Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7637 30. 10. 2015 1Eingegangen: 30. 10. 2015 / Ausgegeben: 27. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden die Erdwälle an der A 8 auf Höhe Weissach-Flacht in Art und Form wie geplant ausgeführt? 2. Erfüllen die Erdwälle vollumfänglich ihre Funktion zum Lärmschutz? 3. Kann die Lücke zwischen den Erdwällen durch geeignete – auch mobile ‒ Verschlüsse geschlossen werden und welche Verbesserungen wären dadurch zum Lärmschutz zu erwarten? 4. Ist die Lücke zur Böschungspflege in diesem Bereich unabdingbar oder gibt es Alternativen dazu? 5. Kennt sie alternative und adäquate Maßnahmen zur Lärmreduzierung in diesem Bereich? 6. Hat die noch ausstehende Ausgleichsbepflanzung beziehungsweise deren spätere mögliche Ergänzung Auswirkungen auf den Schallschutz? 29. 10. 2015 Dr. Murschel GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernd Murschel GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmschutzwall A 8 Weissach-Flacht Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7637 2 B e g r ü n d u n g Im Jahr 2011 wurde entlang der Bundesautobahn A 8 auf Höhe Weissach-Flacht (Landkreis Böblingen) mit der Planung und nun abgeschlossenen Umsetzung von zwei Erdwällen begonnen. Diese Erdwälle übernehmen die Funktion eines Lärmschutzes für die genannten Gemeinden. Die beiden Wälle sind durch eine mehrere Meter breite Lücke getrennt, die als Zufahrtsmöglichkeit zur Böschungspflege dient. Die Maßnahme Lärmschutzwall A 8 soll Ende 2015 durch eine Ausgleichsbepflanzung abgeschlossen sein. Trotz dieser Schallschutzmaßnahme kommen von Anwohnern Klagen zur Lärmbelästigung durch die Bundesautobahn A 8, die ursächlich an der Lücke des Erdwalls liegen soll. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. November 2015 Nr. 2-39.-A8HEIMS-LEO/31 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Gemeinde Weissach hat einen Wall nördlich der A 8 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Rutesheim und der Anschlussstelle Heimsheim geschüttet. Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Gemeinde Weissach hatten für dieses Vorhaben am 19. März 2012 eine Vereinbarung über die „Anlage eines Erdwalls nördlich der A 8 im Bereich Flacht“ abgeschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass die Planung, die Durchführung sowie die Kostentragung der Maßnahme durch die Gemeinde Weissach erfolgt. 1. Wurden die Erdwälle an der A 8 auf Höhe Weissach-Flacht in Art und Form wie geplant ausgeführt? Die Gemeinde Weissach hat die Maßnahme auf Grundlage einer mit der Straßenbauverwaltung abgestimmten Planung umgesetzt. 2. Erfüllen die Erdwälle vollumfänglich ihre Funktion zum Lärmschutz? Entsprechend der bundesrechtlichen Regelungen war die Herstellung der Erd - wälle aus Gründen der Lärmvorsorge sowie der Lärmsanierung nicht erforderlich. Aus diesem Grund hat die Straßenbauverwaltung auch keine schalltechnischen Untersuchungen durchgeführt, auf deren Grundlage die Wirkung der Erdwälle als Lärmschutzmaßnahme beurteilt werden kann. Das Vorhaben ist hinsichtlich des Lärmschutzes eine freiwillige Leistung der Gemeinde Weissach. Nach Auskunft der Gemeinde Weissach hat die Gemeinde im Zuge der Planungen ein Lärmgutachten für die Erdwälle erstellt. Das Lärmgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Erdwälle – insbesondere aufgrund der großen Entfernung zwischen Immissionsquelle und Bebauung – die Lärmsitua - tion nicht wesentlich verbessern kann. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7637 3. Kann die Lücke zwischen den Erdwällen durch geeignete – auch mobile – Verschlüsse geschlossen werden und welche Verbesserungen wären dadurch zum Lärmschutz zu erwarten? 4. Ist die Lücke zur Böschungspflege in diesem Bereich unabdingbar oder gibt es Alternativen dazu? Die Fragen 3. und 4. werden gemeinsam beantwortet. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für den Betriebsdienst auf der A 8 sowie der Straßennebenflächen. Für den Betriebsdienst muss eine entsprechende Zugänglichkeit auch nach der Herstellung der Erdwälle gewährleistet sein. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daher nach der Schüttung der Erdwälle die Situation vor Ort insbesondere unter betrieblichen Gesichtspunkten nochmals überprüft mit dem Ergebnis, dass die Zugänglichkeit der zu unterhaltenden Flä - chen – einschließlich der Wildschutzzäune – auch ohne die Lücke zwischen den Erdwällen erreicht werden kann. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird sich dahingehend mit der Gemeinde Weissach abstimmen. 5. Kennt sie alternative und adäquate Maßnahmen zur Lärmreduzierung in diesem Bereich? Der Planfeststellungsbeschluss für den Streckenabschnitt der A 8 zwischen der An - schlussstelle Heimsheim und dem Autobahndreieck Leonberg wurde am 28. April 1997 erlassen. Die Verkehrsfreigabe des Streckenabschnittes erfolgte am 26. September 2008. Hinsichtlich der 30-Jahres-Frist hat die Straßenbauverwaltung bereits im Jahr 2010 auf Basis einer aktuellen Verkehrszählung die vorhandene Verkehrsbelastung mit der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Verkehrsprognose 2010 abgeglichen sowie die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der A 8 überprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die damaligen für das Prognosejahr 2010 ermittelten Lärmbelastungen nicht überschritten sind. Da ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz nicht vorliegt, können seitens der Straßenbauverwaltung in diesem Bereich keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorgesehen werden. 6. Hat die noch ausstehende Ausgleichsbepflanzung beziehungsweise deren spätere mögliche Ergänzung Auswirkungen auf den Schallschutz? Lärmberechnungen werden auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt. Die RLS-90 sehen eine Berücksichtigung der Bepflanzung bei der Berechnung der Lärmwerte nicht vor. Dr. Splett Staatssekretärin