Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7653 05. 11. 2015 1Eingegangen: 05. 11. 2015 / Ausgegeben: 04. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich des Lückenschlusses der B 3 zwischen dem Industriegebiet Steinbach und der Gemarkung Sinzheim dar? 2. Wie stellt sich das weitere Vorgehen (mit zeitlicher Angabe) zu den Baumaßnahmen hinsichtlich des Lückenschlusses dar? 3. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen und wann kann der Abschnitt für den Verkehr freigegeben werden? 4. Wie stellen sich die Kosten für den geplanten Lückenschluss aktuell dar? 03. 11. 2015 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lückenschluss der Bundesstraße (B) 3 neu – Sachstand Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7653 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. November 2015 Nr. 2-39.B3ACH-WEINH/75* beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich des Lückenschlusses der B 3 zwischen dem Industriegebiet Steinbach und der Gemarkung Sinzheim dar? Es ist vorgesehen, den Lückenschluss der B 3 zwischen Sinzheim und Steinbach in vier Bauabschnitten durchzuführen: 1. Bauabschnitt: K 9608 Süd – K 9608 Nord 2. Bauabschnitt: K 9608 Nord – K 3738 3. Bauabschnitt: K 3738 – L 80 4. Bauabschnitt: L 80 – B 500 (auf der Trasse der heutigen L 80) Der 1. Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2012 für den Verkehr freigegeben. Für die übrigen Bauabschnitte erging der Planfeststellungsbeschluss 2014. Dieser wurde jedoch beklagt und ist daher noch nicht bestandskräftig. Um dennoch mit dem Bau beginnen zu können, wurde für den 2. Bauabschnitt sowie für einen Teil des 4. Bauabschnittes (Verlängerung der Gemeindestraße „In den Lissen“) der Sofortvollzug beantragt, der auch genehmigt wurde. Im 2. Bauabschnitt wurde der Bau der Brücke über den Grünbach bereits ausgeschrieben und der Auftrag vergeben, sodass noch im November mit dem Bau begonnen werden kann. Außerdem wird derzeit die weitere Ausführungsplanung erstellt und der erforderliche Grunderwerb getätigt. 2. Wie stellt sich das weitere Vorgehen (mit zeitlicher Angabe) zu den Baumaßnahmen hinsichtlich des Lückenschlusses dar? Vorausgesetzt, dass sich beim Grunderwerb keine Verzögerungen ergeben und die anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu keinen weiteren Ver - zögerungen führt, ist das weitere Vorgehen wie folgt vorgesehen: Im Jahr 2016 werden neben dem Weiterbau der Grünbachbrücke die Artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahmen umgesetzt und mit dem Straßenbau des 2. Bauabschnitts begonnen. Darüber hinaus soll im 4. Bauabschnitt mit der Verlängerung der Gemeindestraße „In den Lissen“ begonnen werden. Parallel dazu wird die restliche Ausführungsplanung fortgeführt. Ab 2018 soll dann der Bau des 4. Bauabschnitts weitergeführt und ab 2019 mit dem Bau des 3. Bauabschnitts begonnen werden. 3. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen und wann kann der Abschnitt für den Verkehr freigegeben werden? Mit der Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Gesamtmaßnahme ist nach derzeitigem Stand Ende 2020 zu rechnen. 4. Wie stellen sich die Kosten für den geplanten Lückenschluss aktuell dar? Die Kosten betragen gemäß derzeitiger Kostenberechnung rund 17 Mio. Euro. Dr. Splett Staatssekretärin