Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7652 04. 11. 2015 1Eingegangen: 04. 11. 2015 / Ausgegeben: 07. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Unterstützt sie den Antrag des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e. V. (BVBW) auf Förderung eines Neubaus seines Musikzentrums in Plochingen? 2. Plant sie, die vom BVBW beantragten Landesmittel in Höhe von 5,84 Mio. Euro aufzubringen und in den zweiten Nachtragshaushalt 2015 einzustellen? 3. Unterstützt sie den Antrag des Bundes Deutscher Blasmusikvereine e. V. (BDB) auf den Neubau seiner Musikakademie in Staufen? 4. Plant sie, die vom BDB beantragten Landesmittel in Höhe von 9,8 Mio. Euro aufzubringen und in den zweiten Nachtragshaushalt 2015 einzustellen? 5. Welchen möglichen Ersatz sieht sie für die Gemeinde Kürnbach nach dem Wegfall der bisher dort angesiedelten Einrichtung beziehungsweise mit welcher Unterstützung seitens des Landes kann die Kommune rechnen? 02. 11. 2015 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Förderung der Akademieeinrichtungen der Blasmusik durch das Land Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7652 2 B e g r ü n d u n g Der Blasmusikverband in Baden-Württemberg e. V. (BVBW) hat einen Antrag auf Förderung eines Neubaus seiner Akademieeinrichtung in Plochingen gestellt, und der Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB) einen Antrag auf Förderung eines Neubaus seiner Akademieeinrichtung in Staufen. Daher begehrt der Frage - steller, die Haltung der Landesregierung zu den beiden vorliegenden Anträgen zu erfahren. Außerdem stellt sich aufgrund des Beschlusses des BVBW, mit seiner Akademieeinrichtung vom bisherigen Standort Kürnbach bei Bretten (Landkreis Karlsruhe) nach Plochingen umzuziehen, die Frage nach einem möglichen Ersatz für die Gemeinde Kürnbach für den Wegfall der Einrichtung beziehungsweise nach einer landesseitigen Unterstützung für die Kommune. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. November 2015 Nr. 53-7073.0/23/6 beantwortet das Minis - terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Unterstützt sie den Antrag des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e. V. (BVBW) auf Förderung eines Neubaus seines Musikzentrums in Plochingen? 3. Unterstützt sie den Antrag des Bundes Deutscher Blasmusikvereine e. V. (BDB) auf den Neubau seiner Musikakademie in Staufen ? Die Landesregierung dankt den beiden Verbänden für die im September und Oktober des Jahres u. a. beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingereichten Förderanträge. Ebenso dankt die Landesregierung den beiden Verbandspräsidenten dafür, dass sie im Sommer bzw. Herbst des Jahres das Gespräch mit Mitgliedern der Landesregierung gesucht haben. Mit Interesse verfolgt die Landesregierung dabei Überlegungen hinsichtlich einer stärkeren Kooperation der Musikverbände und erachtet es als zielführend, wenn die Verbände dabei auch über die Identifikation etwaiger Synergieeffekte ins Gespräch kommen könnten. Denn die Amateurmusik im Land ist ein bedeutender Kulturfaktor mit einer langen Tradition; sie leistet mit ihren rd. 6.500 im Landesmusikverband organisierten Vereinen einen großen Beitrag zum kulturellen Leben und zur kulturellen Bildung von Jung und Alt. Daher sieht die Landesregierung es als wichtige Aufgabe an, die Zukunftsfähigkeit der Vereine und Verbände zu sichern, und ist sich darin mit den Verbänden einig. Für die Förderung der Amateurmusik, deren wichtiger Teil die Blasmusik ist, stehen aktuell insgesamt rund 5,3 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. 2. Plant sie, die vom BVBW beantragten Landesmittel in Höhe von 5,84 Mio. Euro aufzubringen und in den zweiten Nachtragshaushalt 2015 einzustellen? 4. Plant sie, die vom BDB beantragten Landesmittel in Höhe von 9,8 Mio. Euro aufzubringen und in den zweiten Nachtragshaushalt 2015 einzustellen? Die Landesregierung hielte es für verfrüht, im Nachtragshaushalt entsprechende Mittel einzustellen. Der Förderantrag des BVBW ist am 16. September 2015 eingegangen . Der Förderantrag des BDB ist am 23. Oktober 2015 eingegangen. Beide Anträge können insofern nicht Gegenstand des Entwurfs eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015/2016 sein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7652 Bevor innerhalb der Landesregierung über den weiteren Umgang mit den beiden Förderanträgen beraten werden kann, sollten die unter Ziffer 1. und 3. erwähnten Gespräche zwischen den Verbänden und insbesondere innerhalb des Landes - musikverbands geführt werden. Eine der zu klärenden Fragen in diesem Zusammenhang wäre die nach den geplanten zeitlichen Abläufen der jeweiligen Bauvorhaben und wie sich diese aufeinander abstimmen lassen. Um die beiden Förderanträge im Gesamtzusammenhang beurteilen zu können, wäre es für die Landesregierung beispielsweise aufschlussreich , wenn sich eine Vergleichbarkeit der sehr unterschiedlichen beantrag - ten Förderung durch Landesmittel in Höhe von 5,84 Mio. Euro bzw. 9,8 Mio. Euro herstellen ließe. Eine Ungleichbehandlung sollte möglichst vermieden werden. 5. Welchen möglichen Ersatz sieht sie für die Gemeinde Kürnbach nach dem Wegfall der bisher dort angesiedelten Einrichtung beziehungsweise mit welcher Unterstützung seitens des Landes kann die Kommune rechnen? Das Gebäude steht im Eigentum des BVBW. Bei den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Gebäude handelt es sich um verbandsinterne Angelegenheiten. Die Landesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass die Entscheidung des BVBW für die Beschäftigten, für die Gemeinde Kürnbach und die bisherigen Nutzer erhebliche Härten mit sich bringt. Um eine Förderung einer eventuellen Nachfolgenutzung auszuloten, wurde der Gemeinde Kürnbach bereits empfohlen, sich mit dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe in Verbindung zu setzen, da möglicherweise Fördermittel nach dem Landesentwicklungsplan im Ländlichen Raum in Betracht kommen könnten. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst