Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7645 02. 11. 2015 1Eingegangen: 02. 11. 2015 / Ausgegeben: 02. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie den aktuellen Zustand der Landesstraße L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf? 2. Welche Sanierungsmaßnahmen sind an der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf in welchem zeitlichen Rahmen geplant (mit Angabe ob beispielsweise Hangsicherungsmaßnahmen geplant sind)? 3. Sind die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf in der Priorisierungsliste des Landes Baden-Württemberg aufgeführt und wenn ja, mit welcher Priorität? 4. Wie hoch sind die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf? 5. Trifft es zu, dass mit den Sanierungsmaßnahmen der L 536 zwischen Schönau- Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf im Frühjahr 2016 begonnen wird und wann ist mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen? 6. Sind ihr im aktuellen Ablauf zur Sanierung der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf Probleme oder Verzögerungen bekannt? Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Aktueller Stand – Ausbaumaßnahme zur Landesstraße L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld- Unterdorf Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7645 2 7. Inwieweit wird sich der Straßenzustand weiter verschlechtern, wenn Sanierungsmaßnahmen ausbleiben? 26. 10. 2015 Brunnemer CDU B e g r ü n d u n g Nachdem der Planfeststellungsbeschluss steht und auch der Baubeginn zum Ausbau der Landesstraße L 536 bereits angekündigt wurde, soll die Kleine Anfrage klären, inwieweit die Maßnahme derzeit planmäßig verläuft. Die Staatssekretärin des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur hatte beim Vor-Ort-Termin im August 2014 im Steinachtal erklärt, dass spätestens im November nach den Haushaltsbeschlüssen die Situation über den weiteren Verlauf klar sei. Die Sanierung muss zügig vorangehen, da der sehr schlechte Zustand die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zunehmend gefährdet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. November 2015 Nr. 2-39-L536/15 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie den aktuellen Zustand der Landesstraße L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf? Die Landesstraße 536 ist im 1,7 km langen Abschnitt zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf in einem schlechten Zustand. Das Land hat auf diesen Zustand reagiert, indem Planungen für eine grundhafte Sanierung mit Querschnittsanpassung erstellt und ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt wurden. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss wurde am 30. August 2011 erlassen und hat seit dem 17. November 2011 Bestandskraft. Momentan wird die Straße noch mit Unterhaltungsarbeiten des Landkreises in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. 2. Welche Sanierungsmaßnahmen sind an der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf in welchem zeitlichen Rahmen geplant (mit Angabe ob beispielsweise Hangsicherungsmaßnahmen geplant sind)? Der dem o. g. Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Entwurf vom 15. Sep - tember 2009 beinhaltet die Sanierung der L 536 und die Anpassung des Querschnitts mit einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 6,00 m auf einer Länge von rund 1,7 km. Zum Abfangen der berg- bzw. talseitigen Böschungen werden abschnittsweise je nach Erfordernis unterschiedlich hohe Gabionenwände (zwischen 1,00 m bis 3,00 m Höhe) errichtet. An einigen Stellen sind Schwergewichtsmauern mit Vormauerung aus Sandsteinblöcken erforderlich, die eine Höhe um 2,20 m aufweisen. Darüber hinaus erfolgt eine verankerte und begrünte Hangsicherung der vorhandenen Steilböschung. Der zeitliche Rahmen wird in der Antwort zu Frage 5 behandelt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7645 3. Sind die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf in der Priorisierungsliste des Landes Baden-Württemberg aufgeführt und wenn ja, mit welcher Priorität? Die Maßnahme ist im Landesstraßenbauprogramm 2015 bis 2016 enthalten, mit einem Baubeginn im Jahr 2016. 4. Wie hoch sind die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf? Die Maßnahme ist mit 3,0 Mio. Euro veranschlagt. 5. Trifft es zu, dass mit den Sanierungsmaßnahmen der L 536 zwischen Schönau- Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf im Frühjahr 2016 begonnen wird und wann ist mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen? Die Planunterlagen für das Rechtsverfahren für den Ausbau der L 536 ab der OD- Grenze Altneudorf bis zur OD-Grenze Wilhelmsfeld-Unterdorf wurden auf der Grundlage der seinerzeit maßgebenden Planfeststellungsrichtlinien 2007 in der gebotenen Tiefe aufgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30. August 2011 erlassen. Auf der Grundlage des Generalverkehrsplans 2010 (GVP 2010) wurde der „Maßnahmenplan Landesstraßen“ erstellt, in dem die künftigen Projekte des Landesstraßenbaus aufgeführt sind. Bei 11 Maßnahmen mit weit fortgeschrittener Planung , zu denen die L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf gehört, wurden Einzelfallprüfungen durchgeführt. Im vorliegenden Fall haben sich die Erkenntnisse des Planfeststellungsbeschlusses bestätigt, dass bau - liche Verbesserungen zur Instandsetzung des Streckenabschnittes dringend notwendig sind. Dieses Ergebnis hat dazu geführt, dass dieses Vorhaben in das Landesstraßenbauprogramm 2015 bis 2019, das die Landesregierung am 21. Oktober 2014 vorstellte, aufgenommen werden konnte. Erst nachdem die Bereitstellung der notwendigen Mittel gesichert war, konnte mit der detaillierten Bauausführungsplanung begonnen werden. Für solche Vorhaben mit Bauwerken ist in der Regel eine Planungsdauer von 1 bis 2 Jahren anzusetzen. Im vorliegenden Fall wurde daher für das Projekt zunächst ein Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2016 disponiert. Im Laufe der weiteren detaillierten Bauausführungsplanung hat sich nun gezeigt, dass aufgrund der genauen statischen Berechnung der Stützwände ein zusätzlicher Flächenbedarf und ein weiterer Grunderwerb notwendig sind. Nach dem neuen Zeitplan soll nun die komplette Sanierungsplanung einschließlich der Statik für die Bauwerke und die landschaftspflegerische Begleitplanung bis Ende 2015 erstellt sein. Die vollständigen Unterlagen werden dann der Planfeststellungsbehörde vorgelegt. Für das Planfeststellungsergänzungsverfahren wird mit einer Zeitdauer von einem halben bis ganzen Jahr gerechnet. Die Ausschreibungsunterlagen könnten danach im Herbst 2016 erstellt und mit dem Bau dann im Frühjahr 2017 begonnen werden. Es ist von einer Bauzeit von rund 2 Jahren auszugehen. 6. Sind ihr im aktuellen Ablauf zur Sanierung der L 536 zwischen Schönau-Altneudorf und Wilhelmsfeld-Unterdorf Probleme oder Verzögerungen bekannt? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7645 4 7. Inwieweit wird sich der Straßenzustand weiter verschlechtern, wenn Sanierungsmaßnahmen ausbleiben? Der Streckenabschnitt ist bereits heute grundhaft sanierungsbedürftig. Bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahme sorgt daher der Landkreis im Rahmen der Stra - ßenunterhaltung zuständigkeitshalber für einen verkehrssicheren Zustand. Dr. Splett Staatssekretärin