreisverkehr sind an dieser Stelle bezüglich Unfallhäufigkeit und Verkehrsfluss in den vergangenen fünf Jahren festgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Ein Knotenpunkt stellt eine Unfallhäufungsstelle dar, wenn sich in der Jahresbetrachtung vier gleichartige Verkehrsunfälle ereignen. Im Jahr 2011 wurden drei Unfälle polizeilich aufgenommen, im Jahr 2012 wurde ein Unfall polizeilich aufgenommen, im Jahr 2013 wurden drei Unfälle polizeilich aufgenommen und im Zeitraum von Januar bis Juli 2014 haben sich zwei Unfälle ereignet. Der lichtsignalgeregelte Knotenpunkt stellte somit bis Juli 2014 keine Unfallhäufungsstelle dar. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7604 Am provisorischen Kreisverkehr wurden im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Dezember 2014 sieben Unfälle polizeilich aufgenommen, im Zeitraum von 1. Januar 2015 bis 31. August 2015 haben sich fünf Unfälle ereignet. Darunter waren auch Unfälle mit Personenschaden. Der provisorische Kreisverkehr stellte somit bisher eine Unfallhäufungsstelle dar. 3. Wie wurde der provisorische Kreisverkehr von Verkehrsteilnehmern (Autofahrer , Radfahrer, Fußgänger) und Behörden bewertet? Wie der Presseberichterstattung der vergangenen Wochen zu entnehmen war, haben sich viele Verkehrsteilnehmer/-innen für den Beibehalt des Kreisverkehrs ausgesprochen und dies mit einem verbesserten Verkehrsfluss begründet. Mitte Oktober 2015 wurde bei einem Ortstermin mit den Straßenverkehrsbehörden , der Polizei sowie den Kommunen aufgrund der unter Ziff. 2 dargestellten Unfallsituation die Notwendigkeit einer Verbesserung des Knotenpunktes festgestellt . 4. Wann und aus welchem Grund soll der provisorische Kreisverkehr abgebaut werden? Der provisorische Kreisverkehr wird zunächst nicht abgebaut. 5. Welche Überlegungen und Pläne gibt es bezüglich der künftigen Gestaltung des Knotenpunkts? 6. Welche Argumente sprechen jeweils für bzw. gegen den Bau eines dauerhaften Kreisverkehrs bzw. einer Ampelschaltung (in der Antwort ist auch auf die Kos - ten für die jeweiligen Lösungen sowie deren Verteilung einzugehen)? 7. Welche Ansichten vertreten die Städte Leonberg und Gerlingen sowie das Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich des Umbaus des Knotenpunkts angesichts der Erfahrungen mit dem provisorischen Kreisverkehr, auch im Hinblick auf die Häufigkeit und Schwere von Unfällen? 8. Müssten Grünflächen für den Bau eines dauerhaften Kreisverkehrs in Anspruch genommen werden? Die Fragen 5. bis 8. werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Regierungspräsidium Stuttgart untersucht derzeit in enger Abstimmung mit den Städten Leonberg und Gerlingen verschiedene Varianten eines leistungsfähigen Knotenpunktausbaus zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation. Neben einem Ausbau zur lichtsignalgeregelten Kreuzung wird dabei auch die Variante eines dauerhaften Kreisverkehrsplatzes untersucht. Für diese beiden Varianten wird eine Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt. Auf dieser Grundlage können dann insbesondere die Aspekte Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Flächenverbrauch sowie ggf. erforderliche Eingriffe in Grünflächen beurteilt werden. Es zeichnet sich ab, dass die Kosten für den Bau eines dauerhaften Kreisverkehrsplatzes höher sind als für den Ausbau einer lichtsignalgeregelten Kreuzung. Die Städte Leonberg und Gerlingen favorisieren die Variante des Kreisverkehrs. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7604 4 9. Bis wann ist mit einer endgültigen Entscheidung über den Umbau des Knotenpunkts zu rechnen? Das Regierungspräsidium Stuttgart rechnet Anfang 2016 mit ersten Ergebnissen der Variantenuntersuchung. Im Anschluss daran kann dann die Entscheidung über die Varianten getroffen werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur